Landung auf unbesetztem Flugplatz, nicht CTR

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Ich möchte an einem unkontrollierten Flugplatz landen, funke ihn an, und keiner ist da.
    Darf ich trotzdem landen?

  • Nehmen wir an, du hast deine Flugvorbereitung ordentlich gemacht:
    • AIP-VFR Öffnungszeiten des Flugplatzes geprüft
    • NOTAMS geprüft
    • NfL geprüft

    und kommst hierdurch zum Schluss, der Flugplatz ist geöffnet und landbar.

    Dann würde ich so vorgehen:
    1. Flugplatz Info rufen... Keine Antwort
    2. Frequenz Fluginformation eindrehen, meine Funkanlage prüfen und gegebenenfalls rückfragen, ob etwas bestimmtes über den Flugplatz bekannt sei, was ich eventuell bei meiner Flugvorbereitung überlesen habe.
    3. Wenn hier keine bestimmte Information vorhanden ist, betrachte ich den Flugplatz weiterhin als geöffnet und würde die Landung mit Senden von Blindmeldungen fortsetzen.
    4. Funktioniert meine Funkanlage nicht, würde ich Transponder 7600 eindrehen und mit dem Aussenden von Blindmeldungen meinen Anflug sowie Landung fortsetzen und nach der Landung versuchen die Funkanlage wieder funktionstüchtig zu bekommen.

    Gruss, Steve
  • Wie es in Deutschland aussieht weiß ich nicht, aber hierzulande entscheidet alleine das Signalfeld. Eine gelbe Diagonale: Landung OK. Zwei gelbe Diagonalen: Platz geschlossen. So einfach kann das sein.

    ABER: die meisten Flugplätze hier verlangen PPR. Landet man dort ohne vorher angerufen zu haben, dann hat man kein Fehler gemacht gegen den Luftrecht, zwar aber gegen den Flugplatzbetreiber.

    Radio hat dabei nichts zu sehen: es gibt kein separates Luftrecht für Flieger ohne Radio. Radio kann (auf unkontrollierten Plätze) nie mehr sein als eine Hilfe. Zum nachfragen beim FIS, zum Beispiel, da trete ich Steve gerne bei.
  • Alles klar. Vielen Dank!
  • Also wenn ich an einen Platz komme an dem sich per Funk keiner meldet, rufe ich meistens an. Unter 3000 Fuss habe ich meist ein Netz. Wählen, Handy unter das Headset klemmen und wenn jemand abnimmt Gas raus damit man etwas versteht!
  • Falls es sich um einen Verkehrslandeplatz handelt, dann hat er feste Öffnungszeiten mit einer Betriebspflicht. Falls keine Sperrung durch ein NOTAM vorliegt, kann man während der Öffnungszeit landen. Ich keine keine Vorschrift, die einen Funkkontakt zum Flugplatz zwingend vorschreibt. In der Realität ist es ja auch häufig so, dass nur eine Person am Flugplatz ist. Diese Person muss ja z.B. auch mal andere Dinge machen (z.B. Toilette).

    Bei einem Sonderlandeplatz gibt es keine Betriebspflicht. Daher muss man vor der Landung prüfen, ob der Platz geöffnet ist. Das macht man durch eine PPR-Anfrage. Falls man die PPR-Anfrage erst direkt vor der Landung über Funk macht und keine Anftwort bekommt, muss man von einem geschlossenen Platz ausgehen. Wenn man die PPR-Anfrage über Telefon gemacht hat, dann kann man entsprechend der erhaltenen PPR-Zusage landen.
  • Das ist doch alles Quatsch. Wie soll denn ein geschlossener Flugplatz aussehen? Ist dann die Landebahn hochgeklappt? Wenn die Asphalt-Landebahn nicht benutzbar ist, gehe ich mal davon aus, dass man von oben die Xse erkennt. Bei einem Grasplatz würde ich sowieso anrufen, wie der Zustand ist. Es würde mich aber nicht von der Landung abhalten, nur weil sich keiner am Funk meldet. Ich hab in Spanien meine britische PPL gemacht, da ist an den nicht CTR-Plätzen sowieso keiner (da steht dann in der Karte ein Aircraft to Aircraft - Frequenz). Letztens bin ich in Tschechien gelandet, da kann man auch landen, wenn keiner da ist (steht auch so im tschechischen AIP). Ob mit oder ohne Flugleiter, geb ich meine Positionsmeldungen ab und schaue zum Fenster raus und auf den Windsack. Ich bin immer froh, wenn mir ein Flugleiter Kaffee anbietet, einen Mietwagen besorgt oder beim Tanken hilft. Zum Starten und Landen brauch ich den allerdings nicht.
  • helms-je schrieb:
    Das ist doch alles Quatsch. Wie soll denn ein geschlossener Flugplatz aussehen? Ist dann die Landebahn hochgeklappt? Wenn die Asphalt-Landebahn nicht benutzbar ist, gehe ich mal davon aus, dass man von oben die Xse erkennt. Bei einem Grasplatz würde ich sowieso anrufen, wie der Zustand ist. Es würde mich aber nicht von der Landung abhalten, nur weil sich keiner am Funk meldet. Ich hab in Spanien meine britische PPL gemacht, da ist an den nicht CTR-Plätzen sowieso keiner (da steht dann in der Karte ein Aircraft to Aircraft - Frequenz). Letztens bin ich in Tschechien gelandet, da kann man auch landen, wenn keiner da ist (steht auch so im tschechischen AIP).
    Dass das im Ausland so ist wie du es beschreibst, ist ja kein Geheimnis.

    Aus deinen Worten kann man allerdings schließen, dass du noch nie eine deutsche Flugplatzgenehmigung gelesen hast.
  • Aus deinen Worten kann man allerdings schließen, dass du noch nie eine deutsche Flugplatzgenehmigung gelesen hast.
    Nicht nur das. Ich musste nie deutsches Luftrecht pauken und mich auch nie mit der deutschen sicherheitsgefährdenden Luftfahrtbürokratie auseinandersetzen, habe keine Zuverlässigkeitsüberprüfung, musste bei keinem LBA Flensburgpunkte nachweisen und kein Führungszeugnis nirgends vorzeigen.

    Und darf trotzdem nach Herzenslust mit deutschen und europäischen Flugzeugen umherfliegen. Und wenn ein deutscher Beamter von irgendeinem Regierungspräsidium wähnt, ich hätte irgendwelche von ihm erdachten Regeln nicht eingehalten (z.B. Platzrunde in Bonn), kann er das gern mit der für mich zuständigen CAA in Gatwick klären :-), was der natürlich nicht machen wird, weil er den Unsinn weder in deutsch noch in englisch erklären kann.
  • helms-je schrieb:
    Und wenn ein deutscher Beamter von irgendeinem Regierungspräsidium wähnt, ich hätte irgendwelche von ihm erdachten Regeln nicht eingehalten (z.B. Platzrunde in Bonn), kann er das gern mit der für mich zuständigen CAA in Gatwick klären :-), was der natürlich nicht machen wird, weil er den Unsinn weder in deutsch noch in englisch erklären kann.

    Das ist ein großer Irrtum. Verstöße gegen das deutsche Luftrecht können sehr leicht mit (Ein)flugverbot in und über dem Bundesgebiet geahndet werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahmen mit einem CAA gar nicht nötig.
    Du kannst sicher sein, dass dann jede Zuwiderhandlung konsequent verfolgt und abgeurteilt wird.


    Michael

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