Mindesthöhe bei Überlandflügen / Unterschreitung der Mindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Frankmann, ich fliege schon eine Weile und kann sehr wohl differenzieren zwischen den Begrifflichkeiten, allerdings auch zwischen den den Dringlichkeiten der Begriffe. Ich weiß nicht, wie man den 2000 Fuss die Verbindlichkeit andichten kann und Tausenden von Piloten scheint es jeden Tag auch so zu gehen, aber nur zu, ich lerne gerne dazu. Das Forum existiert seit ein paar Jahren und nach Verwendung der Suchfunktion scheint das Thema in deiner Fixierung noch sonst niemand wahrgenommen zu haben.

    Du hats aber sogar ein Problem, den Begriff der Unselbstständigkeit zu verstehen. Nun, wenn jemand eine Regel sucht, wo nichts zu regeln ist, liegt der Begriff der Unselbstständigkeit nahe.

    Und wo wir grad dabei sind, wie kommst du eigentlich auf die Verbindlichkeit der 2000 Fuss? Fangen wir doch damit einfach mal an. Was soll mich zwingen, 2000 Fuss zu fliegen?

    Peter
  • Es gibt zu dem Thema einen ganz interessanten Artikel vom RA Hirsch:

    http://www.ajs-luftrecht.de/PDF/Sicherheitsmindesthoehen.pdf

    Grüsse
    Thomas
  • überlegt euch, in welche Höhen das Militär herumtobt! 500 ft. - 1500 ft. GND! Deswegen wurde der Überlandflughöhe von 2000 ft. für x-jahren eingeführt. Davor gab es über bestimmte Großstädten (Frankfurt, etc.) allg. 2000 ft.GND... dieser Regel wurde damit aufgehoben. Der Überlandflughöhe wurde nicht wegen Lärm, Außenlandemöglichkeit bei Motorausfall (Notlandefeld muss ein Pilot immer einplanen) eingeführt, wie manchmal behauptet.

    Ob ein Flug über ein "Sehenswurdigkeit" noch als "Überlandflug" gilt ist ein andere Frage und nur durch den Piloten zu verantworten (Platzrunde noch einsehbar?).
  • Nur mal so am Rande: EINER der Gründe, warum ich das Fliege so liebe ist, daß ich eigenverantwortlich bin. Und weil ich verantwortlich bin treffe ich die Entscheidungen. Das ist für die meisten in unserem Land sehr ungewöhnlich, aber es entspricht mehr unserer Bestimmung als Menschen.
    Zum Anderen gilt der gesunde Menschenverstand. Es gibt ständig und unvorbereitet Situationen, in denen ich sehr spontan und kurzfristig entscheiden muß. Keiner hat die Zeit, erst mal nachzuschlagen, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt und wie denn nun die vorliegende Situation beurteilt werden kann.
    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß ich möglichst so hoch fliege, daß mir a) ausreichend Zeit für die Suche nach einem Notlandefeld bleibt, b) mir die Navigation möglichst erleichtert wird, c) ich meine Mitbürger möglichst wenig ärgere und c) ich in den Herbst- und Frühlingstagen den Vogelansammlungen aus dem Weg gehe. Aber mal im Ernst: wer würde denn in eine tief hängende Wolkenbasis einfliegen weil irgendwer meint, daß ich nicht tiefer fliegen darf?? Lieber gesetzeskonform abgestürtzt als illegal überlebt? Der Schutz von Leben geht immer vor. Kein Gericht wird jemand einen Strick daraus drehen, wenn man sich daran hält. Allerdings darf eine schlechte Vorbereitung (Stichwort Wetterberatung) oder Mutwillen und Dummheit niemals eine Entschuldigung sein, dass man in eine Notlage kommt (da ist dann wieder die Eigenverantwortung von Eingangs gefragt).

    Alles Andere ist nach meiner Überzeugung Kaffeesatzleserei.


    Gruß
    Achim
  • Peter Wille schrieb:
    [...] Was soll mich zwingen, 2000 Fuss zu fliegen?

    ... der Polizeihubschrauber in deiner 8-Uhr-Position?   ;)

    Naja, mal im Ernst. Hier fand ich einige angenehm pragmatische, vernünftige Aussagen von Profis bei ATC und FIS zu dem Thema.

    An anderer Stelle hatte ich schon mal geschrieben, dass ich das unnötige, vorsätzliche Unterschreiten der 2000ft AGL über Naturschutzgebieten stillos und miese Airmanship finde. Ansonsten halte ich es mit den Aussagen der Vorredner.

    Viele Grüße
    ColaBear

  • Achim schrieb:
    Nur mal so am Rande: EINER der Gründe, warum ich das Fliege so liebe ist, daß ich eigenverantwortlich bin. Und weil ich verantwortlich bin treffe ich die Entscheidungen. Das ist für die meisten in unserem Land sehr ungewöhnlich, aber es entspricht mehr unserer Bestimmung als Menschen.
    Zum Anderen gilt der gesunde Menschenverstand. Es gibt ständig und unvorbereitet Situationen, in denen ich sehr spontan und kurzfristig entscheiden muß. Keiner hat die Zeit, erst mal nachzuschlagen, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt und wie denn nun die vorliegende Situation beurteilt werden kann.
    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß ich möglichst so hoch fliege, daß mir a) ausreichend Zeit für die Suche nach einem Notlandefeld bleibt, b) mir die Navigation möglichst erleichtert wird, c) ich meine Mitbürger möglichst wenig ärgere und c) ich in den Herbst- und Frühlingstagen den Vogelansammlungen aus dem Weg gehe. Aber mal im Ernst: wer würde denn in eine tief hängende Wolkenbasis einfliegen weil irgendwer meint, daß ich nicht tiefer fliegen darf?? Lieber gesetzeskonform abgestürtzt als illegal überlebt? Der Schutz von Leben geht immer vor. Kein Gericht wird jemand einen Strick daraus drehen, wenn man sich daran hält. Allerdings darf eine schlechte Vorbereitung (Stichwort Wetterberatung) oder Mutwillen und Dummheit niemals eine Entschuldigung sein, dass man in eine Notlage kommt (da ist dann wieder die Eigenverantwortung von Eingangs gefragt).

    Alles Andere ist nach meiner Überzeugung Kaffeesatzleserei.


    Gruß
    Achim
    Toll. Nicht schlecht!
    Andersherum, um an die Ursprungsfrage anzuknüpfen: 2000 Fuss Überland sind eine (von mir aus DRINGENDE) Empfehlung, wenn LR-Struktur, Wetter oder Sicherheit es zuläßt. Es kann nur eine Empfhelung sein, weil die Ausnahmen definiert sind und eine weitere Minimum-Hürde eingebaut ist. Wenn ich also auf dem Platz bin und die Wolkenuntergrenze 1500, am Zielplatz ähnliches zu erwarten ist, dann fliege ich los. 2000 geht nicht, weil das Wetter es nicht zuläßt, aber wenn die richtigen Wolenabstände und Sichten gehen, habe ich legale VFR Bedingungen.

    Peter
  • achim, lese das Gesetzt GENAU:  http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html  Besonders Absatz 3. Es ist ZULÄSSIG, unter bestimmte Voraussetzungen (Wetter bzw. Sichten, Luftraumstruktur) niedriger als 2000 ft. zu fliegen!
  • ... hatte Achims Einwand so verstanden, dass er sich dabei auf die Sicherheitsmindesthöhe bezog (500/1000ft). Oder?

    Gruß
    ColaBear

  • Ich wehre mich dagegen, auf die Haarspaltereien einzugehen wie es in einigen Beiträgen hier läuft. Noch mal: ich ermuntere einfach, den gesunden Menschenverstand walten lassen und Verantwortung zu übernehmen. Wenn die Untergrenzen es erfordern können wir unter 2000ft gehen, keine Frage. Aber hat schon mal jemand von den eifrigen Schreibern versucht, bei 1000 ft zu navigieren, dabei die blöden Windräder im Auge zu behalten und abzuschätzen, ob die nächste Anhöhe noch ohne Bodenberührung zu schaffen ist?
    Solche Diskussionen sind sehr theoretisch und man wird so etwas nur machen, wenn man dazu gewzungen ist oder sehr schlecht vorbereitet ist.

    Gruß
    Achim
  • OK, ich hab mich lange zurückgehalten: Mein Tipp: Fliegt einen Doppeldecker!!! Jaja, genau! Da winken Euch die Leute am Boden fröhlich zu, ihr seht auch viel mehr und habt eure Freude. Ja, da stört es nicht, dass ihr Tiefer als das Gesetz erlaubt unterwegs seid. Dürfen, dürft ihr das nicht, es ist auch nicht zu empfehlen, aber stören tut es keinen und das ist doch bei vernünftiger Betrachtungsweise das allerwichtigste, oder!? Nur macht das blos nicht mit einem "Normalen" Flieger, dann ist euch die Anzeige oder Beschwerde sicher!
    Ein nicht ganz ernst gemeinter Beitrag vom Carlson
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