HSV schrieb:Du sollst Flüge leiten, nicht Kaffee trinken :)
Hi ColaBear,
komm doch am 19. vorbei, da hab ich Flugleiterdienst. Geb nen Kaffee aus...
d-mike schrieb:
Meines Wissens nach ist für den Flug im Luftraum D formal mindestens ein BZF II erforderlich, genauso für den Kontakt zum FIS. CTRs sind in DE immer Luftraum Delta. Wenn man die Funksprechgruppen einigermassen beherrscht und sonst nicht auffällig ist, wird wohl kaum jemand auf die Idee kommen, einen Piloten um Vorlage seines BZF zu bitten, aber generell kann ich nur empfehlen, das BZF (auch) als ULer zu machen.
Moin,
meine volle Zustimmung, mit Ausnahme des Themas Kontakt zum FIS. Dafür genügt auch die Sprechfunkberechtigung, die automatisch mit der Luftsportgeräteführerllizenz erteilt wird. Grundlage dafür ist der §1 der FlugfunkV.
Ein meiner Meinung nach supertolles Skript zum Flugfunktraining für ULer gibt es von Volker Gringmuth: hier.
Gruß
ColaBear
ColaBear schrieb:.........Das sehe ich anders:
meine volle Zustimmung, mit Ausnahme des Themas Kontakt zum FIS. Dafür genügt auch die Sprechfunkberechtigung, die automatisch mit der Luftsportgeräteführerllizenz erteilt wird. Grundlage dafür ist der §1 der FlugfunkV.
ColaBear schrieb:Auch das sehe ich etwas anders.
........Sie ergibt aber unterm Strich keine neue Aussage: Lufträume B gibt es hierzulande nicht, in C haben wir ULer sowieso nix zu suchen, und dass man in D das BZF benötigt, hatte d-mike ja schon geschrieben. Dennoch meinen Dank für diese Klarstellung.
Gruß
ColaBear
PS: Öhm, Moment, deinem PS betreffend Leverkusen kann ich nicht zustimmen. In meiner AIP steht nichts von der Abtrennung eines Dreiecks vom Luftraum D, sondern nur etwas von einer als erteilt gelten Flugverkehrsfreigabe. Ich bitte um Erläuterung.
Rteissen schrieb:
In Kamen gilt die "D"-Regelung im vollen Umfang und in Leverkusen ist sie aufgehoben.
Die "D"-Regelung ist in Leverkusen natürlich nicht aufgehoben. Auch wenn unter festgelegten Bedingungen die Flugverkehrsfreigabe als erteilt gilt, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Sektor "Dünnwald" Teil des Luftraum "D" der CTR Köln/Bonn bleibt.
Rteissen schrieb:
Deshalb darf ein ULer im "Dünnwald-Sektor" (dem Dreieck in Leverkusen) mit jedem funken, ganz besonders auch mit Leverkusen-Info in allen Teilen der Platzrunde ohne gegen die FlugfunkV zu verstossen.
Ein UL-Pilot ohne BZF darf gemäß FlugfunkV § 1 Abs. 1 Satz 1 dann in diesem Sektor nicht funken, da er sein Luftsportgerät zu dieser Zeit ja im Luftraum "D" betreibt.
Rteissen schrieb:
Ja, "es lebe das deutsche Luftrecht" wie du schreibst, zumindest zu diesem Aspekt.
Naja, betrachtet man den Hintergrund der Gesetze und Rechtsverordnungen zum diesem Thema, nämlich in erster Linie den reibungslosen Ablauf des Flugfunkdienstes zu gewährleisten, welcher selbst wiederum nur der bestmöglichen Abwicklung des Luftverkehrs dienen soll, so kommen sie hier wohl an die Grenzen ihrer Sinnhaftigkeit.
Obwohl ein UL-Pilot "nur" mit Leverkusen Info sprechen will, also in den Funkverkehr der CTR gar nicht eingreift, es ja auch nicht muss, denn er darf ja ohne Nachfrage unter bestimmten Bedingungen den entsprechnden Teil der CTR befliegen, muss er trotzdem die Sprechtaste in Ruhe lassen, solange ihn die Platzrunde durch den Sektor "Dünnwald" führt.
Ob das immer der reibungslosen Abwicklung des Platzrundenverkehrs und damit letztlich der Flugsicherheit dienlich ist, wage ich zu bezweifeln!
Michael
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