Triebwerk abschalten im Flug beim UL illegal?

Forum - Luftrecht
  • Ganz gewaltige.... :-))
  • So, nachdem nun geklärt ist, dass nur Weicheier und Berufspiloten nach der rechtlichen Grundlage fürs Abstellen fragen noch zwei Fragen:
    1. Wenn es bei SEP erlaubt ist -weshalb wird laut FCL die Prüfung mit "simuliertem Triebwerkausfall" geflogen und nicht mit abgestelltem?
    2. Wenn Abstellen bei TMG und SEP erlaubt ist-wozu dann überhaupt ein TMG rating?
    Kann mich erinnern, dass vor >25 Jahren bei meiner MoSe- Einweisung eindringlich auf das Verbot des Abstellens hingewiesen wurde da ich damals nur CPL/IFR hatte.
  • maxmobil schrieb:
    1. Wenn es bei SEP erlaubt ist -weshalb wird laut FCL die Prüfung mit "simuliertem Triebwerkausfall" geflogen und nicht mit abgestelltem?

    Ganz einfach, weil Prüfer auch Weicheier sind!! :-))


    maxmobil schrieb:
    2. Wenn Abstellen bei TMG und SEP erlaubt ist-wozu dann überhaupt ein TMG rating?
    Kann mich erinnern, dass vor >25 Jahren bei meiner MoSe- Einweisung eindringlich auf das Verbot des Abstellens hingewiesen wurde da ich damals nur CPL/IFR hatte.

    Als ich die Einweisung zum CR TMG gemacht habe, hatte ich auch nur den PPL A CR SEP. Trotzdem musste ich - und das war/ist auch so vorgeschrieben - 10 Landungen*, 5 davon Solo mit abgestelltem Triebwerk machen.


    Michael


    *) bei der Anzahl bin ich mir jetzt nicht so sicher, habe aber keine Lust nachzuschaun!

  • maxmobil schrieb:
    So, nachdem nun geklärt ist, dass nur Weicheier und Berufspiloten nach der rechtlichen Grundlage fürs Abstellen fragen noch zwei Fragen:
    1. Wenn es bei SEP erlaubt ist -weshalb wird laut FCL die Prüfung mit "simuliertem Triebwerkausfall" geflogen und nicht mit abgestelltem?
    2. Wenn Abstellen bei TMG und SEP erlaubt ist-wozu dann überhaupt ein TMG rating?
    Kann mich erinnern, dass vor >25 Jahren bei meiner MoSe- Einweisung eindringlich auf das Verbot des Abstellens hingewiesen wurde da ich damals nur CPL/IFR hatte.
    Maxmobil,
     zu 1.: Ironie: Weil die Prüfer auch Weicheier sind. Möglicherweise gibt es auch andere EU-Staaten, die ein entsprechendes Verbot haben und es steht deshalb in der FCL? Und: Es ist sicher auch nichts Alltägliches, das Triebwerk eines E-Klasse-Flugzeuges im Flug abzustellen.

    Ich habe vor sehr vielen Jahren mal einen Übungsflug mit einem Prüfer/Fluglehrer gemacht. Er forderte mich auf, über einem Flugplatz mit über 2000 Meter Bahnlänge das Triebwerk unserer PA18/90 auszuschalten und zu landen. Ein Wunsch, dem ich gerne nachkam. Er war allerdings etwas verdutzt, als ich nach gelungener Ziellandung und dem ausrollen des Flugzeuges ausstieg und das Triebwerk wieder von Hand anschmiss. Einen Anlasser gab es nicht!

    zu 2.
    Deine Erinnerung an die alten Zeiten scheint allerdings ein wenig getrübt zu sein oder man hat Dir damals Mist erzählt:

    In Deutschland gab es bis 2003 keine CR TMG in irgendeinem Schein! Es gab das eigenständige Beiblatt "B" zum PPL/CPL.  Eine Unterscheidung der Motorsegler in TMG und Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk gab es noch nicht. Aus diesem Grund war auch das Fliegen mit abgestelltem Triebwerk damals noch viel stärker als Heute Bestandteil der Ausbildung zum Erwerb des Beiblattes "B", schliesslich durften damit auch eigenstartfähige Klapptriebwerkler geflogen werden.

    Mit dem alten Beiblatt B war Segelflug jedenfalls definitiv erlaubt!

    Grüsse
    Thomas
  • maxmobil schrieb:
    So, nachdem nun geklärt ist, dass nur Weicheier und Berufspiloten nach der rechtlichen Grundlage fürs Abstellen fragen noch zwei Fragen:
    1. Wenn es bei SEP erlaubt ist -weshalb wird laut FCL die Prüfung mit "simuliertem Triebwerkausfall" geflogen und nicht mit abgestelltem?
    2. Wenn Abstellen bei TMG und SEP erlaubt ist-wozu dann überhaupt ein TMG rating?
    Kann mich erinnern, dass vor >25 Jahren bei meiner MoSe- Einweisung eindringlich auf das Verbot des Abstellens hingewiesen wurde da ich damals nur CPL/IFR hatte.
    Hey Max, da braucht man doch garnicht beleidigt sein. Fakt ist nun mal, es steht niergens als explizit verboten! Was daran "gefährlich" oder gar verantwortungslos sein sollte, zumindest mal den simulierten Triebwerksausfall (wo steht das nun wieder, das dabei der Motor zu laufen hat?) mit einem FI zu üben, verstehe ich nicht. Das Gegenteilist der Fall. Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass diejenigen, die das zum ersten Mal erleben, wenn es still im Cockpit wird, erhebliche Probleme und Stresssymptome zeigen. Gefühlt müste ich bei der Mehrzahl mit Eingreifen. Ich vermute mal, alleine währen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit "nicht heile" unten angekommen. Zudem auch folgendes: Eine DR400 gleitet etwa so gut wie eine Röhnlerche und die Ist doch wohl wirklich nicht als "besonders gefährlich" anzusehen, oder?? DA40 gleitet noch viel besser! Dieses "Verdammen" und "Verteufeln" von manchen Motorfluglehrern und auch Prüfern führt doch dazu, dass der so  Geschulte Pilot mit der Angst vor Motorausfall seine Handlungsoptionen geraubt wird. Dabei ist das so eine simple Angelegenheit und nicht im Ansatz Problematisch.

    EDIT* Hier mal ein Beispiel, was man alles ohne Motor, bei entsprechender Übung alles landen kann:


    * Wer ist eigentlich Edit?? ;-)
  • @carlsson,
    deswegen bin ich auch nicht "beleidigt", keine Bange.

    WENN, dann könnte mich schon eher beleidigen, dass GTI mir getrübtes Erinnerungsvermögen unterstellt oder gar -schluck- dass ich den deutschen Regularien unterworfen wäre. Es gibt wohl auch noch andere, ohne "Beiblatt xy".. ;-)


    Dass der Triebwerksausfall nur "simuliert" wird steht im Anhang 9 FCL, im Gegensatz dazu wird bei ME Prüfungsflügen expliziert "Abstellen und Wiederanlassen in sicherer Höhe" (eines der Triebwerke) beschrieben.




    @flying dentist:
    Vor >25 Jahren gab es wohl auch noch kein "CR TMG", nicht wahr?


    Dass es mental einen Unterschied zwischen drehendem und stehendem Motor gibt ist klar, wir üben denn "all engine fail" und andere Schweinereien beim Airbus aber auch nur im SIM. Weicheier eben :-)
  • OK, dann wäre zu klären bzw. zu definieren was "Simuliert" in diesem Zusammenhang bedeutet. Da ich keinen Triebwerksausfall in Real zu dem Zeitpunkt habe, muß ich ihn Simulieren. Also für mich heißt das, Zündung aus, damit simuliere ich den Triebwerksausfall. Alles andere käme einer "Flugübung mit minimaler Triebwerksleistung" gleich. Ist das so gewollt??....
  • Maxmobil,

    wenn Du nicht den deutschen Lizenzregularien unterworfen bist, macht es wohl auch wenig Sinn, aus dem, was Du mit Deinen ausländischen Lizenzen darfst oder auch nicht auf deutsche Regeln zu schliessen?

    Immerhin war der Motorsegler bis zur Einführung der EU-FCL in nationaler Verantwortung und ist es bis zum Ablauf der Opt-Outs auch Heute teilweise noch.

    Ich sehe gerade, Du kommst wohl aus Österreich. Da war die komplette TMG-Geschichte anders geregelt. Da gabs ja auch Bestimmungen, dass Segelflugpiloten relativ Einfach dazu kamen, einen TMG im Motorstart, aber dann eben anschliessend im Segelflug zu bewegen. Von A nach B durften diese Kameraden mit Motor nicht fliegen. Die Inhaber dieser "Hilsmotor-Berechtigung" sind zur Zeit ziemlich sauer darüber, dass Sie nun in EASA-Zeiten noch eine Erweiterung Ihrer Lizenz benötigen, wenn Sie weiterhin TMG fliegen wollen.

    Aber das hat ja eben alles nichts mit dem deutschen Luftrcht zu tun, oder? Ob Ihr in Österreich den Motor stillegen dürft oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen.

    Grüsse
    Thomas
  • maxmobil schrieb:
    @flying dentist: Vor >25 Jahren gab es wohl auch noch kein "CR TMG", nicht wahr?

    Stimmt, aber das Beiblatt B war vom Prinzip her nichts anderes!! Und alle PPL Bs wurden mit Einführung von JAR in GPLs mit CR TMG umgewandelt. Achja und mein Beiblatt F wurde auch umgewandelt...


    Michael

  • GTi schrieb:
    Maxmobil,

    wenn Du nicht den deutschen Lizenzregularien unterworfen bist, macht es wohl auch wenig Sinn, aus dem, was Du mit Deinen ausländischen Lizenzen darfst oder auch nicht auf deutsche Regeln zu schliessen?
    Naja, Österreich ist nicht der Dritten Welt zuzuordnen sondern genau wie Deutschland auch der JAR resp. EASA resp. EU-FCL.
    Wenn es rein um "deutsche Gesetze" geht werden die ja wohl nicht auf TMG Bezug nehmen sondern eher auf Motorsegler, nehme ich mal an - es sei denn, zur Vermeidung von sprachlichen Differenzen zwischen Schwaben und Nordlichtern wird im Binnenland auch englisch (LPL 6?) parliert.
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