Maik schrieb:
Das geht auch durch manuelle Korrektur alter Karten.
Das geht auch ...
Und das ist auch eine alte Karte!
Michael
PS: Ganze Abteilungen verschiedener Verlage sind damit beschäftigt ihre Karten aktuell zu halten und hier wird immer wieder ernsthaft geschrieben, man könne das doch ganz einfach selber machen und das wäre völlig ausreichend und rechtssicher.
FlyingDentist schrieb:PS: Ganze Abteilungen verschiedener Verlage sind damit beschäftigt ihre Karten aktuell zu halten und hier wird immer wieder ernsthaft geschrieben, man könne das doch ganz einfach selber machen und das wäre völlig ausreichend und rechtssicher.Zum selber machen gibt es leider keine Alternative, sofern man ueberhaupt mit Papierkarten rumfliegen will, welche nunmal nur einmal im Jahr rauskommen. Oder wie soll man beispielsweise den Fall hier mit Paderborn handhaben? Natuerlich macht man sich da geeignete Notizen/Markierungen auf seine Karte. Und ja, das ist rechtssicher.
Chris_EDNC schrieb:
Oder wie soll man beispielsweise den Fall hier mit Paderborn handhaben?
Wenn man sich mit der Materie etwas beschäftigt, stellt man schnell fest, dass das Inkrafttreten solcher Änderungen immer mit dem Erscheinungsdatum der ICAO-Karte identisch ist.
Im Übrigen ist die ICAO-Karte die einzig offizielle Luftfahrerkarte der Bundesrepublik und hat bis auf wenige Ausnahmen, die aber dann auch mit dem nötigen Nachdruck veröffentlicht werden, ein Jahr uneingeschränkte Gültigkeit. Da muss niemand drin rummalen!!
Nur wer eine gültige ICAO-Karte hat, über den Zugang zu einer aktualisierten AIP-VFR verfügt und NOTAMs, NfLs und DWD-Wetter* einsehen kann, fliegt absolut rechtssicher!
Michael
*) muss der Platzhalter zur Flugvorbereitung alles vorhalten!!
FlyingDentist schrieb:wenn man es nur oft genug schreibt, wird es bestimmt irgendwann wahr Michael, was? :-)Chris_EDNC schrieb:
Oder wie soll man beispielsweise den Fall hier mit Paderborn handhaben?Im Übrigen ist die ICAO-Karte die einzig offizielle Luftfahrerkarte der Bundesrepublik und hat bis auf wenige Ausnahmen, die aber dann auch mit dem nötigen Nachdruck veröffentlicht werden, ein Jahr uneingeschränkte Gültigkeit. Da muss niemand drin rummalen!!
Nur wer eine gültige ICAO-Karte hat, über den Zugang zu einer aktualisierten AIP-VFR verfügt und NOTAMs, NfLs und DWD-Wetter* einsehen kann, fliegt absolut rechtssicher!
Michael
*) muss der Platzhalter zur Flugvorbereitung alles vorhalten!!
FlyingDentist schrieb:Nur wer eine gültige ICAO-Karte hat, über den Zugang zu einer aktualisierten AIP-VFR verfügt und NOTAMs, NfLs und DWD-Wetter* einsehen kann, fliegt absolut rechtssicher!Wer sich auf korrekte, aktuelle Daten stuetzt, fliegt rechtssicher. Woher man die hat und in welcher Form die aufbereitet sind, ist egal.
Andi_Air schrieb:
wenn man es nur oft genug schreibt, wird es bestimmt irgendwann wahr Michael, was? :-)
Es tut mir leid, aber nur die Original-Verlautbarungen und -Veröffentlichungen der nationalen Luftfahrtadministration, dass sind die der DFS ( z.B. AIP, NOTAMS, ec,), des DWD und des BMVBS ( z.B. NfLs, etc.) und seiner nachgordneten Behörden, sind verbindlich. Alles andere ist nicht mehr wert als die o.e. selbst gemalte Karte.
Das kann Euch gefallen oder auch nicht, ändert aber nichs am Wahrheitsgehalt!
Michael
FlyingDentist schrieb:Dann fliegen also alle Piloten, die sich auf z.B. Jeppesen stuetzen (und das ist die grosse Mehrheit, gerade im kommerziellen Bereich) mit illegalem Kartenmaterial. Und keinem faellt das auf. ;)Das kann Euch gefallen oder auch nicht, ändert aber nichs am Wahrheitsgehalt!
Chris_EDNC schrieb:Ob das illegal ist, weiß ich nicht und habe ich auch nie behauptet. Offiziell im Sinne von amtlich, und nur davon habe ich immer gesprochen, ist das Kartenmaterial nachweislich nicht!
mit illegalem Kartenmaterial.
FlyingDentist schrieb:NACHWEISLICH ?????
. amtlich ist das Kartenmaterial nachweislich nicht!
fl95 schrieb:Ganz einfach, dieses Material wird direkt von der verantwortlichen Behörde (BMVBS) selbst, von nachgeordneten Behörden und von durch sie dazu autorisierten Institutionen herausgegeben. Jeppesen gehört m.W. nicht dazu!
Nenn mir bitte ein Gerichtsurteil oder rechtsgültigen Bescheid, das diese Aussage bestätigt.
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