GX schrieb
Ich bin kein Jurist aber...warum ist Absatz 5 weniger relevant als der Absatz 4 ?
Ok, aber lesen kannst Du doch.
In Absatz 4 in Zusammenhang mit den §§ 8 und 9 werden nicht allgemein zugängliche Bereiche von Verkehrsflughäfen und besondere Anforderungen an Luftfahrtunternehmen behandelt.
Selbst wenn Du täglich in EDDF landen würdest, gesetzt den Fall, dass EDDF für UL überhaupt freigegeben wäre und Dein Budget die horrenden Lande- und Handlinggebühren auch hergäbe, bräuchtest Du keine ZÜP, da Du die o.g. Bereiche nicht frequentieren müsstest und das GAT ja logischerweise für die in der Regel ungezüpten Passagiere offen sein muss.
Sollte aber, wie schon gesagt, Dein UL dort hangariert sein, müsstest Du ja Zugang zu den besonders gesicherten Bereichen haben und demnach auch gezüpt sein.
Michael
springerwaldi schrieb:
. Für Piloten, die von Anfang an eine LAPL(A) anstreben, wird keine ZÜP benötigt, denn es handelt sich um eine europäische Fluglizenz
So habe ich das noch gar nicht gesehen!
Her mit der ZÜP-Bestätigung! Ich zahle jeden Preis!
springerwaldi schrieb:Moin,Her mit der ZÜP-Bestätigung! Ich zahle jeden Preis!
GoKarli schrieb:Wie handhabt das Kassel, wenn z.B. ein französisches Flugzeug dort landet ? Außerhalb Deutschlands wird nicht "gezüpt". Darf der Pilot auch erst wieder an seinen Flieger, wenn er 14 Tage auf sein ZÜP gewartet hat.
In EDVK Kassel wird ab dem 4.4. auf dem neuen Flugplatzfür für Charterkunden, Besitzer und Flugschüler
ebenfalls die ZÜP benötigt, hat 43 Euronen gekostet und genau 14 Tage gedauert.