Eric schrieb:Ja, und es ist wunderschön da "oben"...
Darf ich als VFR-Flieger über einer geschlossenen Wolkendecke fliegen, vorausgesetzt, ich steige unter Beachtung geltender Minima über die Wolkendecke und stelle sicher, dass ich wieder unter Beachtung der Minima absteigen kann?
FlyingDentist schrieb:Danke, muss gestehen, dass ich die Suche vorher nicht benutzt habe.Die Suchfunktion liefert u.a. das hier.
Michael
Hej Sascha,
danke für Deine Erläuterungen. Ich war bisher auch der Meinung, dass ich über den Wolken fliegen darf. Jetzt zweifel ich wieder, weil laut FSAV §4 Abs. 6 Nr. 3 für "Flüge über Wolkendecken" ein "VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder ein Flächennavigationsgerät" benötigt wird.
Da ich beides nicht an Bord habe und im Gesetz m. E. nicht genau geregelt ist, was eine Wolkendecke ist, bzw. wie ausgeprägt die Bedeckung sein muss um als Wolkendecke zu gelten, bin ich mir hier noch unsicher.
Gruß
Eric
In meinem Handbuch steht: "...planen Sie Ihren Flug so, daß Sie jederzeit die Möglichkeit haben, eine sichere Außenlandung durchzuführen." Beim Flug über einer geschlossenen Wolkendecke, also nicht einmal mit "Loch von Dienst", wäre das nicht gegeben, oder?
Hattest du nicht selbst neulich, im Zusammenhang mit dem Flug über das offene Meer von zwei Rotax 912ULS berichtet, die innerhalb von ca. 4 Wochen beide quasi Totalschaden hatten?
Gruß - Rüdiger
rlippok schrieb:In meinem Handbuch steht: "...planen Sie Ihren Flug so, daß Sie jederzeit die Möglichkeit haben, eine sichere Außenlandung durchzuführen." Beim Flug über einer geschlossenen Wolkendecke, also nicht einmal mit "Loch von Dienst", wäre das nicht gegeben, oder?
Hattest du nicht selbst neulich, im Zusammenhang mit dem Flug über das offene Meer von zwei Rotax 912ULS berichtet, die innerhalb von ca. 4 Wochen beide quasi Totalschaden hatten?
Gruß - Rüdiger
Hallo Rüdiger,
ja, hatte ich, und dem war auch so. Zusätzlich ist vor kurzem noch eine 3. Maschine dazu gekommen, die wegen Wasser im Sprit (2 Liter in 60 Liter Sprit, kam von der Tankstelle) notlanden musste. Bei einer 4. Maschine in unserem Verein ist beim Startlauf aus heiterem Himmel der Motor (912ULS) ausgesprungen. Zum Glück hatte die noch nicht abgehoben und die Piste vor ihr war noch lang genug. Ursache nach eingehender Begutachtung: unbekannt! Aber das nur am Rande.
Ja, das mit der sicheren Außenlandung ist so eine Sache. Wie hältst Du es denn damit, wenn Du einen Flug nach Helgoland planst? Während dieses Flugs ist für längere Zeit keine sichere Außenlandung möglich.
Fazit: Flug nach Helgoland mit UL darf rechtlich nicht durchgeführt werden?
Du siehst, so einfach ist die Sache nicht.
Gruß
Eric
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