Landung auf unbesetztem Flugplatz, nicht CTR

Forum - Luftrecht
  • Das ist ein großer Irrtum. Verstöße gegen das deutsche Luftrecht können sehr leicht mit (Ein)flugverbot in und über dem Bundesgebiet geahndet werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahmen mit einem CAA gar nicht nötig.

    Du kannst sicher sein, dass dann jede Zuwiderhandlung konsequent verfolgt und abgeurteilt wird.


    Also das ist wohl eher theoretisch und Unsinn, da ich mich an die internationalen Regeln halte. Und, um mal zum Thema zurückzukommen: Ich muss vor der Landung nicht die Flugplatzgenehmigung gelesen haben :-)

    Auch ist das was in der Flugplatzgenehmigung steht, den meisten ja völlig Wurst und es wird an den meisten Flugplätzen pragmatisch und mit gesundem Menschenverstand gehandhabt, auch wenn das natürlich keiner laut sagen darf.
  • @helms-je: SO sieht ein geschlossener Flupgplatz aus. Und ich bin mir sicher, du weißt seht gut.

    [[link entfernt - Platz ist jetzt auf...]]
  • Herr-K schrieb:
    Falls es sich um einen Verkehrslandeplatz handelt, dann hat er feste Öffnungszeiten mit einer Betriebspflicht. Falls keine Sperrung durch ein NOTAM vorliegt, kann man während der Öffnungszeit landen. Ich keine keine Vorschrift, die einen Funkkontakt zum Flugplatz zwingend vorschreibt. In der Realität ist es ja auch häufig so, dass nur eine Person am Flugplatz ist. Diese Person muss ja z.B. auch mal andere Dinge machen (z.B. Toilette).

    Bei einem Sonderlandeplatz gibt es keine Betriebspflicht. Daher muss man vor der Landung prüfen, ob der Platz geöffnet ist. Das macht man durch eine PPR-Anfrage. Falls man die PPR-Anfrage erst direkt vor der Landung über Funk macht und keine Anftwort bekommt, muss man von einem geschlossenen Platz ausgehen. Wenn man die PPR-Anfrage über Telefon gemacht hat, dann kann man entsprechend der erhaltenen PPR-Zusage landen.
    Hier ist alles Wesentliche korrekt und praxisnah beschrieben worden.

    Über diese Regelungen betreffend den Flugleiter und den juristisch "offenen" oder "geschlossenen" Flugplatz kann man sich zwar aufregen, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es in Deutschland nun mal (leider) so läuft. Ich halte diese Regelung ebenfalls für unsinnig, vor allem für kleine Plätze, aber es lässt sich leider nicht so einfach ändern, und schon gar nicht hilft es, einfach dagegen zu verstoßen, weil man ja vermeintlich den gesunden Menschenverstand auf seiner Seite habe.

    Wäre ja mal schön, wenn die entsprechenden Verbände sich da mal stark machen würden, dass wenigstens kleine Wald- und Wiesenplätze mit geringem Verkehrsaufkommen vom Flugleiterzwang ausgenommen werden und einfach immer nutzbar sind.

    Was man auch berücksichtigen muss, ist, dass PPR-Plätze in der Regel Privatgelände sind, und da kann man nunmal nicht einfach starten und landen, wie es einem passt. Selbst in Alaska, wo die Fliegerfreiheit noch groß ist, kann einem schon mal die Flinte von einem Flugplatzinhaber unter die Nase gehalten werden, wenn man unangekündigt auf seinem Privatplatz landet... habe ich jedenfalls mal gelesen.
  • Ich kann nur davor warnen, den Paragraphenreitern hier im Forum zu glauben. Die Praxis an den insbesondere kleineren Flugplätzen sieht natürlich andern aus.

    Weder der Gesetzgeber, noch die Verordnungs- und Genehmigungsschreiber übernehmen in irgendeiner Form Verantwortung oder werden für ihr Tun verantwortlich gemacht. Die Verantwortung hat immer der Pilot. Und der Tag wird kommen, an der der Flug nicht so verläuft, wie in der sorgfältigen Flugvorbereitung geplant. Und dann darf man nicht irgendein zusätzlicher Risiko eingehen, nur weil man jede deutsche Regel einhalten will, die sich ein Sesselfurzer ausgedacht hat.

    Es gilt die Fliegerregel "Aviate, navigate, communicate" und da steht funken ganz am Ende.

    Und gerade die deutsche (aber auch die europäische) Regelungswut der Bürokraten und die damit verbundene Obrigkeitshörigkeit der Betroffenen führt zu einer erhöhten Gefährdung im Luftverkehrs.
  • Hallo helms

    > ...
    > Das ist doch alles Quatsch. Wie soll denn ein geschlossener Flugplatz aussehen?
    > ...
    > Ich kann nur davor warnen, den Paragraphenreitern hier im Forum zu glauben.
    > ...
    > Es gilt die Fliegerregel "Aviate, navigate, communicate" und da steht funken ganz am Ende.
    > ...
    >
    es wird an den meisten Flugplätzen pragmatisch und mit gesundem Menschenverstand
    > gehandhabt
    > ...

    Und damit argumentierst Du das wissentliche und absichtliche Landen auf
    geschlossenen Plätzen in D ohne weiter Not?!?


    >
    Ich muss vor der Landung nicht die Flugplatzgenehmigung gelesen haben :-)

    Nein - aber Du musst Dich zumindest vorab informieren, ob Dein Zielflugplaz "offen"
    ist - denn es glilt leider auch für Dich als CAA-Scheininhaber in D die deutsche AIP!  :-)))
    Nebenbei bin ich mir sicher, dass CAA Lizenzen *nicht* vor Ordnungswidrigkeits-
    oder Strafverfahren in D schützen!  :-))))))))


    > der Tag wird kommen, an der der Flug nicht so verläuft, wie in der
    sorgfältigen
    > Flugvorbereitung geplant. Und dann darf man nicht irgendein
    zusätzlicher Risiko
    > eingehen, nur weil man jede deutsche Regel
    einhalten will,

    Darum geht es hier überhaupt nicht.
    Die Regeln für *solche* Fälle sind in D sehr eindeutig und m.E.
    auch sehr pilotenfreundlich (z.B. Sicherheitsaussenlandung) verfasst.


    > Ich hab in Spanien meine britische PPL gemacht, da ist an den
    > nicht CTR-Plätzen sowieso keiner

    es geht hier nicht um Spanien, es geht hier um D


    > Letztens bin ich in Tschechien gelandet, da kann man
    > auch landen, wenn keiner da ist

    es geht hier nicht um Tschechien, es geht hier um D


    Ich kann das garnicht glauben, was ich hier von Dir lese...?!

    Dir verchartert man in Hof ein Flugzeug???

    schräg!


    BlueSky9

    P.S.:  ...oder bin ich jetzt etwa auf einen Troll hereingefallen?!?!?


  • helms-je schrieb:
    Und der Tag wird kommen, an der der Flug nicht so verläuft, wie in der sorgfältigen Flugvorbereitung geplant. Und dann darf man nicht irgendein zusätzlicher Risiko eingehen,

    genau, und könnte auf jedem Flugplatz, gleichwie sonst (fast) überall auch eine Sicherheitslandung* machen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Landeplatz ohne Flugleitung, abgesehen von den Besonderheiten der FOF-Regelung eben geschlossen ist und für eine reguläre Landung nicht zur Verfügung steht.


    helms-je schrieb:
    Und gerade die deutsche (aber auch die europäische) Regelungswut der Bürokraten und die damit verbundene Obrigkeitshörigkeit der Betroffenen führt zu einer erhöhten Gefährdung im Luftverkehrs.

    Das ist natürlich das "Lieblingsargument" all derjenigen, die sich allzu gerne über die geltenden Regularien hinwegsetzen und damit ihr Gewissen beruhigen.


    Michael


    *) Eine Landung auf einem nicht betriebsbereiten Flugplatz oder ohne Genehmigung des Sonderlandeplatzhalters ist immer eine Außenlandung

  • BlueSky9 schrieb:
    Und damit argumentierst Du das wissentliche und absichtliche Landen auf
    geschlossenen Plätzen in D ohne weiter Not?!



    Davon ist nicht die Rede, hier "Landung auf unbesetzten Flugplatz ...". Aber gerade zu "geschlossenen" Plätzen hab ich schon einige Kuriositäten erlebt  ... Denn es gibt AIP, OPS und PPR und dann gibt es halt die Realität.
    *nicht* vor Ordnungswidrigkeits-
    oder Strafverfahren in D schützen!
    Das nicht, es hat mich aber schon bei einigen Gelegenheiten vor deutscher Behördenwillkür (ZÜP usw.) geschützt.
    es geht hier nicht um Spanien, es geht hier um D
    es geht hier nicht um Tschechien, es geht hier um D
    Ja, leider, sonst brauchten wir solche sinnlosen Fragen gar nicht diskutieren. Und das wäre kein Verlust.

    Das ist natürlich das "Lieblingsargument" all derjenigen, die sich allzu gerne über die geltenden Regularien hinwegsetzen und damit ihr Gewissen beruhigen.

    Darum geht es nicht, es geht darum diese sinnlosen Regularien zu bekämpfen. Und die Regularien werden nicht dadurch abgeschafft, dass sie schön geredet werden.

    Dir verchartert man in Hof ein Flugzeug???
    Ja, natürlich, wem denn sonst? Die Piloten mit deutscher Lizenz am Platz kämpfen doch immer noch mit der Bürokratie (ZÜP, LPT, Führerscheinpunkte, Medical). Dann haben sie entweder keine 3 landungen zusammen, oder die 12 h nicht, um das Rating zu verlängern oder telefonieren gerade mit dem LBA, ob sie nach dem Start auch wieder landen dürfen. :-))
  • FlyingDentist schrieb:

    genau, und könnte auf jedem Flugplatz, gleichwie sonst (fast) überall auch eine Sicherheitslandung* machen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Landeplatz ohne Flugleitung, abgesehen von den Besonderheiten der FOF-Regelung eben geschlossen ist und für eine reguläre Landung nicht zur Verfügung steht.


    Keine Ahnung was die FOF Regelung betrifft, aber generell ging es ja darum, was passiert, wenn man den Platz anfunkt und keine Antwort erhält.

    Genau das hatte ich erlebt. Der Platz war aber offen laut AIP, NOTAM & NfL.

    Also bin ich mit Blindmeldung und ohne schlechtem Gewissen gelandet.

    Fazit: Der Flugleiter sass bei einem kühlen Blonden mit der Handfunke in der Flugplatzbeiz, nur die Aussendung hat wohl mit der Handfunke nicht ausreichend funktioniert.

    Ausserdem gibt es auch die Möglichkeit, dass schlichtweg euer Funkgerät Defekt ist. Darf mit einer defekten Funke etwa nicht gelandet werden? 

    Wenn ein Platz nachweislich geschlossen ist, bin ich auf euer Seite. Landen nur im Notfall bzw. für eine Sicherheitslandung.

    Steve
  • ... dass ein Landeplatz ohne Flugleitung ... eben geschlossen ist ...
    Und gerade das, kann ich auch in den deutschen AIP nicht finden.
  • OsramBulb schrieb:
    Keine Ahnung was die FOF Regelung betrifft, aber generell ging es ja darum, was passiert, wenn man den Platz anfunkt und keine Antwort erhält.

    Wenn dieser Platz ein Sonderlandeplatz ist, gilt die PPR-Regelung. Also PP-Request über Funkt - keine Antwort = Platz geschlossen.
    Verkehrslandeplatz keine Antwort = keine reguläre Landung möglich, Platz de facto geschlossen, weil keine aktive Flugleitung.


    Die FOF-Regelung ist wie der Name sagt, Fliegen ohne Flugleiter!


    OsramBulb schrieb:
    Genau das hatte ich erlebt. Der Platz war aber offen laut AIP, NOTAM & NfL.

    Dennoch muss man gemäß Luftrecht 5 Minuten vor Erreichen Funkkontakt aufnehmen. Kein Kontakt = keine reguläre Landung!



    helms-je schrieb:
    Und gerade das, kann ich auch in den deutschen AIP nicht finden.


    Sonderlandeplatz: kein positives PPR = Platz geschlossen, zumindest für den Anfragenden, denn der Platzhalter hat keine Verpflichtung ein Luftfahrzeug landen lassen zu müssen!
    Verkehrslandeplatz: kein Funkkontakt - keine reguläre (geplante) Landung. FIS hilft in solchen Fällen gerne und schnell.


    Steht übrigens alles sinngemäß in der AIP. Zitate daraus und aus den einschlägigen Bestimmungen erspare ich uns (mir) diesmal!


    Michael

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