Anrechnung PPL-Stunden während Ausbildung zur Lizenzausübung UL?

Forum - Luftrecht
  • Hallo, mal eine rechtliche Frage an die Experten:

    Ich habe den SPL Dreiachser seit ca. 5 Jahren und mache zur Zeit meinen PPL-A (JAR-FCL).

    Können die während der PPL-Ausbildung mit Lehrer und/oder die allein (mit Flugauftrag) geflogenen Stunden auf die Stunden für die Lizenzausübung UL (die bekannten 12 Stunden in den letzten 24 Monaten) angerechnet werden?

    Hab jetzt auf die Schnelle in der Forumssuche nix dazu gefunden. Der entsprechende Paragraph dazu wäre auch schön ;-)

    Daß der Überprüfungsflug alle 24 Monate auf dem UL durchgeführt werden muß, ist klar.
  • Echo Stunden werden auf UL angerechnet, umgekehrt nach EASA Regeln nicht. § hab ich aber nicht zur Hand.

    Gruß
    Andreas
  • Habe jetzt dazu Par. 45 LuftPersV gefunden:


    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.


    Demnach denke ich, können die Echostunden mit Lehrer wohl zu den 12 geforderten Flugstunden dazugerechnet werden, allerdings wohl nicht zu den 6 Stunden als PIC, wenn ich das richtig interpretiere.
  • Zum Erwerb des PPL A nach JAR FCL brauchst Du doch 10 Stunden Alleinflug, wenn ich mich recht erinnere. Diese Flüge sind für Dich "PIC-Zeit" und damit für den SPL voll anrechenbar. Du brauchst also 6 Stunden Echo mit Lehrer, 5 Stunden Echo ohne Lehrer (Platzrunden oder überland mit Flugauftrag völlig egal), 12 Starts und den einstündigen Übungsflug mit einem UL-Fluglehrer.  Falls Dein Echo-Fluglehrer auch die Lizenz zur UL-Ausbildung hat, kannst Du den Übungsflug sogar mit ihm auf der Echo-Maschine machen.

    Michael
  • Ok, danke.
    Das mit den Stunden hab ich verstanden :-)

    Nur noch zu deiner Aussage mit dem Übungsflug:
    Gerade bei dem Übungsflug war ich mir eigentlich sicher, daß dieser zwingend auf UL gemacht werden muß und Übungsflüge auf SEP/L oder TMG nicht angerechnet werden.
    Der Übungsflug kann allerdings durch eine Befähigungsüberprüfung mit anerkanntem Prüfer ersetzt werden. Diese kann dann auch auf SEP/L oder TMG erfolgen, wenn entsprechende Lizenz vorhanden.

    http://www.fffeuerstein.de/dolo/PPLTAB.pdf
  • checklist schrieb:

    Hab jetzt auf die Schnelle in der Forumssuche nix dazu gefunden. Der entsprechende Paragraph dazu wäre auch schön ;-)

    Vielleicht hilft dir das noch weiter: http://ausbildung.bwlv.de/verantwortlicher_pilot.htm
  • Der Link ist klasse...vielen Dank.

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