bullette schrieb:warum zum Geier muss es denn gleich immer eine Straftat sein? Gibt es in unseren Vereinen keine kleineren Keulen um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen?
Haben wir da eine Straftat nach 315 StGB?
Gruß, bullette
Das klingt ja nach einem richtig sympathischen Verein ;-)
Strafrechtlich relevant (nach §315) wird die "Rumfummelei" wohl erst dann, wenn z.B. am Flugzeug etwas beschädigt wird, wodurch das Leben anderer Menschen gefährdet wird, bzw. auch der Versuch dazu reicht im Prinzip schon. Aber bis dahin dürfte doch ein vernünftiges Gespräch unter erwachsenen Menschen genügen, oder? Ich habe mir allerdings erzählen lassen, dass (vor meiner Zeit) schon mal ein Kollege aus unserem Verein ausgeschlossen wurde, weil er die Schrauberei (an Vereinsflugzeugen) nicht lassen konnte.
Rüdiger
bullette schrieb:
Folgender fiktiver Vorgang
Wer's glaubt.
Wenn Dich das stört, sprich den Betreffenden darauf an. Und wenn das nix nutzt, wende Dich an den Halter (Vorstand).
Michael
bullette schrieb:
Guten Tag!
Folgender fiktiver Vorgang:
Vereinsmaschine. Luftbetriebsordnung des Vereins sagt, dass Schrauben an den Maschinen nur durch Warte erlaubt ist. Bei ULs auch Reifenwechsel u.ä. nach Einweisung des Mitglieds durch einen Wart.
Mitglied käme nun z.B. zum Platz und würde erstmal den Spinner abbauen oder so und da rumfummeln. Ach so, der Verein bildet nach DAEC aus.
Haben wir da eine Straftat nach 315 StGB?
Gruß, bullette
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