Landung auf einem Flugplatz in der CTR

Forum - Luftrecht
  • Meines Wissens nach ist für den Flug im Luftraum D formal mindestens ein BZF II erforderlich, genauso für den Kontakt zum FIS. CTRs sind in DE immer Luftraum Delta. Wenn man die Funksprechgruppen einigermassen beherrscht und sonst nicht auffällig ist, wird wohl kaum jemand auf die Idee kommen, einen Piloten um Vorlage seines BZF zu bitten, aber generell kann ich nur empfehlen, das BZF (auch) als ULer zu machen. 
  • HSV schrieb:
    Hi ColaBear,

    komm doch am 19. vorbei, da hab ich Flugleiterdienst. Geb nen Kaffee aus...
    Du sollst Flüge leiten, nicht Kaffee trinken :)
  • d-mike schrieb:
    Meines Wissens nach ist für den Flug im Luftraum D formal mindestens ein BZF II erforderlich, genauso für den Kontakt zum FIS. CTRs sind in DE immer Luftraum Delta. Wenn man die Funksprechgruppen einigermassen beherrscht und sonst nicht auffällig ist, wird wohl kaum jemand auf die Idee kommen, einen Piloten um Vorlage seines BZF zu bitten, aber generell kann ich nur empfehlen, das BZF (auch) als ULer zu machen. 


    Moin,

    meine volle Zustimmung, mit Ausnahme des Themas Kontakt zum FIS. Dafür genügt auch die Sprechfunkberechtigung, die automatisch mit der Luftsportgeräteführerllizenz erteilt wird. Grundlage dafür ist der §1 der FlugfunkV.

    Ein meiner Meinung nach supertolles Skript zum Flugfunktraining für ULer gibt es von Volker Gringmuth: hier.

    Gruß
    ColaBear

  • Wieder was gelernt. Und das Skript ist wirklich gut. Danke !
  • ColaBear schrieb:.........
    meine volle Zustimmung, mit Ausnahme des Themas Kontakt zum FIS. Dafür genügt auch die Sprechfunkberechtigung, die automatisch mit der Luftsportgeräteführerllizenz erteilt wird. Grundlage dafür ist der §1 der FlugfunkV.
    Das sehe ich anders:
    Es geht nicht darum mit wem eine Luftfunkstelle spricht, sondern wo sie sich befindet!
    Wenn sich ein UL also in den Lufträumen B,C oder D befindet, dann muss der Funker auch bei der Kommunikation mit FIS ein gültiges Flugfunkzeugnis besitzen. So steht es in der von dir verlinkten FlugfunkV sehr klar.

    P.S. Warum es einen Unterschied zwischen Kamen und Leverkusen gibt?
    Laut AIP ist für Leverkusen ein spezielles Dreieck bis max 2000ft aus dem D-Luftraum abgetrennt, mit der Folge, dass dort kein Flugfunkzeugnis benötigt wird.
    Kamen dagegen liegt direkt im D-Gebiet und deshalb braucht für die Kommunikation mit Kamen-Info auch der ULer ein gültiges Flugfunkzeugnis.
    Eben weil der akuelle Aufenthaltsort des UL-Funkers maßgebend ist und nicht der des Ansprechpartners oder seiner Funktion.
  • Moin,

    deine Feststellung ist durchaus richtig, lieber Rteissen, ich möchte nicht widersprechen. Sie ergibt aber unterm Strich keine neue Aussage: Lufträume B gibt es hierzulande nicht, in C haben wir ULer sowieso nix zu suchen, und dass man in D das BZF benötigt, hatte d-mike ja schon geschrieben. Dennoch meinen Dank für diese Klarstellung.

    Gruß
    ColaBear
    PS: Öhm, Moment, deinem PS betreffend Leverkusen kann ich nicht zustimmen. In meiner AIP steht nichts von der  Abtrennung eines Dreiecks vom Luftraum D, sondern nur etwas von einer als erteilt gelten Flugverkehrsfreigabe. Ich bitte um Erläuterung.
  • ColaBear schrieb:
    ........Sie ergibt aber unterm Strich keine neue Aussage: Lufträume B gibt es hierzulande nicht, in C haben wir ULer sowieso nix zu suchen, und dass man in D das BZF benötigt, hatte d-mike ja schon geschrieben. Dennoch meinen Dank für diese Klarstellung.

    Gruß
    ColaBear
    PS: Öhm, Moment, deinem PS betreffend Leverkusen kann ich nicht zustimmen. In meiner AIP steht nichts von der  Abtrennung eines Dreiecks vom Luftraum D, sondern nur etwas von einer als erteilt gelten Flugverkehrsfreigabe. Ich bitte um Erläuterung.
    Auch das sehe ich etwas anders.
    Du schreibest uneingeschränkt, dass ein ULer mit seiner Funkberechtigung mit FIS funken dürfe. Ich schreibe, dass dies abhängig ist von dem Luftraum in dem sich der funkwillige ULer befindet. Ein doch wohl komplett andere Aussage als Deine.

    Zu Leverkusen:
    Ich fliege seit Ewigkeiten europaweit mit Jeppesen ohne rechtliche Probleme wie viele offensichtlich zu Recht auch. In der dortigen VFR APP Chart ist das herausgetrennte Dreieck im Luftraum D vom Boden bis 2000ft reichend eingezeichnet (siehe hochgeladenes Foto).
    Wie wir alle wissen bedarf es des unbedingten Funkkontaktes für einen Einflug in D-Lufträume mit der zuständigen Kontrollstelle. Für dieses Dreieck wurden die Flugregeln hinsichtlich Flug- und Bodensichten und Wolkenabstände abgeändert, der Zwang zur Radiokommunikation aufgehoben und eine pauschale Einflugnehmigung erteilt. Damit ist der Status D aufgehoben. Erkennbar eben auch an dem kompletten Unterschied zu Kamen, wie weiter oben ein anderer dort beheimateter Poster schon geschrieben hat.
  • Moin,

    also für alle, die bis hierher vielleicht nicht folgen konnten oder wollten: Wie Rteiissen besonders betont, dürft ihr ohne BZF nicht mit FIS funken, wenn ihr euch im Luftraum D befindet, wo ihr aber sowieso mit niemandem funken dürft. Also auch nicht mit FIS. Haben das jetzt hoffentlich alle kapiert?!  ;)

    Der Hinweis auf den BZF-Zwang in D ist im Zusammenhang mit Leverkusen aber tatsächlich ganz interessant. Denn entgegen der obigen Behauptung vermag ich nicht zu erkennen, dass der "Status D aufgehoben" sei, bloß weil unter bestimmten Bedingungen eine Flugverkehrsfreigabe als erteilt gilt. Der Luftraum D (CTR) schließt eindeutig das Dreieck ein - da gibt es keine Diskussion. Man hätte es sonst ja auch ausschneiden können.

    Daraus entsteht formalrechtlich die völlig alberne Situation, dass man ohne BZF zwar den Gegenanflug auf die 33 von Leverkusen melden darf, den Queranflug aber keinesfalls! Erst im sehr, sehr kurzen Endanflug ist die Positionsmeldung ohne BZF dann wieder statthaft.

    Es lebe das deutsche Luftrecht, hurra.

    Gruß
    ColaBear
  • Lieber ColaBear,

    wenn du etwas nicht erkennen kannst, dann tut mir das leid.
    Du verlinkst doch selber zur FlugfunkV als Quelle deiner Erkenntnisse und dort ist alles ganz einfach erklärt.
    Auch mit den ganz klaren Aussagen, dass Luftsportgeräteführer nicht in den Lufträumen B,C und D funken dürfen. Das sauge ich mir nicht aus den Fingern, das zitiere ich einfach und korrekt.
    In diesem Fred geht es nicht um die in D-Land vorhandenen Lufträume sondern um die Frage, wo ein ULer funken darf. Das ist eben eindeutig geklärt und mit wem auch. Mit jeder Boden- und Luftfunkstelle auf allen Frequenzen, die für die deutsche Sprache zugelassen ist darf ein ein ULer ohne BZF funken! Das können auch Tower, Ground, APP, Direktor, Radar sein, wenn sie eben für "ge" zugelassen sind. Dummes theroretisches Zeug? Nein! Wie sinnvoll und legal ist es z.B. für einen ULer in einem für ihn zulässigen Luftraum fliegend, sich auf einer Tower-Freq nach dem örtlichen Wetter zu erkundigen!

    Die beiden exemplarisch unterschiedlichen Situationen in Leverkusen und Kamen sind nicht "völlig albern" wie du schreibst, sondern eben sauber bis zum Ende durchdacht: In Kamen gilt die "D"-Regelung im vollen Umfang und in Leverkusen ist sie aufgehoben. Deshalb darf ein ULer im "Dünnwald-Sektor" (dem Dreieck in Leverkusen) mit jedem funken, ganz besonders auch mit Leverkusen-Info in allen Teilen der Platzrunde ohne gegen die FlugfunkV zu verstossen.
    Ja, "es lebe das deutsche Luftrecht" wie du schreibst, zumindest zu diesem Aspekt.
  • Rteissen schrieb:
    In Kamen gilt die "D"-Regelung im vollen Umfang und in Leverkusen ist sie aufgehoben.

    Die "D"-Regelung ist in Leverkusen natürlich nicht aufgehoben. Auch wenn unter festgelegten Bedingungen die Flugverkehrsfreigabe als erteilt gilt, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Sektor "Dünnwald" Teil des Luftraum "D" der CTR Köln/Bonn bleibt.


    Rteissen schrieb:
    Deshalb darf ein ULer im "Dünnwald-Sektor" (dem Dreieck in Leverkusen) mit jedem funken, ganz besonders auch mit Leverkusen-Info in allen Teilen der Platzrunde ohne gegen die FlugfunkV zu verstossen.

    Ein UL-Pilot ohne BZF darf gemäß FlugfunkV § 1 Abs. 1 Satz 1 dann in diesem Sektor nicht funken, da er sein Luftsportgerät zu dieser Zeit ja im Luftraum "D" betreibt.


    Rteissen schrieb:
    Ja, "es lebe das deutsche Luftrecht" wie du schreibst, zumindest zu diesem Aspekt.

    Naja, betrachtet man den Hintergrund der Gesetze und Rechtsverordnungen zum diesem Thema, nämlich in erster Linie den reibungslosen Ablauf des Flugfunkdienstes zu gewährleisten, welcher selbst wiederum nur der bestmöglichen Abwicklung des Luftverkehrs dienen soll, so kommen sie hier wohl an die Grenzen ihrer Sinnhaftigkeit.
    Obwohl ein UL-Pilot "nur" mit Leverkusen Info sprechen will, also in den Funkverkehr der CTR gar nicht eingreift, es ja auch nicht muss, denn er darf ja ohne Nachfrage unter bestimmten Bedingungen den entsprechnden Teil der CTR befliegen, muss er trotzdem die Sprechtaste in Ruhe lassen, solange ihn die Platzrunde durch den Sektor "Dünnwald" führt. 
    Ob das immer der reibungslosen Abwicklung des Platzrundenverkehrs und damit letztlich der Flugsicherheit dienlich ist, wage ich zu bezweifeln!


    Michael

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