helms-je schrieb:Dass das im Ausland so ist wie du es beschreibst, ist ja kein Geheimnis.
Das ist doch alles Quatsch. Wie soll denn ein geschlossener Flugplatz aussehen? Ist dann die Landebahn hochgeklappt? Wenn die Asphalt-Landebahn nicht benutzbar ist, gehe ich mal davon aus, dass man von oben die Xse erkennt. Bei einem Grasplatz würde ich sowieso anrufen, wie der Zustand ist. Es würde mich aber nicht von der Landung abhalten, nur weil sich keiner am Funk meldet. Ich hab in Spanien meine britische PPL gemacht, da ist an den nicht CTR-Plätzen sowieso keiner (da steht dann in der Karte ein Aircraft to Aircraft - Frequenz). Letztens bin ich in Tschechien gelandet, da kann man auch landen, wenn keiner da ist (steht auch so im tschechischen AIP).
Aus deinen Worten kann man allerdings schließen, dass du noch nie eine deutsche Flugplatzgenehmigung gelesen hast.Nicht nur das. Ich musste nie deutsches Luftrecht pauken und mich auch nie mit der deutschen sicherheitsgefährdenden Luftfahrtbürokratie auseinandersetzen, habe keine Zuverlässigkeitsüberprüfung, musste bei keinem LBA Flensburgpunkte nachweisen und kein Führungszeugnis nirgends vorzeigen.
helms-je schrieb:
Und wenn ein deutscher Beamter von irgendeinem Regierungspräsidium wähnt, ich hätte irgendwelche von ihm erdachten Regeln nicht eingehalten (z.B. Platzrunde in Bonn), kann er das gern mit der für mich zuständigen CAA in Gatwick klären :-), was der natürlich nicht machen wird, weil er den Unsinn weder in deutsch noch in englisch erklären kann.
Das ist ein großer Irrtum. Verstöße gegen das deutsche Luftrecht können sehr leicht mit (Ein)flugverbot in und über dem Bundesgebiet geahndet werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahmen mit einem CAA gar nicht nötig.
Du kannst sicher sein, dass dann jede Zuwiderhandlung konsequent verfolgt und abgeurteilt wird.
Michael
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