Zuverlässigkeitsüberprüfung

Forum - Luftrecht



  • Zuverlässigkeitsüberprüfung


    Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.

    Gilt das für uns auch oder sind wir als UL Flieger davon ausgenommen. Hat einer von euch, dass schon über sich ergehen lassen müssen bzw. Bekanntschaft damit gemacht? Das soll angeblich alle Piloten treffen, die in den hochsensiblen Flughafenbereich kommen können, mittels Landung im Flughafensicherheitsbereich. Dieser Zuverlässigkeitscheck soll alle 2-3 Jahre fortführend gemacht werden. Also nicht nur bei Beginn der Ausbildung sondern dann in einem gewissen Zeitabstand erneuert werden.

    Gruß
    Walter
  • Wenn Du einen PPL machen willst, ist die ZÜP pflicht. Wir ULer sind safe, müssen das Prozedere demnach nicht mitmachen. Noch nicht...
  • Völlig absurd wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass nur Inhaber deutscher PPL eine solche Überprüfung über sich ergehen lassen müssen. Inhaber z.B iranischer oder nordkoreanischer PPL dürfen ohne weitere Überprüfung in Deutschland fliegen. :-(

    Gruß

    Andreas


  • Ganz ehrlich: Ich hätte von Deutschland nichts anderes erwartet. Auch beim Funken ist es ähnlich.

    Die einen müssen zum Sprachtest, die anderen sind ULer und wieder einmal Safe, obwohl wir eigentlich in der gleichen Luft fliegen und an den gleichen Plätzen starten und landen. Ist natürlich ein Vorteil für uns, trotzdem genauso absurd...
  • Hallo Flieger,

    welches Prozedere?

    Bei uns hier muss man als Luftfahrzeugführerfürkolbengetriebenelandluftfahrzeuge lediglich alle zwei Jahre ein Formular (kostenlos als Download) ausfüllen, und an der Stelle "haben oder hatten Sie Kontakt zu terroristischen Organisationen oder deren Mitgliedern?" das Kreuzchen bei Nein setzen, 6 Wochen warten 25,- Euronen überweisen und -----fertig.
    Wieder zwei Jahre Ruhe:-)

    In der Hoffnung dass meine Zuverlässigkeit nicht aufgrund dieses Postings in diesem schönen Forum seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes angezweifelt wird, verbleibe ich mit

    Grüßen aus dem Osten der Republik
  • Hallo

    Ich habe mir schon öfter eine ZUP unterziehen lassen müssen, da ich auf Flughäfen berufstätig bin. Die erste ist am am intensivsten und dauert am längsten. Es kann nervig werden wenn Aktenzeichen beim einzelnen vorliegen.Stellungnahmen werden gefordert. Es wird nicht nur das Führungszeugnis oder nur das Erweiterte überprüft sondern mit der Unterschrirft wird den Behörden die Möglichkeit gegeben alles offenzulegen was nur möglich ist u.a auch die Stasivergangenheit. Das Ministerium für Verkehr, Bau und Städtenentwicklung bearbeiten das ganze.
    Mitlerweile bin ich ins nicht europäische Nachbarland aussgewandert und dort ist ein einfaches Führungszeugniss ausreichend. :-)

    Erik
  • Hallo Walter,

    was ist denn der hochsenibele Flughafenbereich?
    Als ULer kann ich auch auf Verkehrsflughäfen landen, und brauche keine ZÜP.
  • Eben. ;-)

    Deshalb ist das ganze ZÜP-Verfahren ja auch schwachsinnig.
  • @ fliegerhorst

    Genau das Prozedere was Du ansprichst meine ich: Kreuzchen bei Nein setzen, 6 Wochen warten 25,- Euronen überweisen
  • ich hatte auf der Internetseide vom www.daec.de das gelesen und dachte mir, was haben die schon wieder ausgeheckt. Wenn ich das dort richtig gelesen habe, ist die abschließende Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes immernoch zur entgültigen Abstimmung bei den Ländern. Der Daec macht sich stark, dass diese Zuverlässigkeitsüberprüfung doch noch für die PPLer abgeschafft wird.

    Ok, danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

    Gruß
    Walter
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