Das ist ein großer Irrtum. Verstöße gegen das deutsche Luftrecht können sehr leicht mit (Ein)flugverbot in und über dem Bundesgebiet geahndet werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahmen mit einem CAA gar nicht nötig.Also das ist wohl eher theoretisch und Unsinn, da ich mich an die internationalen Regeln halte. Und, um mal zum Thema zurückzukommen: Ich muss vor der Landung nicht die Flugplatzgenehmigung gelesen haben :-)Du kannst sicher sein, dass dann jede Zuwiderhandlung konsequent verfolgt und abgeurteilt wird.
Herr-K schrieb:Hier ist alles Wesentliche korrekt und praxisnah beschrieben worden.
Falls es sich um einen Verkehrslandeplatz handelt, dann hat er feste Öffnungszeiten mit einer Betriebspflicht. Falls keine Sperrung durch ein NOTAM vorliegt, kann man während der Öffnungszeit landen. Ich keine keine Vorschrift, die einen Funkkontakt zum Flugplatz zwingend vorschreibt. In der Realität ist es ja auch häufig so, dass nur eine Person am Flugplatz ist. Diese Person muss ja z.B. auch mal andere Dinge machen (z.B. Toilette).
Bei einem Sonderlandeplatz gibt es keine Betriebspflicht. Daher muss man vor der Landung prüfen, ob der Platz geöffnet ist. Das macht man durch eine PPR-Anfrage. Falls man die PPR-Anfrage erst direkt vor der Landung über Funk macht und keine Anftwort bekommt, muss man von einem geschlossenen Platz ausgehen. Wenn man die PPR-Anfrage über Telefon gemacht hat, dann kann man entsprechend der erhaltenen PPR-Zusage landen.
helms-je schrieb:
Und der Tag wird kommen, an der der Flug nicht so verläuft, wie in der sorgfältigen Flugvorbereitung geplant. Und dann darf man nicht irgendein zusätzlicher Risiko eingehen,
genau, und könnte auf jedem Flugplatz, gleichwie sonst (fast) überall auch eine Sicherheitslandung* machen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Landeplatz ohne Flugleitung, abgesehen von den Besonderheiten der FOF-Regelung eben geschlossen ist und für eine reguläre Landung nicht zur Verfügung steht.
helms-je schrieb:
Und gerade die deutsche (aber auch die europäische) Regelungswut der Bürokraten und die damit verbundene Obrigkeitshörigkeit der Betroffenen führt zu einer erhöhten Gefährdung im Luftverkehrs.
Das ist natürlich das "Lieblingsargument" all derjenigen, die sich allzu gerne über die geltenden Regularien hinwegsetzen und damit ihr Gewissen beruhigen.
Michael
*) Eine Landung auf einem nicht betriebsbereiten Flugplatz oder ohne Genehmigung des Sonderlandeplatzhalters ist immer eine Außenlandung
BlueSky9 schrieb:Davon ist nicht die Rede, hier "Landung auf unbesetzten Flugplatz ...". Aber gerade zu "geschlossenen" Plätzen hab ich schon einige Kuriositäten erlebt ... Denn es gibt AIP, OPS und PPR und dann gibt es halt die Realität.
Und damit argumentierst Du das wissentliche und absichtliche Landen auf
geschlossenen Plätzen in D ohne weiter Not?!
*nicht* vor Ordnungswidrigkeits-Das nicht, es hat mich aber schon bei einigen Gelegenheiten vor deutscher Behördenwillkür (ZÜP usw.) geschützt.
oder Strafverfahren in D schützen!
es geht hier nicht um Spanien, es geht hier um DJa, leider, sonst brauchten wir solche sinnlosen Fragen gar nicht diskutieren. Und das wäre kein Verlust.
es geht hier nicht um Tschechien, es geht hier um D
Das ist natürlich das "Lieblingsargument" all derjenigen, die sich allzu gerne über die geltenden Regularien hinwegsetzen und damit ihr Gewissen beruhigen.
Dir verchartert man in Hof ein Flugzeug???Ja, natürlich, wem denn sonst? Die Piloten mit deutscher Lizenz am Platz kämpfen doch immer noch mit der Bürokratie (ZÜP, LPT, Führerscheinpunkte, Medical). Dann haben sie entweder keine 3 landungen zusammen, oder die 12 h nicht, um das Rating zu verlängern oder telefonieren gerade mit dem LBA, ob sie nach dem Start auch wieder landen dürfen. :-))
FlyingDentist schrieb:Keine Ahnung was die FOF Regelung betrifft, aber generell ging es ja darum, was passiert, wenn man den Platz anfunkt und keine Antwort erhält.genau, und könnte auf jedem Flugplatz, gleichwie sonst (fast) überall auch eine Sicherheitslandung* machen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Landeplatz ohne Flugleitung, abgesehen von den Besonderheiten der FOF-Regelung eben geschlossen ist und für eine reguläre Landung nicht zur Verfügung steht.
... dass ein Landeplatz ohne Flugleitung ... eben geschlossen ist ...Und gerade das, kann ich auch in den deutschen AIP nicht finden.
OsramBulb schrieb:
Keine Ahnung was die FOF Regelung betrifft, aber generell ging es ja darum, was passiert, wenn man den Platz anfunkt und keine Antwort erhält.
Wenn dieser Platz ein Sonderlandeplatz ist, gilt die PPR-Regelung. Also PP-Request über Funkt - keine Antwort = Platz geschlossen.
Verkehrslandeplatz keine Antwort = keine reguläre Landung möglich, Platz de facto geschlossen, weil keine aktive Flugleitung.
Die FOF-Regelung ist wie der Name sagt, Fliegen ohne Flugleiter!
OsramBulb schrieb:
Genau das hatte ich erlebt. Der Platz war aber offen laut AIP, NOTAM & NfL.
Dennoch muss man gemäß Luftrecht 5 Minuten vor Erreichen Funkkontakt aufnehmen. Kein Kontakt = keine reguläre Landung!
helms-je schrieb:
Und gerade das, kann ich auch in den deutschen AIP nicht finden.
Sonderlandeplatz: kein positives PPR = Platz geschlossen, zumindest für den Anfragenden, denn der Platzhalter hat keine Verpflichtung ein Luftfahrzeug landen lassen zu müssen!
Verkehrslandeplatz: kein Funkkontakt - keine reguläre (geplante) Landung. FIS hilft in solchen Fällen gerne und schnell.
Steht übrigens alles sinngemäß in der AIP. Zitate daraus und aus den einschlägigen Bestimmungen erspare ich uns (mir) diesmal!
Michael