maxmobil schrieb:Du zitierst die "Flugzeit". Was hat das mit Stilllegung des Triebwerkes im Fluge ist verboten zu tun?? Vom Begriff und Definition der "Flugzeit" ein Verbot herzuleiten, halte ich für sportlich. Wie gesagt, wenn es nicht explizit verboten ist und dies so niedergeschrieben wurde, ist es per se ersteinmal erlaubt. Lass uns nicht über Sinn/Unsinn und Haftung diskutieren. Das ist ein anderes Thema. Hier ist die Frage, wo steht, dass das Triebwerk im Fluge NICHT abgestellt werden DARF. Zumindest bei UL ist das natürlich erlaubt, da es nicht verboten ist und das ist auch ganz gut so. Steht doch schon im Handbuch, dass jederzeit mit dem Ausfall des Triebwerks zu rechnen ist, das es sich um ein "Nichtzertifizierten Antrieb" handelt (find ich so geil diesen Passus....)
Also bei PPL und höher ist es m.M.nach leicht:
Sie berechtigen zur Führung eines Flugzeuges im Fluge, Flug ist definiert (JAR FCL) als:
Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeuges aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind. (=Blockzeit).
Davon, dass ein Triebwerk bereits im Flug abgestellt werden darf und die Berechtigung im motorlosen Flug fortgeführt wird steht da nichts.! Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.
Ich würde gern wissen, wo das für ULs erlaubt ist, Sinnhaftigkeit hin oder her.
maxmobil schrieb:Wer behauptet denn sowas?
Davon, dass ein Triebwerk bereits im Flug abgestellt werden darf und die Berechtigung im motorlosen Flug fortgeführt wird steht da nichts.! Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.
Ich würde gern wissen, wo das für ULs erlaubt ist, Sinnhaftigkeit hin oder her.
GTi schrieb:Polemikmodus an: "Um ein freies Land zu sein ist in Deutschland aber zuviel verboten..." Steht sogar im Spiegel... :-))Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!
Grüsse
Thomas
Carlson schrieb:
Hier ist die Frage, wo steht, dass das Triebwerk im Fluge NICHT abgestellt werden DARF.
Nirgends!!!
Carlson schrieb:
dass jederzeit mit dem Ausfall des Triebwerks zu rechnen ist, das es sich um ein "Nichtzertifizierten Antrieb" handelt (find ich so geil diesen Passus...)
damit ist es zumindest dem Motor im UL erlaubt, sich nach Belieben selbst abzustellen, wogegen sein Kollege im zertif. Flugzeug mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen hat, wenn er sich die gleiche Freiheit nimmt :-))
maxmobil schrieb:
Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.
Das ist nicht richtig. Das CR TMG umfasst natürlich den motorlosen Gleit- und Thermikflug. Die SPL ist dazu definitiv nicht nötig.
Michael
Also, ich habe in den 90zigern meinen PPL-B gemacht. Das ist heute TMG oder PPL-c mit Klassenberechtigung TMG.
Damals hat man einen Ausbildungsnachweis geführt, der in einer Art "Berichtsheft" abgearbeitet werden musste.
Als "alter Mann" kann ich mich daran erinnern, dass in einem der Ausbildungsabschnitte explizit 3 oder 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk erst mit Lehrer, dann im Alleinflug, vorgeschrieben waren.
Na dann, nix für ungut!
maxmobil schrieb:
Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.
Das ist nicht richtig. Das CR TMG umfasst natürlich den motorlosen Gleit- und Thermikflug. Die SPL ist dazu definitiv nicht nötig.
Michael
BlueSky9 schrieb:
Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!
... und das ist auch bei uns (noch) so, obwohl Stephan da immer seine Zweifel hat!
Michael
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