Du schreibst: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es einst noch so, dass man nur die heute alternative Möglichkeit hatte. Nämlich 60 Stunden Erfahrung zur Mitnahme von Passagieren zu sammeln.
Meines Wissens gab es die Wahl zwischen Streckenflüge + Prüfung und 60 Stunden nur übergangsweise. Seit einiger Zeit gibt es nur noch die Streckenflüge + Prüfung Möglichkeit (abgesehen von der Möglichkeit, eine PPL zu machen).
Grüße Maik
Hätt ich gewußt dass ich die Gemüter so erhitze hätte ich ein paar § durchforscht ;-)
Ging im übrigen bei der Frage nicht darum ob man Geld (Im Vergleich zu Schein und Flugzeug verschwindend wenig) sparen kann, sondern lediglich um die Tatsache dass ich wissen wollte ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. In Zukunft frage ich dann ohne Ausschweifungen nur noch "Fluggast mitnehmen ohne Passagierberechtigung. Straftat oder Owi?"
Danke nochmal an alle.
Na ja, zum Thema 60h kenne ich aber auch n paar Storys. Schau doch m al in die Flugbücher der älteren Flieger bei uch am Platz. Ich wette, die haben die 60h auch ratz fatz runtergeflogen. So wie die Strategen hier in der Gegend: Die waren damals bis zu 16h pro Wochenende in der Luft! ;-)
In meinen Augen ist die Passagierberechtigung auch Quatsch in der Form wie sie momentan zu erlangen ist. Sollten dabei mal neue/spezielle Lerninhalte, wie zum Beispiel was zu tun ist, wenn der Passagier ins Ruder tritt, wie man einen Passagier vorbereitet usw., das würde helfen.
Jm2C, Da Mowa
Es wird langsam mal Zeit für Reformen! Das UL-Fliegen ist nicht mehr das, was es mal wahr, also warum wird nicht angepasst? Genauso bescheuert wie die Begrenzung bis 472,5kg für moderne Dreiachser und die ZÜP, die alte Abzocke!
ZÜP bei UL?
die haben wir doch (noch) gar nicht...
Ja stimmt. War nur als weiteres Beispiel gedacht und wer weiß was noch so kommt.
@Maik
Auch Inhaber eines PPL sind beschränkt in der Berechtigung Passagiere an Bord zu haben. Wenn in den letzten 90 Tagen kein Flug getätigt wurde, müssen erst drei Starts und drei Landungen solo getätigt werden, bevor man jemanden zum mitfliegen an Bord nehmen darf.
Bisher hat mir noch kein Mensch den Hintergrund der zusätzlichen Notwendigkeit für eine Passagierberechtigung erklären können. Ich gehe davon aus, dass mit der Erteilung einer Lizenz die fachlichen und persönlichen Eignungen bewiesen und bescheinigt wurden, nicht nur ein Flugzeug wieder so auf die Erde zu bekommen, dass man es danach noch als solches benutzen kann, sondern man auch so damit umzugehen weiß, dass weder Menschen und Sachen am Boden noch in der Luft gefährdet sind. Wenn das so nicht ist, dann gehört keine Lizenz erteilt.
Welche Qualifikation wird den eigentlich geprüft, wenn eine Passagierberechtigung erteilt wird? Ist man dann ein besserer Mensch? Kann man dann endlich Landen?
Ähnlich ist es bei der 90-Tage Regelung beim PPL. Hat der Pilot innerhalb von 90 Tagen seine fliegerische Qualifikation verloren? Dann gehört ihm der Schein entzogen! Sind die drei Starts und Landungen eine zulässige Selbstschulung oder Selbstprüfung? So etwas wäre neu im Dschungel der Vorschriften.
Warum gibt es diese unerklärlichen Regelungen beim Auto, beim Boot, beim Motorrad nicht? Im Winter steht das dicke Zweirad eingepackt in der Garage. Nach Monaten des Stillstands steigt man auf das Ding, die Freundin hinten drauf und ab geht die Wackelei.
Vernunft war noch nie das Maß bei der Festlegung von Regeln und Einsicht noch nie Anlass zur Änderung.
@captainjack
ZÜP.
Das deutsche ZÜP Verfahren ist schwachsinnig: In Deutschland landen täglich tausende Piloten, die nicht gezüpt wurden, weil sie keine in Deutschland registrierte Lizenz haben. Sind die alle ein Sicherheitsrisiko? Wenn dem so wäre, dürfte man sie nicht in Deutschland landen lassen. Das träfe auch gleich mal unsere französische, englischen, holländischen........Nachbarn.
Es gibt einige Länder auf der Welt, deren Regierungen “man” dunkle Ideen unterstellt. Wenn diese Piloten von den eigenen Sicherheitsorganen gezüpt worden wären, was wäre diese ZÜP in Deutschland wert? Nix.
Gerade heute lese ich in der Zeitung, das gezüpte und bei der KölnMesse tätige Wachleute dem Verfassungsschutz als Islamisten bekannt waren. Warum nur da? Nicht auszuschließen ist das auch bei den vielen Abtastern, Taschenöffnern und Durchleuchtern an deutschen Flughäfen.
Ich hoffe den ULern bleibt der Schwachsinn einer ZÜP erspart.
Hallo,
also ich finde sowohl die Passagierberechtigung, als auch die 3 Landungen in 90 Tagen Regel ganz angemessen. Mal mit den 3 Landungen angefangen. Zumindest mir geht es so, daß die Qualität der Landungen absolut vom Trainingszustand abhängt. Und nach einem Vierteljahr Pause gehören selbstverständlich einige Platzrunden zur Vorbereitung eines Passagierfluges.
Zur Passagierberechtigung. Die ersten Flüge mit dem neuen Schein sind (zumindest bei mir wars so) voll von allen möglichen neuen Erfahrungen, man ist eigentlich noch zu 90% mit dem Fliegen / Navigieren u.s.w. ausgelastet. Ein Passagier ist nicht nur eine Zusatzmasse (aber auch das), sondern auch Ablenkung, Zusatzverantwortung, und auch ein kleines bischen Anreiz, zu zeigen, was man doch für ein toller Pilot ist.
Die Solo-Flüge vor der Passagierberechtigung lassen: - den mentalen Auslastungsgrad ein wenig sinken (man ist ja dann schon ein paar Stunden geflogen) - ein wenig Erfahrung aufbauen (Überlandflüge, zu fremden Plätzen...)
Und die Prüfung ist dann eigentlich nur die Bestätigung des Fluglehrers dafür, daß er den Piloten für die Verantwortung geeignet hält.
Und natürlich sind die Streckenflüge in erster Linie erlebte und genossene Fliegerei. Und genau dafür fliegen wir doch, oder?
gero
Ist es nicht schon Sinn und Zweck der Solo-Flüge während der Ausbildung, dass man Erfahrung sammelt und sicher im Umgang mit dem Flugzeug wird?
Ich kann mich nur Cumulus anschließen.
PS: Ich fliege fast nie Strecke. Geradeausfliegen kann ich auch mit Air Berlin. ;-)