Kennzeichen französischer ULM

Forum - Luftrecht
  • Hallo alle

    Ich habe mal eine Frage bezüglich der Kennung eines in Frankreich zugelassenen UL′s.

    Wenn ich eine französische Maschine habe, die hat dann ein Kennzeichen zb 54XX unter der Tragfläche stehen. Wenn ich jetzt ein Funkgerät eingebaut habe, kriege ich von der fr. Luftfahrtbehörde ein Funkkennzeichen ausgestelllt zb F-JXXX. Dieses Kennzeichen ist nur fürs Funkgerät, nicht aber fürs Flugzeug zugeteilt. Somit darf ich das Kennzeichen auch nicht auf dem Flieger anbringen. Wenn ich nun aber nach Deutschland zb fliege, wie schaut das denn da aus? Reicht da die Flugzeugkennung unter der Tragfläche, oder muss da nicht auch das Rufzeichen auf dem Rumpf draufsein? 

    Wie schaut es aus mit funken in DE, wenn ich eine französische Lizenz habe? Was darf ich, was darf ich nicht? Muss ich ein BZF machen??

    Vielen lieben dank

    Mfg

    Marc
  • Hi Marc,

    Wenn du mit F-Lizenz und einem F-ULM nach D einfliegst, erfolgt das in D unter der NfL-Gästeflugregel.
    D.h. die Radio-Obligationen von F werden in D voll anerkannt. BZF ist lediglich eine Spezialität der Deutschen
    und berührt dich nicht.

    Im Radio-Kontakt meldest du dich selbstverständlich mit dem in F zugewiesenem Kennzeichen.

    Gruss
    Norbert
  • Danke norbert

    Aber wie darf ich denn am funk reden wenn ich nach DE fliege?? Deutsch oder englisch, da französich ja wohl nicht klappt...

    Mfg

    Marc
  • Na Marc,

    da du ja die deutsche Sprache bestens beherrschst, würde ich - bei Nutzung der
    UL-Pisten - diese auch empfehlen.

    Englisch oder gar Frazösisch - die natürlich auch ICAO-Sprachen sind - würde ich
    für deutsche UL-Plätze nicht empfehlen. Damit könntest du durchaus Verwirrung
    stiften.

    Gruss
    Norbert 
  • Hi norbert

    Sorry für die vielen fragen....

    Wie schauts denn aus wenn ich an einem kontrollierten platz lande?? 

    Und wo finde ich die gaesteflugregelung im internet

    Vielen dank

    Marc
  • Hallo Marc


    Mit der französischen Lizenz und der französischen Kennung auf deinem Flieger bzw. für dein Funkgerät bis du grundsätzlich mal Franzose. Die französische UL-Funklizenz bzw. der Eintrag deiner bestandenen Funkprüfung existiert nur und ausschliesslich in französischer Sprache.


    Ich bin Schweizer, habe meinen Flieger in Frankreich und natürlich die französische UL-Lizenz inkl. eingetragener Funkprüfung (natürlich in Französisch, denn weitere Sprachen werden für UL-Piloten nicht angeboten). Da ich hin und wieder in Deutschland unterwegs bis und die Diskussionen bezüglich der fehlenden Kennung F-J.... auf meinem Flieger satt habe, habe ich diese in kleinen und unauffälligen Lettern unterm Höhenleitwerk auf den Rumpf geklebt. Nun habe ich in Deutschland keine Probleme mehr. Die französischen Behörden verbieten das aber grundsätzlich - wie du richtig schreibst. Probleme habe ich deswegen mit den französischen Behörden jedoch noch nie bekommen (vermutlich weil die Buchstaben nur 10 cm hoch sind). Ein Kollege, der sie jedoch in Originalgrösse angebracht hat, musste sie unter Strafandrohung binnen 2 Wochen entfernen.


    In Deutschland mache ich den Funk natürlich auf Deutsch (am Platz und mit FIS) und habe noch nie nur die geringsten Probleme damit gehabt. In der Schweiz mache ich ihn mit der FIS in Englisch, was ebenfalls noch nie zu Problemen geführt hat. In Deutschland wurde ich einmal kontrolliert und auch da wurde rein gar nichts beanstandet.


    Grüsse


    Martin

  • Luxair_ca schrieb:
    Wie schauts denn aus wenn ich an einem kontrollierten platz lande?? 


    Auf kontrollierten Plaetzen wird natuerlich auch englisch gesprochen, da kannstes Dir also aussuchen. Franzoesisch geht aber auch dort praktisch nicht. Achja, eine UL-Zulassung muss der Platz natuerlich auch noch haben.


     


    Chris

  • Salut,
    die F-JXXX Kennung ist nicht auf einen Flieger gebunden sondern auf die Radioinstallation. Ich selbst habe 2 ULs:
    57ABN und 57AWJ und beide haben den gleichen Radiocall: F-JSYF. Weshalb? Weil ich mein Radio von einem zum Anderen wechsele. Auf dem Antragsformular (LSA) kann man beliebig viele Flieger mit dem ein und selben Funkgerät verbinden. (ist sogar gratis) Deshalb darf diese Kennung nicht als verwechselbare Zulassung am Flieger angebracht werden.
    Diese Regel befindet sich im Begleitblatt des Antragsformulars (...welches aber auch in Frankreich anscheinend keiner liest.)
    @ luxair ca: Dein Schulfugzeug (wie meine auch) wird vom Amt in Metz-Nancy-Lorraine verwaltet und Du kannst gerne Monsieur Lysiak +33 3 87 38 52 88 oder Monsieur Hackenheimer +33 3 87 38 52 73 von der DGAC darauf ansprechen. Achtung: die rasten allerdings komplett aus Betreffend Anfrage zur eventuellen Aufbringung des Radiocalls, hab′s selbst auch mal versucht.
    Möchtest Du eine andere Funklizenz als die der ULM erwerben, so kann man eine QRRI (qualification radio restreinte internationale) machen. Die für Dich nächste Stelle ist St Dié, (war sonst in Nancy Essey).  Berufspiloten machen die QRI anstelle. (nein, das ICAO level 4 oder sonst was zählt bei ULM nicht) Würde mich darüber aber nicht sorgen da die QRRI ausserhalb Frankreich unbekannt ist und Dich niemand danach fragt.
    Wie mein Vorschreiber schon sagte, es ist kein Problem bei Kontrollen in Deutschland, ich hatte das Vergnügen auch schon.
    Vielleicht trifft man sich mal, ciao, Gruss an Gilbert
    Pat

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