Hi Frankmann,
wer viel fragt geht auch viel irr ! ;) Aus der PRAXIS: Überland mal runterzugehen ist unproblematisch da meistens die Bürger tollerant sind und sich eh nicht gestört fühlen. (Die Älteren unter uns können sich noch an Schallmauerknall der Starfighter erinnern. Seit dem hat sich doch schon einiges verbessert.)Anflug auf einen Platz und Landung abgebrochen, z B kein Fungkontakt bekommen, ist doch vorbildlich wenn Du wieder steigst:) . Notfalls muß die berühmte Biene im Cockpit herhalten. Kurz vor Landung hast Du sie dann doch erwischt.
Problematisch ist immer da wo sie alle tief fliegen. Über einer bestimmten Sehenswürdigkeit oder einem anderen beliebten Ziel. Da muß man mit Ruhefanatiker oder Möchtegernpolizisten rechnen.
Grüße Peter
Bananenbieger schrieb:Bananenbieger, grundsätzlich gebe ich Dir völlig Recht! Die Regeln zum Unterschreiten der Mindestflughöhe auf Überlandflügen ist klar geregelt.
Was ist denn jetzt genau an dem Fall unklar. Die LuftVO zeigt doch genau auf, wann Du die 2000ft unterschreiten darfst. ;-)
Frankman schrieb:Die Frage habe ich mir zwar auch schon mal gestellt, aber ehrlich gesagt: Mir ist diese Paragraphenreiterei etwas zu viel des Guten, das hat mit guter fliegerischer Praxis wenig zu tun.
Zunächst mal DANKE für die vielen sachlichen Beiträge!
Ich setzte dem Ganzen jetzt aber noch einen drauf!!! Folgende Situation:
Ich starte in Münster-Telgte zum einem Lokalflug! Ziel ist der Möhnesee. Die Wetterbedingungen sind super. Für den Überlandflug fliege ich - wie im § 6 III LuftVO gefordert - in 2000 Fuß AGL. Jetzt meine Frage: Darf ich, am Ziel angekommen, auf Sicherheitsmindestflughöhe (in diesem Fall also ca. 500 Fuß AGL) sinken, um meinem Passagier eine bessere "Aussicht" auf den Möhnesee zu ermöglichen? Anders gefragt: Darf ich die Mindestflughöhe von 2000 Fuß AGL unterschreiten, wenn ich mein Ziel erreicht habe? Auch für Rundflüge über Städte (Sicherheitsmindesthöhe mind. 1000 Fuß AGL) ist diese Frage interessant!! Für den Rückflug würde ich selbstverständlich wieder auf Mindestflughöhe steigen!! Grundsätzlich gilt: Für alle beschriebenen Fälle sind die Sicherheit und der Lärmschutz (Grundregel des § 6 LuftVO) gewährleistet!
Bis gespannt auf Eure Meinung!
Peter Wille schrieb:Dir ist schon klar, dass wir uns hier in der Kategorie "Luftrecht" aufhalten? Wenn derartige Themen nicht hier besprochen werden dürfen, wo dann? Keiner wird gezwungen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen! Unselbstständigkeit??? Keine Ahnung, was Du damit meinst!!
Interessant. Bisher glaubte ich, die wir hätten genügend Regeln. Und dann kommt jemand, dem der Gehalt der (vielen) Regeln nicht reicht. Allerdings reden wir hier über ein Thema, dass bisher wenig auffällig war. Was produziert diese Unselbstständigkeit bei den neuen Piloten? Ich haben diese Frage sonst noch nie gehöet.
peter
bisschen offtopic:
hab mir den film (um den es drei meinungen vor meiner hier geht) mal bei youtube in gross angeguckt... auf dem dynon flight dek sind eindeutig mehr als 600fuss zu erkennen ... wenn es hier im eigenen forum schon so (lass mich mal prvokant schreiben) "denunzierend" losgeht - wer von euch erwartet da von den am boden gebliebenen mitmenschen verständniss und ein lächeln... der peter (quax) hat recht wenn er schreibt das man sich noch an phantom erinnern kann und den riesen knall wenn mal wieder einer durch die schallmauer gegangen war - das ware noch staun und aha-zeiten... es war vielleicht einmal die woche und wir haben es gesund überlebt (leider nicht alle, die damals phantom geflogen sind) - heute wird hier im neubaugebiet 15km nördlich von frankfurt schon über fluglärm gejammert wenn nachweislich kein flieger tiefer ist als 5000fuss (habs mehrere tage bei flightradar mir angeguckt) und es denkt jeder der 47dba leise elektromäher (z.b. fabrikat wolf) vom nachbarn vernichtet die privatsphäre und ruft die polizei. wir sind schon ein degeneriertes volk geworden...
Frankman schrieb:Leider ist das für mich nicht ungewohnt, sondern der "ganz normale Wahnsinn".
Trotzdem... findest Du die Art und Weise, wie der Gesetzgeber den § 6 LuftVO (Sicherheitsmindesthöhe / Mindesthöhe bei Überlandflügen) gegliedert hat, nicht ungewohnt kompliziert? [...]
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