Was zu vergüten ist

Forum - Luftrecht
  • Wer hat das ggf. auch im flieger magazin gelesen: Ausgabe Nr. 3  Seite 73

    Zittat: "Fliegen gegen Geld Europaweit werden ab Apirl die Fluglizenzen neu geregelt. Das sorgt für Unruhe: Dürfen Privatpiloten für Rundflüge kein Geld mehr nehmen?"

    Zittat" Im Klartext: Ein Pilot darf (wie bisher auch) für einen Rundflug oder einen Streckenflug von A nach B mit Freuden oder Bekannten zwar keine Vergütung von diesem verlangen, also ein Honorar. Er kann jedoch auch nach der neuen Verordnung die ihm entstandenen Aufwendungen, wie mit em Passagier vereinbart, von diesem ersetzt bekommen. Es ist dabei lediglich darauf zu achten, dass aus der Rundflugtätigkeit und der Mitnahmebörse kein gewerbliches Unternehmen wird; Werbung vor allem per Internet ist nach wie vor tabu."

    Ich denke das gilt dann auch für Ul′er bzw. wie ich es plane mit dem Tragschrauber.
    Demnach darf erst nach dem Erwerb der Lehrberechtigung eine Vergütung für z. B. Rundflüge genommen werden.
  • Ergänzend dazu, für Rundflüge gegen Entgeld mit Echo-Flugzeugen, wie an vielen kleinen Plätzen üblich, dann nur noch mit CPL, bzw. ATPL! Schlecht für viele PPL-ler, die so ihre Stunden aufbesserten.

    Gruß Thomas
  • Du meine Vergütung!
    @anei hat doch einen völlig richtigen Text aus dem Fliegenmagazin zitiert:
    1. geht es nicht um Echoflieger, sondern um, wie es sowohl in der Europäischen Regelung als auch der nationalen Umsetzung steht, um Privatpiloten, kurz PPLer, nicht um SPLer!
    PPLer dürfen weiterhin Knete kassieren, wenn die berühmten Dinge wie "beruflich", "gewerblich" und "Werbung"  NICHT zutreffen.
    Finanziert der fürs privat Pilotieren lizensierte seinen Lebensunterhalt NICHT mit der erhaltenen Knete, die von den arg Mitgenommenen kassiert, sitzt er nicht 40 Stunden im Monat mit Knete abliefernden Paxen auf dem Bock und hat er keine schreiende Werbung im Netz und/oder lokalen Zeitungen, lauten seine Texte in der Mitflugbörse NICHT "fliege jeden, jeden Tag überall hin", dann darf er Knete nehmen. In der aktuellen Version gilt das für Flüge mit Flugzeugen, die für max vier Sitzplätze zugelassen sind. Ob dies in der ab April gültigen Version auch so steht, kann ich heute nicht beantworten.

    2. Das oben geschriebene hat nix mit UL zu tun. Es gilt weiterhin die Regelung: SePpL darf mit Mickey Mouse alles machen, gewerblich, beruflich, gegen Geld, gratis und darüber laut schreiben, im Netz, auf Papier, auf der Stirne, Rechnungen ausstellen, versteuern und sich versichern. Wenn der SePpl den Schein für die Mitnahme von Paxen hat, dann darf er die auch mitnehmen. Eine Lehrberechtigung brauch er dafür nicht. Schont ja auch die Nerven. 

    P.S. @ capoveau:
    Frag mal ob die kommerziellen Inselhüfer zwischen Norddeich und den Ostfrisen ein ATPL haben! Hammse nich. Weilse dat nich brauchen tun ebenso wie ein Privatier in der "Ab-und-zu-gegen-Geld-Platzrunde...."

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