Mindesthöhe bei Überlandflügen / Unterschreitung der Mindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Bananenbieger schrieb:

    Big X schrieb:

    Es gibt ja neben der Mindestreisehöhe (2000ft AGL) auch noch die "Sicherheitsmindesthöhe" von min. 1000ft  AGL und die darfst du nur für Start und Landung unterschreiten.

    Die Sicherheitsmindesthöhe "über Kühen" ist 500ft. 

    ..Falls sich in der Nähe kein Kuhtreiber versteckt... ;o))
  • Auch dann. Ein Kuhtreiber ist noch lange keine Menschenansammlung.
  • Frankman schrieb:
    Darf ich auch dann, wenn die Wolkendecke bei 700 Fuß liegt und mir dieser Umstand vor dem Start bekannt ist, mit nur 500 - 600 Fuß AGL zu meinem Überlandflug starten?

    Ja, das darfst Du, solange Du im Luftraum G unterwegs bist. Die Frage ist natürlich, ob es sinnvoll ist, das hast Du ja selber dargestellt. Fällt in 500ft Höhe der Motor aus, hat man im günstigsten Fall vielleicht 45 Sekunden, bevor man unten aufschlägt. Optimale Geländewahl für eine Notlandung entfällt da natürlich. "Play it safe" ist da natürlich oberstes Gebot, ich würde nicht in 500ft bei schlechtem Wetter unterwegs sein, aber auf der anderen Seite fliege ich nun schon seit ca. 15 Jahren Flugzeuge mit Rotax-912ern und habe diesen Motor noch nicht einmal husten gehört...

    Rechtlich bist Du aber auf der sicheren Seite, was die Flughöhe angeht, denn nicht umsonst hat der Gesetzgeber die absolute Mindestflughöhe von 500ft über unbewohntem bzw. 1000ft über bewohntem Gebiet eingeführt.
  • @nils... mal dei andere frage (klar rechtlich ist das ja ok) - aber wenn so tiefe wolkendecke - wie weit is dann die bodensicht (wo willst du denn dann hin?) und ist dein ziel erreichbar lt gafor? oder redest nur von ner platzrunde....?

    (auch) all das gehört zur richtigen flugvorbereitung...

    denke dass dein pax ja was sehen und von seinem flug haben möchte..... :-)

  • @ Vmaxpille:

    Ich habe mir Deinen Link angeschaut. Wikipedia schreibt zum Thema "Mindesthöhe" u. a.:

    "Die Mindesthöhe ist eine vorgeschriebene Flughöhe, die unter Umständen – wenn Wetter oder Luftraumstruktur es nicht anders zulassen – unterschritten werden darf. Sie gilt für motorgetriebene Luftfahrzeuge auf Überlandflügen nach Sichtflugregeln."

    Danke für den Hinweis!! Ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass derartige Flüge unterhalb von 2000 Fuß AGL bei schlechtem Wetter legal sind. Somit war auch mein Flug legal. Hinter dem Begriff "unter Umständen" verbirgt sich möglicherweise die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Piloten. Jeder muss prüfen, ob sein Überlandflug - sofern er deutlich unter der Mindesthöhe durchgeführt werden muss (aufgrund Wetter oder Luftraumstruktur) - wirklich Sinn macht und unter Sicherheitsaspekten zu verantworten ist.
  • Das Thema hatte wir auch schon mal im Cockpit. Aufm Rückweg von Stendal vom C42 Treffen. In unsere Richtung ne miese Wolkenbasis in 1500ft. Vorher haben wir uns nicht gefragt, obs da etwa rechtliche Einschränkungen gibt. Auf dem Weg wurden wir dann tatsächlich auf 500ft gedrückt. Uns viel dann auch der "...wenn es das Wetter bedingt..." Satz ein und wir sind weitergeflogen (bis nach Kyritz, ab da gings wirklich nicht mehr, weil dann auch die Flugsicht durch Regen weg war).
    Da unser Flug nur über plattes Land mit Wiesen geplant war haben wir uns entschieden dass es legal war zu starten, zumal wir uns über die Wolkenuntergrenzen auf unserem Flugweg informiert hatten. Notfalls hätten wir ja auf ner Wiese landen können.

    Beste Grüße.
  • vmaxpille schrieb:

    @nils... mal dei andere frage (klar rechtlich ist das ja ok) - aber wenn so tiefe wolkendecke - wie weit is dann die bodensicht (wo willst du denn dann hin?) und ist dein ziel erreichbar lt gafor? oder redest nur von ner platzrunde....?

    (auch) all das gehört zur richtigen flugvorbereitung...

    Stimmt, aber Flugvorbereitung, Flug- und Bodensicht war hier ja nicht das Thema. Nein, ich rede nicht von einer Platzrunde. Natürlich muss einem klar sein, welches Wetter man unterwegs und am Ziel vorfindet. Man kann dann aber auch noch umdrehen, wenn′s nicht passt, da muss man nicht zwangsweise sterben. Und so endet auch nicht jeder 500ft-Flug zwangsläufig in der Todesfalle. Wenn ich den Eindruck habe, dass das Wetter innerhalb der Grenzen liegt und vernünftig fliegbar ist und ich irgendwo hin muss oder möchte, dann fliege ich. Jeder Pilot sollte wissen, welches Wetter er sich zutrauen darf und ab
    wann es wirklich gefährlich wird. Da würde ich mal in mein Flugbuch
    schauen, wieviele Stunden da drin stehen, und dann auch gucken, was für
    ein Flugzeug ich fliege, und davon abhängig machen, was ich machen darf und was ich besser lasse.

    Nun macht Euch mal nicht zuuuu viele Gedanken bezüglich des Themas, sonst artet das noch aus wie im A320-Thread mit Ideen wie im 30nm-Umkreis einer CTR vom Tower traffic information zu erbitten. Good airmanship ist eine Sache, derer ich ein Freund bin, aber man kann es auch übertreiben. Habt noch ein bißchen Spaß beim Fliegen!
  • Frankman schrieb:
     Hinter dem Begriff "unter Umständen" verbirgt sich möglicherweise die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Piloten. Jeder muss prüfen, ob sein Überlandflug - sofern er deutlich unter der Mindesthöhe durchgeführt werden muss (aufgrund Wetter oder Luftraumstruktur) - wirklich Sinn macht und unter Sicherheitsaspekten zu verantworten ist.
    Absolut richtig.
  • Hallo Frankman,

    > Bei uns in Münster-Telgte sind rundherum nur Wiesen, Kühe und
    vereinzelte Bauernhöfe.
    > Also viel plattes Land. Darf ich auch dann, wenn
    die Wolkendecke bei 700 Fuß liegt und
    > mir dieser Umstand vor dem Start
    bekannt ist, mit nur 500 - 600 Fuß AGL zu meinem
    > Überlandflug starten?

    Ja, aber natürlich!

    BlueSky9
  • Zunächst mal DANKE für die vielen sachlichen Beiträge!

    Ich setzte dem Ganzen jetzt aber noch einen drauf!!! Folgende Situation:

    Ich starte in Münster-Telgte zum einem Lokalflug! Ziel ist der Möhnesee. Die Wetterbedingungen sind super. Für den Überlandflug fliege ich - wie im § 6 III LuftVO gefordert - in 2000 Fuß AGL. Jetzt meine Frage: Darf ich, am Ziel angekommen, auf Sicherheitsmindestflughöhe (in diesem Fall also ca. 500 Fuß AGL) sinken, um meinem Passagier eine bessere "Aussicht" auf den Möhnesee zu ermöglichen? Anders gefragt: Darf ich die Mindestflughöhe von 2000 Fuß AGL unterschreiten, wenn ich mein Ziel erreicht habe? Auch für Rundflüge über Städte (Sicherheitsmindesthöhe mind. 1000 Fuß AGL) ist diese Frage interessant!! Für den Rückflug würde ich selbstverständlich wieder auf Mindestflughöhe steigen!! Grundsätzlich gilt: Für alle beschriebenen Fälle sind die Sicherheit und der Lärmschutz (Grundregel des § 6 LuftVO) gewährleistet!

    Bis gespannt auf Eure Meinung!
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