VFR Minima

Forum - Luftrecht
  • Darf ich als VFR-Flieger über einer geschlossenen Wolkendecke fliegen, vorausgesetzt, ich steige unter Beachtung geltender Minima über die Wolkendecke und stelle sicher, dass ich wieder unter Beachtung der Minima absteigen kann?

    Hintergrund der Frage ist, brauche ich als VFR-Flieger permanente Erdsicht?

    Gruß

    Eric
  • Eric schrieb:
    Darf ich als VFR-Flieger über einer geschlossenen Wolkendecke fliegen, vorausgesetzt, ich steige unter Beachtung geltender Minima über die Wolkendecke und stelle sicher, dass ich wieder unter Beachtung der Minima absteigen kann?
    Ja, und es ist wunderschön da "oben"...
  • Hm, vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

    Wenn ich mir jetzt aber das von Herr-K verlinkte Gesetz ansehe (FSAV Par. 4 Abs. 6):
    >>
    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
    1.Flüge in Lufträumen der Klasse C,
    2.Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
    3.Flüge über Wolkendecken.

    <<
    stelle ich fest, dass wir zu Flügen über Wolkendecken (und hier ist noch nicht einmal die Rede von geschlossenen Wokendecken) ein VOR oder ein Flächennavigationsgerät brauchen. Ein simples GPS, wie man es in bestimmt vielen ULs findet, gilt m. E. nicht als Flächennavigationsgerät.
    Demnach würde ich jetzt sagen, dass die Mehrzahl der ULs nicht über Wolkendecken fliegen darf.
    Ich würde gerne noch weitere Gedanken dazu lesen.
    Gruß
    Eric


    P.S.: Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ab wann Wolken eine Wolkendecke bilden. Hauptwolkenuntergrenze (= broken = mind. 5/8 Bewölkung), oder overcast (= 8/8 Bewölkung), oder sogar schon bei einer Bewölkung mit weniger als 5/8 Bedeckung?
  • Die Suchfunktion liefert u.a. das hier.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Die Suchfunktion liefert u.a. das hier.


    Michael

    Danke, muss gestehen, dass ich die Suche vorher nicht benutzt habe.

    Aber abschließend geklärt sind für mich noch nicht alle Fragen.

    Gruß

    Eric
  • @Eric:
    Du darfst über Wolken, aber nur, wenn Du nicht im Luftraum G bist, dort brauchst Du ständige Erdsicht. Geht also über eine geschlossene Wolkendecke nur in Luftraum E.
    Dort musst Du aber natürlich andere Abstände zu den Wolken einhalten.

    Wenn die Wolken aber nur Scattered, Broken oder gar Few sind, bist du ja eventuell auch "über" den Wolken, hast aber Erdsicht und das geht natürlich auch in LR G. Ist auch sehr beruhigend, immer ein paar Lücken zu haben, durch die man im Notfall durchkommt.

    Aber was genau ist Dir noch nicht klar dabei?

    Sascha
  • Hej Sascha,

    danke für Deine Erläuterungen. Ich war bisher auch der Meinung, dass ich über den Wolken fliegen darf. Jetzt zweifel ich wieder, weil laut FSAV §4 Abs. 6 Nr. 3 für "Flüge über Wolkendecken" ein "VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder ein Flächennavigationsgerät" benötigt wird.

    Da ich beides nicht an Bord habe und im Gesetz m. E. nicht genau geregelt ist, was eine Wolkendecke ist, bzw. wie ausgeprägt die Bedeckung sein muss um als Wolkendecke zu gelten, bin ich mir hier noch unsicher.

    Gruß

    Eric

  • In meinem Handbuch steht: "...planen Sie Ihren Flug so, daß Sie jederzeit die Möglichkeit haben, eine sichere Außenlandung durchzuführen." Beim Flug über einer geschlossenen Wolkendecke, also nicht einmal mit "Loch von Dienst", wäre das nicht gegeben, oder?

    Hattest du nicht selbst neulich, im Zusammenhang mit dem Flug über das offene Meer von zwei Rotax 912ULS berichtet, die innerhalb von ca. 4 Wochen beide quasi Totalschaden hatten?

    Gruß - Rüdiger

  • rlippok schrieb:

    In meinem Handbuch steht: "...planen Sie Ihren Flug so, daß Sie jederzeit die Möglichkeit haben, eine sichere Außenlandung durchzuführen." Beim Flug über einer geschlossenen Wolkendecke, also nicht einmal mit "Loch von Dienst", wäre das nicht gegeben, oder?

    Hattest du nicht selbst neulich, im Zusammenhang mit dem Flug über das offene Meer von zwei Rotax 912ULS berichtet, die innerhalb von ca. 4 Wochen beide quasi Totalschaden hatten?

    Gruß - Rüdiger

    Hallo Rüdiger,

    ja, hatte ich, und dem war auch so. Zusätzlich ist vor kurzem noch eine 3. Maschine dazu gekommen, die wegen Wasser im Sprit (2 Liter in 60 Liter Sprit, kam von der Tankstelle) notlanden musste. Bei einer 4. Maschine in unserem Verein ist beim Startlauf aus heiterem Himmel der Motor (912ULS) ausgesprungen. Zum Glück hatte die noch nicht abgehoben und die Piste vor ihr war noch lang genug. Ursache nach eingehender Begutachtung: unbekannt! Aber das nur am Rande.

    Ja, das mit der sicheren Außenlandung ist so eine Sache. Wie hältst Du es denn damit, wenn Du einen Flug nach Helgoland planst? Während dieses Flugs ist für längere Zeit keine sichere Außenlandung möglich.

    Fazit: Flug nach Helgoland mit UL darf rechtlich nicht durchgeführt werden?

    Du siehst, so einfach ist die Sache nicht.

    Gruß

    Eric

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