expl0rer schrieb:Definitiv Nein.BS-Silent2 schrieb:Stimmt, die machen in der Luft ja auch ihr Triebwerk aus. Kann ich eigentlich mit den UL-Segelflugzeiten, die Zeiten für die Segelfluglizenz ergänzen?
Ultraleichte „Motorsegler“
BS-Silent2 schrieb:
Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen in Deutschland erlaubt (im Gegensatz zu Motorflugzeugen).
Sehr interessant!
Wo genau steht denn, dass das Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen erlaubt sein soll und bei Motorflugzeugen eben nicht? Ich bin sehr gespannt!!
BS-Silent2 schrieb:
Die Pipistrel Sinus, ein Ultraleicht-Reisemotorsegler
Das ist natürlich komplett dummes Zeug!
Motorsegler bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse mit eigenem Rating. Und alle "ultraleichten" sind Luftsportgeräte. Punkt!
Es kann daher luftrechtlich überhaupt keinen "Ultraleicht-Reisemotorsegler" geben!
expl0rer schrieb:
Kann ich eigentlich mit den UL-Segelflugzeiten, die Zeiten für die Segelfluglizenz ergänzen?
Das geht nicht einmal mehr* mit den Falken, Dimonas und dergl.!!
Michael
*) "mehr" bezieht sich hier auf die Starts, die für die neue SPL auch nicht mehr anrechenbar sind. Flugzeiten wurde bisher nicht verlangt.
FlyingDentist schrieb:
Das ist natürlich komplett dummes Zeug!
Na ja, "dummes Zeug" ist es nicht wirklich, wurde doch der zitierte Text außerhalb des luftrechtlichen Kontext geschrieben.Motorsegler bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse mit eigenem Rating. Und alle "ultraleichten" sind Luftsportgeräte. Punkt!
Es kann daher luftrechtlich überhaupt keinen "Ultraleicht-Reisemotorsegler" geben!
BS-Silent2 schrieb:
Es gibt jedoch ...
blahblahblah
Die Frage war, wo steht geschrieben:
"Rechtlich ist das Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen in Deutschland erlaubt (im Gegensatz zu Motorflugzeugen)."
Michael
triple-delta schrieb:Das wäre einfach; aber auch zugelassene Verfahren/Handbücher sind nicht fehlerlos (auch nicht bei Großflugzeugen).
Zum Schluß ist entscheidend was im Betriebshandbuch steht, da dieses Teil der Zulassung ist. Wenn hier motorloser Flug erklärt wird, dann gut.
maxmobil schrieb:Es widerspricht aber nicht geltendem Recht!triple-delta schrieb:Das wäre einfach; aber auch zugelassene Verfahren/Handbücher sind nicht fehlerlos (auch nicht bei Großflugzeugen).
Zum Schluß ist entscheidend was im Betriebshandbuch steht, da dieses Teil der Zulassung ist. Wenn hier motorloser Flug erklärt wird, dann gut.
Wenn ein solches dem geltenden Recht widerspricht wird es das wohl nicht overrulen, als PiC bleibst Du damit auf Deiner Verantwortung sitzen.