Triebwerk abschalten im Flug beim UL illegal?

Forum - Luftrecht
  • maxmobil schrieb:
    Also bei PPL und höher ist es m.M.nach leicht:

    Sie berechtigen zur Führung eines Flugzeuges im Fluge, Flug ist definiert (JAR FCL) als:
    Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeuges aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind. (=Blockzeit).
    Davon, dass ein Triebwerk bereits im Flug abgestellt werden darf und die Berechtigung im motorlosen Flug fortgeführt wird steht da nichts.! Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.

    Ich würde gern wissen, wo das für ULs erlaubt ist, Sinnhaftigkeit hin oder her.

    Du zitierst die "Flugzeit". Was hat das mit Stilllegung des Triebwerkes im Fluge ist verboten zu tun?? Vom Begriff und Definition der "Flugzeit" ein Verbot herzuleiten, halte ich für sportlich. Wie gesagt, wenn es nicht explizit verboten ist und dies so niedergeschrieben wurde, ist es per se ersteinmal erlaubt. Lass uns nicht über Sinn/Unsinn und Haftung diskutieren. Das ist ein anderes Thema. Hier ist die Frage, wo steht, dass das Triebwerk im Fluge NICHT abgestellt werden DARF. Zumindest bei UL ist das natürlich erlaubt, da es nicht verboten ist und das ist auch ganz gut so. Steht doch schon im Handbuch, dass jederzeit mit dem Ausfall des Triebwerks zu rechnen ist, das es sich um ein "Nichtzertifizierten Antrieb" handelt (find ich so geil diesen Passus....)
  • Gut, in bestimten Situationen steht im OM-B des A320 dass mit dem Ausfahren der Schubumkehr "gerechnet werden" im Flug muß. Nach Deiner Logik darf ich die ja dann auch selbst ausfahren, oder? Und wo steht eigentlich, dass ich meinen Passagier nicht aus dem UL rauswerfen darf? ;-)

    Ältere Gesetzestexte haben eindeutig(er) mit dem Begriff "Flug" darauf abgezielt, jetzt finde ich das natürlich nicht mehr (Ich spreche hier von PPL oder mehr). Ich bleibe dabei, bei einer Einmot oder einer Zweimot ist der Triebwerksausfall eine Notsituation, ich würde gern mal einen Gesetzestext sehen der mir die absichtliche Herbeiführung dieser Notsituation gestattet, Firmenintern ist es sowieo eindeutig und explizit geregelt. Und wer den Begriff Flugsicherheit ernst nimmt stellt beim Checkflug in einer Seneca auch kein Triebwerk ab..
  • Wie GTi und Carlson schon sagten: Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Berufspiloten für jeden Handgriff eine explizite Erlaubnis brauchen ;-)

    Den Passagier im Flug darfst Du grundsätzlich erst mal hinauswerfen. Verboten ist das nur, weil Du keinen anderen Menschen verletzen oder töten darfst. 

    Das man den UL-Motor nicht im Flug abstellen darf, habe ich bislang noch nirgends gelesen. Da grundsätzlich bei der absichtlichen Motorabschaltung gar nichts weiter passiert (im Gegensatz zum herausgeworfenen Passagier: Der wird zwangsläufig verletzt), wüsste ich auch keinen abstrakten Paragraphen, der die Motorabschaltung verbieten würde.
  • maxmobil schrieb:

    Davon, dass ein Triebwerk bereits im Flug abgestellt werden darf und die Berechtigung im motorlosen Flug fortgeführt wird steht da nichts.! Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.

    Ich würde gern wissen, wo das für ULs erlaubt ist, Sinnhaftigkeit hin oder her.

    Wer behauptet denn sowas?

    Ich habe im letzten Sommer die Ausbildungshandbücher für unsere ATO geschrieben.
    Aus dem Handbuch für die Erweiterung des LAPL(A) auf TMG ergibt sich bei uns eindeutig die Notwendigkeit,
    den "Umschüler" in die Besonderheiten des TMG einzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich das Landen mit abgestelltem Triebwerk unter Einsatz der für den normalen Motorpiloten ungewohnten Störklappen.

    Dieses Handbuch ist auch diskussionslos von der Behörde genehmigt worden.

    Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:

    Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!

    Grüsse
    Thomas
    Polemikmodus an: "Um ein freies Land zu sein ist in Deutschland aber zuviel verboten..." Steht sogar im Spiegel... :-))

    Gruss Stephan
  • Carlson schrieb:
    Hier ist die Frage, wo steht, dass das Triebwerk im Fluge NICHT abgestellt werden DARF.

    Nirgends!!!


    Carlson schrieb:
     dass jederzeit mit dem Ausfall des Triebwerks zu rechnen ist, das es sich um ein "Nichtzertifizierten Antrieb" handelt (find ich so geil diesen Passus...)

    damit ist es zumindest dem Motor im UL erlaubt, sich nach Belieben selbst abzustellen, wogegen sein Kollege im zertif. Flugzeug mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen hat, wenn er sich die gleiche Freiheit nimmt :-))


    maxmobil schrieb:
    Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.

    Das ist nicht richtig. Das CR TMG umfasst natürlich den motorlosen Gleit- und Thermikflug. Die SPL ist dazu definitiv nicht nötig.


    Michael

  • Also, ich habe in den 90zigern meinen PPL-B gemacht. Das ist heute TMG oder PPL-c mit Klassenberechtigung TMG.


    Damals hat man einen Ausbildungsnachweis geführt, der in einer Art "Berichtsheft" abgearbeitet werden musste.


    Als "alter Mann" kann ich mich daran erinnern, dass in einem der Ausbildungsabschnitte explizit 3 oder 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk erst mit Lehrer, dann im Alleinflug, vorgeschrieben waren. 


     


    Na dann, nix für ungut!

  • maxmobil schrieb:
    Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.

    Das ist nicht richtig. Das CR TMG umfasst natürlich den motorlosen Gleit- und Thermikflug. Die SPL ist dazu definitiv nicht nötig.


    Michael




    Darum habe ich auch "anscheinend" geschrieben, die Fundstelle in der der SPL als erforderlich angefürht wurde stammte aus 2007.
  • Hallo!

    > Und wo steht eigentlich, dass ich meinen Passagier nicht aus dem UL rauswerfen darf?

    LuftVO §1 (1)

    Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit
    und Ordnung
    im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer
    gefährdet, geschädigt oder mehr
    als nach den Umständen unvermeidbar
    behindert oder belästigt wird.


    Ein generelles "Motor-Abstell-Verbot" konnte ich allerdings auch nirgends finden   :)


    > Ich fliege einen Motorsegler..., bei dem
    > sich das motorlose Fliegen sehr anbietet.
    >
    > Am liebsten hätte ich die Regelgebung, die es erlaubt,
    > und auf die ich mich berufen könnte

    Das ist leider die typisch deutsche Mentalität in Reinkultur.

    Bloß keine Verantwotung übernehmen und für alles eine
    "Erlaubnis" wollen...

    Alter, sei ein Mann und schalt′ ab!    ;)))


    > Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!

    So sieht′s aus.



    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Und nochmal, in einem freien Land ist alle erlaubt, was nicht verboten ist!

    ... und das ist auch bei uns (noch) so, obwohl Stephan da immer seine Zweifel hat!


    Michael

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