Nxon schrieb:Abgesehen davon, dass die Geldbuss nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 bis zu 50.000 Euro betragen kann, stimme ich Dir zu.Milton schrieb:habe ich mich schon Strafbar gemacht?
Mit Hinblick auf § 134 Nr. 2 LuftPersV würde ich nein sagen. Du hast wohl nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die zwischen 5 bis 1000 EUR Geldbuße fällig werden können. Da Du nach deiner Aussage nur fahrlässig gehandelt hast, würde dies wohl nur mit der Hälfte des Betrages geahndet, der fällig würde, wenn du vorsätzlich gehandelt hättest.
GTi schrieb:
Abgesehen davon, dass die Geldbuss nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 bis zu 50.000 Euro betragen kann, stimme ich Dir zu.
Eine Straftat liegt wohl nicht vor, solange (ACHTUNG!) das Medical gültig war.
Grüsse
Thomas
Ah danke Dir für die BVerichtigung, den Verweis in § 134 LuftPersV auf § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG hatte ich übersehen.
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