FlyingDentist schrieb:...
*) Wenn ich die 2000 ft auf einem Überlandflug mal wirklich verlassen muss, schreib ich das immer ins Flug/Bordbuch und erwarte gelassen eine mögliche Anfrage der Luftfahrtbehörde.
Haha, der ist gut!
Wenn ich mich am Sxxx kratze und dabei den Stick loslasse, schreibe ich das auch in mein Flugbuch.
Eric
Stephan2 schrieb:An unserem Platz sehe ich häufiger, dass Piloten bei ihrer Rückkehr aus dem Anflug eine Ziellandeübung machen. Ich kann auch oft am Wochenende beobachten, dass 1 oder 2 Maschinen wiederholt Notlandungen üben. Das geschieht in Form von touch and goes. Ich finde, dass man so den Trainingsstand schon ganz gut erhalten kann.
Sehr vernünftige und praxisnahe Erklärungen dieser Profis. Wobei mir allerdings schon wieder ein schönes neues Streitthema einfallen würde. Neu ist natürlich Unsinn da wie fast alle Themen schon mehrfach durchgekaut aber doch immer wieder interessant. Nämlich die Sache mit den Notlandeübungen. Nach deutschem Recht ist es demnach ja nun ausdrücklich verboten einen ausreichenden Trainingsstand zu behalten da man diese ja nach fertiger Ausbildung praktisch nicht mehr machen darf. Ich hoffe immer noch dass sich da kein richtiger Pilot dran hält und dies nach wie vor regelmässig übt. Schon aus Selbsterhaltungstrieb. Und nicht nur auf Flugplätzen natürlich.
Gruss Stephan
Eric schrieb:
Wenn ich mich am Sxxx kratze
Wenn Du solch ein Bedürfnis öfters hast, leidest Du wahrscheinlich unter Filzläusen und solltest schleunigst einen Hautarzt aufsuchen, vor allem falls Du noch sexuell aktiv bist. Dein Partner oder Deine Partnerin fände das nämlich bestimmt nicht sehr anregend. Ein Eintrag ins Bordbuch nutzt da wenig und wäre höchstens anamnestisch interessant.
Michael
PS: Natürlich ermitteln die Luftfahrtbehörden, wenn man wegen "Tiefflug" angezeigt wird. Ein bloßes Leugnen hat meist wenig Sinn, da die Anzeigeführer in der Beziehung sehr hartnäckig sind. Hat man aber Ort, Zeit und Grund der Höhenunterschreitung dokumentiert und vielleicht sogar am Landeplatz ins Hauptflugbuch eintragen lassen, kann nicht viel passieren.
Natürlich ist das alles Quatsch ... - .... bis man selbst die erste Anzeige kassiert.....
Peter Wille schrieb:
Wieviele Anzeigen deswegen gab es eigentlich schon?
Ein Vereinskammerad wurde vor Jahren wegen Tiefflug angezeigt. Die Behörden ermittelten gegen ihn und in der folgenden Gerichtsverhandlung wurde ihm die Lizenz aberkannt. Er hat sie erst nach geraumer Zeit, nicht unerheblichen Kosten und langem Hin und Her endlich wiedergekriegt.
Ein Zweiter hatte vor nicht allzu langer Zeit wegen einer ähnlichen Anzeige auch entsprechenden Ärger. Dass er seinen Schein behalten durfte, lag wohl einzig daran, dass die Anzeige diesmal anonym erfolgte und die Ermittlungen eingestellt wurden.
Michael
PS: Ein Zusammenhang von Not- und Ziellandung mit dem Leergewicht erschließt sich mir momentan nicht wirklich.
FlyingDentist schrieb: PS: Ein Zusammenhang von Not- und Ziellandung mit dem Leergewicht erschließt sich mir momentan nicht wirklich.So wirklich ernst gemeint war der auch nicht, aber nach der Frankmann Moral-Gutmenschler-Keule und dem anschließenden Exkurs zu Ziel- und Notlandungen und deren Vermischungen fand ich das Thema Leergewicht einfach mal erwähnenswert. Nur "erwähnenswert", deswegen noch lange nicht sinnvoll.
Aktuell sind 36 Besucher online.