Mindesthöhe bei Überlandflügen / Unterschreitung der Mindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Was ist denn jetzt genau an dem Fall unklar. Die LuftVO zeigt doch genau auf, wann Du die 2000ft unterschreiten darfst. ;-)
  • Bist Du im Landeanflug ja.
    Könnte ja sein das Du die Sicherheitsmindesthöhe
    a.) zur Landung
    b.) um dich besser orientieren zu können
    verlassen mußtest

    Ist es allerdings auf der Strecke.....Nun ja, Evtl. dachtest Du ja da war was was Du gesehen hast und Du deswegen runter mußtest.

    Offen gesprochen, ich hab mir so Fragen noch nie gestellt... dafür reichen meine Kapazitäten während des Fuges echt nicht aus ;-)

    Wenn Dir einer an den Kragen will dann macht er das so oder so. Wir haben neuerdings im Raum Düren einen RA (so erzählt man sich zumindest bei uns am Platz und ein Pilot wurde auch schon angezeigt) der alles anzeigt was über sein Haus fliegt und aus seiner Sicht die 2000ft unterschritten hat.

    Der Vogel hat zwar null Chancen auch nur Ansatzweise mit seinem Irrsinn durchzukommen da er nicht annähernd belastbare Messverfahren hat,  aber zuerst mal hast Du Schreibkram weil Dich das LBA anschreibt.
    Die müssen sowas verfolgen. Das nervt einfach....
    Deswegen kann ich nur empfehlen für solche Fälle einen GPS Logger dabeizuhaben
  • Hi Frankmann,

    wer viel fragt geht auch viel irr !  ;) Aus der PRAXIS:    Überland mal runterzugehen ist unproblematisch da meistens die Bürger tollerant sind und sich eh nicht gestört fühlen.  (Die Älteren unter uns können sich noch an Schallmauerknall der Starfighter erinnern. Seit dem hat sich doch schon einiges verbessert.)Anflug auf einen Platz und Landung abgebrochen,  z B kein Fungkontakt bekommen,  ist doch vorbildlich wenn Du wieder steigst:) . Notfalls muß die berühmte Biene im Cockpit herhalten. Kurz vor Landung hast Du sie dann doch erwischt.  

    Problematisch ist immer da wo sie alle tief fliegen. Über einer bestimmten Sehenswürdigkeit oder einem anderen beliebten Ziel. Da muß man mit Ruhefanatiker oder Möchtegernpolizisten rechnen.

    Grüße Peter  

  • Bananenbieger schrieb:
    Was ist denn jetzt genau an dem Fall unklar. Die LuftVO zeigt doch genau auf, wann Du die 2000ft unterschreiten darfst. ;-)
    Bananenbieger, grundsätzlich gebe ich Dir völlig Recht! Die Regeln zum Unterschreiten der Mindestflughöhe auf Überlandflügen ist klar geregelt.

    Trotzdem... findest Du die Art und Weise, wie der Gesetzgeber den § 6 LuftVO (Sicherheitsmindesthöhe / Mindesthöhe bei Überlandflügen) gegliedert hat, nicht ungewohnt kompliziert? Warum wird zwischen Sicherheitsmindesthöhe und Mindesthöhe unterschieden? Warum weichen wir in Deutschland mit der Definition "Überlandflug" von der Definition anderer Länder ab? Ist die hier so viel zitierte Definition des § 3a II LuftVO ("Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug)...") auch in diesem Themenbereich rechtsgültig?

    Okay, okay!! Ich gebe zu, jetzt wird′s zu theoretisch!! Halten wir fest: Bei einem Überlandflug bleibe ich, sofern andere Regeln nicht anderes erfordern, auf mindestens 2000 Fuß AGL. Und mein Passagier nimmt zum Möhnesee ein Fernglas mit!! ;-))

    @ QuaxC42:
    Ja, da hast Du wohl Recht!!
  • Frankman schrieb:
    Zunächst mal DANKE für die vielen sachlichen Beiträge!

    Ich setzte dem Ganzen jetzt aber noch einen drauf!!! Folgende Situation:

    Ich starte in Münster-Telgte zum einem Lokalflug! Ziel ist der Möhnesee. Die Wetterbedingungen sind super. Für den Überlandflug fliege ich - wie im § 6 III LuftVO gefordert - in 2000 Fuß AGL. Jetzt meine Frage: Darf ich, am Ziel angekommen, auf Sicherheitsmindestflughöhe (in diesem Fall also ca. 500 Fuß AGL) sinken, um meinem Passagier eine bessere "Aussicht" auf den Möhnesee zu ermöglichen? Anders gefragt: Darf ich die Mindestflughöhe von 2000 Fuß AGL unterschreiten, wenn ich mein Ziel erreicht habe? Auch für Rundflüge über Städte (Sicherheitsmindesthöhe mind. 1000 Fuß AGL) ist diese Frage interessant!! Für den Rückflug würde ich selbstverständlich wieder auf Mindestflughöhe steigen!! Grundsätzlich gilt: Für alle beschriebenen Fälle sind die Sicherheit und der Lärmschutz (Grundregel des § 6 LuftVO) gewährleistet!

    Bis gespannt auf Eure Meinung!
    Die Frage habe ich mir zwar auch schon mal gestellt, aber ehrlich gesagt: Mir ist diese Paragraphenreiterei etwas zu viel des Guten, das hat mit guter fliegerischer Praxis wenig zu tun.

    Sicher, wenn wir das mal ganz akurat betrachten, wäre es sicher unzulässig, die Mindestflughöhe von 2000ft zu verlassen, wenn nicht meteorologische oder luftraumrechtliche Erwägungen eine Rolle spielen. Aber insbesondere diese meteorologischen Faktoren beurteile ich als Pilot in der Luft, und niemand anders sonst, d.h. ich entscheide, wann ich wo wie fliege - im Rahmen der gesetzlichen Limits, d.h. spätestens bei 500ft ist Schluss, über bewohntem Gebiet oder Menschenansammlungen über 1000ft.

    Wenn ich einen Tipp für die Praxis geben darf: Mach das davon abhängig, wo Du zu welcher Zeit fliegst. Im Sommer an einem Wochenendtag über einem Badesee in 500ft rumzukurven ist sicher keine gute Idee. Dann sollte man auch noch das Flugzeug in Betracht ziehen. Mit einer C172 produziert man eine andere Lärmkulisse als mit einem UL mit Rotax 912, und zieht entsprechend unterschiedlich Blicke auf sich. Ich habe es schon öfter erlebt, dass ich über bestimmte Häuser hinweggeflogen bin (in 1000ft), ohne dass die Bewohner mich überhaupt wahrgenommen haben (mit UL oder Motorsegler). Wir ULer sind eben auch so leise, dass wir eigentlich niemandem auf den Keks gehen können, wenn man das mal ganz realistisch betrachtet. Jeder olle Nachbar mit seinem Rasenmäher, seiner Harley oder dem getunten Golf ist lauter unterwegs als wir.

    Und sonst: Wenn die 2000ft für Dich heilig sind, dann wähle lieber gleich 2300ft oder 2500ft, denn auf 2000ft fliegt alles und jeder rum, das birgt schon wieder Gefahren in sich.
  • Sarkasmus mod on
    Wo kein Kläger…
    Kein Stress! Solange so was ins Netz gestellt und dabei noch cool in die Linse gestrahlt wird darfste alles! Pfeif aufs Ansehen der kleinen Fliegerei, ortsansässige Rundflugpiloten, fette Möwe im Quirl, Leute die von Tourismus leben..
    Yes we can - it’s cool man!
    Sarkasmus mod off

    hey, wir sind da oben (und unten!) nicht allein und es gibt genug Gründe, dass es so ist wie es ist.

    aareb
    der das Adrenalin nicht mit 100xxx Leuten teilt!
  • Interessant. Bisher glaubte ich, die wir hätten genügend Regeln. Und dann kommt jemand, dem der Gehalt der (vielen) Regeln nicht reicht. Allerdings reden wir hier über ein Thema, dass bisher wenig auffällig war. Was produziert diese Unselbstständigkeit bei den neuen Piloten? Ich haben diese Frage sonst noch nie gehöet.

    peter
  • Peter Wille schrieb:
    Interessant. Bisher glaubte ich, die wir hätten genügend Regeln. Und dann kommt jemand, dem der Gehalt der (vielen) Regeln nicht reicht. Allerdings reden wir hier über ein Thema, dass bisher wenig auffällig war. Was produziert diese Unselbstständigkeit bei den neuen Piloten? Ich haben diese Frage sonst noch nie gehöet.

    peter
    Dir ist schon klar, dass wir uns hier in der Kategorie "Luftrecht" aufhalten? Wenn derartige Themen nicht hier besprochen werden dürfen, wo dann? Keiner wird gezwungen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen! Unselbstständigkeit??? Keine Ahnung, was Du damit meinst!!

    Wenn Du derartige Fragen noch nie gehört hast, stellt sich mir die Frage, ob du dich mit dem Thema jemals wirklich befasst hast! Ich stelle diese Fragen, weil ich genau das getan habe und mir einige Ungereimtheiten aufgefallen sind:

    1. § 6 III LuftVO erlaubt es dem Piloten, unter anderem bei schlechter Witterung (jedoch unter Beachtung der "Grundsicherheit") die Mindestflughöhe von 2000 Fuß AGL zu unterschreiten. So haben wir es jedenfalls in diesem Threat festgestellt. Ich habe lediglich hinterfragt, ob bei guter Witterung nicht ähnliche (mir bisher nicht bekannte) Ausnahmen denkbar wären. Gesetze werden teilweise durch die Rechtsprechung oder Verwaltungsvorschriften definiert! Hierzu hätte ich gerne Ideen und Meinungen gehört.

    2. In diesem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, was der Gesetzgeber mit den Vorschriften zur Mindesthöhe bezweckt. Keine Frage, die Vorstellung, dass die Echo-Klasse mit 200 Sachen in 1000 Fuß AGL über mein Wohnhaus donnert, ist unangenehm. Bei uns UL-Sportlern ist die Situation aber ein wenig anders, oder? Geht man davon aus, dass in unserer Sportart (Luftsportgerät) der SPORT - und nicht vorrangig die Überwindung einer Wegstrecke - das "Ziel" ist, ist doch beispielsweise eine Hinterfragung des Begriffs "Überlandflug" in DIESER RUNDE legitim, oder?

    3. Dass jeder von uns - auch Du Peter - hin und wieder bei einem Lokal-/Rundflug die Mindestflughöhe illegal unterschreitet, steht für mich außer Frage. Das haben mir auch die bisherigen Beiträge gezeigt. Jeder muss damit eigenverantwortlich umgehen und letztendlich mit den Folgen leben!! Und weil das so ist, Peter, halte ich dieses Thema für absolut diskussionswürdig!!
  • bisschen offtopic:

    hab mir den film (um den es drei meinungen vor meiner hier geht) mal bei youtube in gross angeguckt... auf dem dynon flight dek sind eindeutig mehr als 600fuss zu erkennen ... wenn es hier im eigenen forum schon so (lass mich mal prvokant schreiben) "denunzierend" losgeht - wer von euch erwartet da von den am boden gebliebenen mitmenschen verständniss und ein lächeln... der peter (quax)  hat recht wenn er schreibt das man sich noch an phantom erinnern kann und den riesen knall wenn mal wieder einer durch die schallmauer gegangen war - das ware noch staun und aha-zeiten... es war vielleicht einmal die woche und wir haben es gesund überlebt (leider nicht alle, die damals phantom geflogen sind)  - heute wird hier im neubaugebiet 15km nördlich von frankfurt schon über fluglärm gejammert wenn nachweislich kein flieger tiefer ist als 5000fuss (habs mehrere tage bei flightradar mir angeguckt) und es  denkt jeder der 47dba leise elektromäher (z.b. fabrikat wolf) vom nachbarn vernichtet die privatsphäre und ruft die polizei. wir sind schon ein degeneriertes volk geworden...

  • Frankman schrieb:
    Trotzdem... findest Du die Art und Weise, wie der Gesetzgeber den § 6 LuftVO (Sicherheitsmindesthöhe / Mindesthöhe bei Überlandflügen) gegliedert hat, nicht ungewohnt kompliziert? [...]
    Leider ist das für mich nicht ungewohnt, sondern der "ganz normale Wahnsinn".
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