Fazit: Flug nach Helgoland mit UL darf rechtlich nicht durchgeführt werden?Fazit leider falsch, dafür gibts Schwimmwesten.Du siehst, so einfach ist die Sache nicht.
Gruß
Eric
triple-delta schrieb:Fazit: Flug nach Helgoland mit UL darf rechtlich nicht durchgeführt werden?Fazit leider falsch, dafür gibts Schwimmwesten.Du siehst, so einfach ist die Sache nicht.
Gruß
Eric
bb
hei
So so, die Schwimmwesten garantieren also eine sichere Außenlandung im Winter? Was heißt dabei sicher? Wie viele Minuten nach dem Ditching muss ich noch leben, damit die Aussenlandung als sicher gilt?
Gruß
Eric
Wenn das im Handbuch so drin steht, stellt sich ja die Frage, wie weit das nun "rechtlich bindend" ist. Das Handbuch ist ja keine LuftVO. Und natürlich sichert sich der Hersteller auf diese Weise ab. Gibt es denn einen Gesetzestext mit dieser Aussage: "...planen Sie Ihren Flug so, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, eine sichere Außenlandung durchzuführen."?
Die juristische Betrachtung des "Fluges über geschlossener Wolkendecke" ist im Oktober 2012 in diesem Forum weitgehend abgegrast worden.
Für mich gilt immer noch: Machen darfst du alles, soweit folgende zwei Punkte zu 100% erfüllt sind:
Nur der Punkt Nr. 2 macht mich hier, nach den Schilderungen über reihenweise Rotax-Ausfälle, sehr nachdenklich. Egal, ob über den Wolken oder über offenem Meer.
Rüdiger
rlippok schrieb:Das hast Du treffend formuliert. Abgegrast! Aber leider nicht geklärt, zumindest nicht für mich. Kann denn keiner mal ein eindeutiges Statement, bestenfalls sogar belegt, abgeben?...
Die juristische Betrachtung des "Fluges über geschlossener Wolkendecke" ist im Oktober 2012 in diesem Forum weitgehend abgegrast worden.
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Eric schrieb:Das hast Du treffend formuliert. Abgegrast! Aber leider nicht geklärt, zumindest nicht für mich. Kann denn keiner mal ein eindeutiges Statement, bestenfalls sogar belegt, abgeben?
Gruß
Eric
Tja, da bist du genau an die Grenzen dieses Forums gestossen. Mehr ist hier nicht zu erwarten.
Schönen Tag noch,
Rüdiger
Cirrus schrieb:100 % einverstanden! Zudem steht in meinem Rotax-Betriebshandbuch*:
Die rechtliche Situation ist die eine Seite. Relevanter ist aber z.B. die zeitliche Entwicklung der Wolken, über die du fliegen willst. Wer sich also nicht absolut sicher ist, anhand metereologischer Informationen und Erfahrung, dass sich nichts unter einem plötzlich zuzieht, der sollte es lieber lassen, grenzwertig über Wolken zu fliegen. ("Uups, das waren doch noch eben Wolkenlücken, wo sind die denn jetzt?") Wie sagte mein Fluglehrer immer: "Niemals ein (vermeidbares) Risiko eingehen." Happy landings!
Vielen Dank für Eure Gedanken.
Ich ziehe für mich folgende Conclusio:
Ich werde nicht über den Wolken fliegen, wenn ich nicht jederzeit und sofort die Möglichkeit habe, durch ein ausreichend großes Loch wieder unter die Wolkendecke zu sinken. Ob der Gesetzgeber das so bestimmt hat oder nicht lasse ich mal dahingestellt.
Ob ich jemals mit dem UL über große Strecken Wasser fliegen werde, ohne in dem für mein UL bestimmten Gleitwinkel festes Land erreichen zu können, sollte der Motor ausfallen (Thema Helgoland), werde ich von mehreren Parametern abhängig machen, wenn es einmal so weit ist.
Nochmals vielen Dank.
Eric
> Ich ziehe für mich folgende Conclusio:
> Ich werde nicht über den
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