Mindesthöhe bei Überlandflügen / Unterschreitung der Mindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Liebe Fliegerfreunde,

    ich habe eine Frage zum vielgeliebten Thema "Mindesthöhe und Sicherheitsmindesthöhe" (§6 LuftVO). Ich weiß, das Thema gibt′s hundertfach im Forum. Trotzdem... Antworten auf meine Fragen habe ich nicht zu 100% gefunden.

    Die Grundregeln des §6 Abs. I und III LuftVO sind mir natürlich bekannt. Überlandflüge sind in einer Höhe von mindestens 2000 Fuß AGL durchzuführen. Sofern es die Sicherheit erfordert, auch in größeren Höhen.

    Problematisch finde ich jedoch die Ausnahmen zu dieser Regel: Die 2000 Fuß AGL dürfen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (Abs. I und II) unterschritten werden, wenn die Einhaltung der Vorschriften und Festlegungen ... der LuftVO eine geringere Höhe erfordert. Bestes Beispiel sind hier wohl die Lufträume um Kontrollzonen. Liegt die Elevation bei 750 Fuß und Luftraum D beginnt bei 2500 Fuß, können die 2000 Fuß AGL rechtmäßig unterschritten werden. Auch sich ändernde Wetterbedingungen (sinkende Wolkendecke) erfordert eine geringe Flughöhe, um die Sichtflugregeln einhalten zu können.

    Aber, folgende Situation stellte sich mir gestern da:
    Mit einem Passagier bin ich zu einem Rundflug (Überlandflug!!!) gestartet. Aufgrund meiner Flugvorbereitungen wusste ich, dass die Wolkendecke auf ungefähr 1500 Fuß liegt. Und so bestätigte sich das auch. Die 2000 Fuß waren unmöglich zu erreichen. Die Wolken hätten mich regelrecht verschluckt. Nun zu meiner Frage: Durfte ich für meinen Überlandflug tatsächlich die Ausnahmeregel in Anspruch nehmen und unter der Wolkendecke in ca. 1000 bis 1500 Fuß AGL fliegen. Bitte versteht mich richtig: Ich deute die Ausnahmeregel des §6 Abs. III S. 2 LuftVO wirklich als Ausnahme. In meinem Fall wusste ich schon VOR meinem Start, dass ich die 2000 Fuß nicht erreichen kann. Zwar wäre die Sicherheit auch in geringerer Höhe gewährleistet gewesen. Trotzdem, die Grundregel (2000 Fuß AGL), die es ja nun mal nicht ohne Grund gibt, hätte ich deutlich unterschritten. Das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.

    Über zahlreiche und vor allem eindeutige Antworten würde ich mich sehr freuen!!!! ;-)
  • Moin,

    spannende Frage. "Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter ... dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden ..." ist eine interessante Formulierung.

    Noch bis vor 10 Minuten glaubte ich, ein solcher Flug sei nicht rechtens, wenn man vor dem Start aufgrund der Flugvorbereitung schon weiß, dass man die 2000ft AGL nicht erreichen kann. Jetzt aber denke ich gerade das Gegenteil.

    Okay, ich lege mich in meiner Meinung fest: Der Flug war legal. Aber nur, wenn du auch nur im Luftraum G unterwegs warst. In E wärest du vermutlich schon illegal, aber das hat mit der Sicherheitsmindesthöhe und VFR-Regeln zu tun, nicht mit der "Lärmschutzhöhe" von 2000ft.

    Gruß
    ColaBear
  • Hier gibt es aber viele vorschriftstreue Piloten. Wenn das nur im Straßenverkehr auch mal so wäre... ;-)

    Also mal ernsthaft: Ihr würdet einen Überlandflug nicht antreten, wenn ihr wegen Wolken nicht 2000ft Mindesthöhe einhalten könnt???

    Frankman hat ja schon richtig zitiert:
    Die 2000 Fuß AGL dürfen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften
    (Abs. I und II) unterschritten werden, wenn die Einhaltung der
    Vorschriften und Festlegungen ... der LuftVO eine geringere Höhe
    erfordert.

    Wenn meteorologische Bedingungen eine Unterschreitung erforderlich machen, z.B. wegen Einhaltung der Abstände zu den Wolken (im E-Luftraum immerhin 1000ft vertikal!), dann ist es völlig legitim, die 2000ft Mindesthöhe zu unterschreiten.
  • @ ColaBear:
    Hey... da sieht man mal, wofür so ein Forum gut ist! Die Bezeichnung "... Flug antreten" habe ich einfach überlesen. Danke für den Hinweis!!!

    Auszug §6 III S. 2 LuftVO
    "Überlandflüge
    in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen
    unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder
    durchgeführt werden,...
    "

    Danach scheint ja alles ganz eindeutig zu sein, oder?? War mein Flug legal? Scheinbar ja!! Trotzdem ist diese Regelung aus Sicht der Flugsicherheit ein Widerspruch. Treiben wir es doch mal auf die Spitze: Bei uns in Münster-Telgte sind rundherum nur Wiesen, Kühe und vereinzelte Bauernhöfe. Also viel plattes Land. Darf ich auch dann, wenn die Wolkendecke bei 700 Fuß liegt und mir dieser Umstand vor dem Start bekannt ist, mit nur 500 - 600 Fuß AGL zu meinem Überlandflug starten? Schon klar, dass Städte, Menschenansammlungen... usw. tabu sind. Also, für mich ist das bedenklich!

    @ Nils Holgersson:
    Hallo Nils! Du hast natürlich Recht. Meine Fragen sind sehr theoretisch. Trotzdem, genau dieses Problem stellte sich mir vor ein paar Tagen. Und ich glaube auch, dass gerade in den Herbst- und Wintermonaten die Unterschreitung der 2000 Fuß-Grenze sehr häufig vorkommt. Da ist mir Rechtssicherheit sehr wichtig. Vor drei oder vier Tagen ist bei uns ein UL verunglückt. Der Pilot war auf dem Weg nach Münster-Telgte. Als Motorprobleme auftraten, versuchte er eine Notlandung. Die mißlang jedoch. Zum Glück kamen Menschen nicht zu Schaden. Das wunderschöne Flugzeug war jedoch schwer beschädigt. Du kannst Dir sicher sein, dass die zuständigen Behörden in diesem Fall alles, angefangen beim Piloten über Zustand der Technik bis durchgeführte Flugmanöver sehr genau unter die Lupe genommen haben. Ich möchte in so einem Fall - er möge niemals eintreten - wirklich alles richtig gemacht haben!!!!
  • Es gibt ja neben der Mindestreisehöhe (2000ft AGL) auch noch die "Sicherheitsmindesthöhe" von min. 1000ft  AGL und die darfst du nur für Start und Landung unterschreiten.

  • H I E R  ists kurz und bündig aufgezeigt

    happy landings

    pille

    p.s.:und dran denken es heisst ja motorgetriebene Luftfahrzeuge....nicht Luftsportgeräte ;-) hier gibt es zumindest Geräuschmässig nen guten Bonus für uns Ultraleiseflieger :-)

  • vmaxpille schrieb:

    H I E R  ists kurz und bündig aufgezeigt


    happy landings


    pille


    p.s.:und dran denken es heisst ja motorgetriebene Luftfahrzeuge....nicht Luftsportgeräte ;-) hier gibt es zumindest Geräuschmässig nen guten Bonus für uns Ultraleiseflieger :-)



    ...ist ein UL denn "kein motorgetriebenes Luftfahrzeug" ?????


    Mein Verständnis geht dahin, dass motorgetriebene Luftfahrzeuge eine Zusammenfassung von z.B. Zeppelin, Flugzeug, UL, sowie Besen und Teppiche, sofern von einem Motor angetrieben, sind.


    Den Unterschied sehe ich nur von Flugzeug zu Luftsportgerät in Bezug auf die Lizenzen und Verbände und deren Bestimmungen.


    Berichtigt mich, falls ich was Falsches geschrieben habe...


    Gruß,


    Volker

  • HAllo Frankmann,

    diese Rechtssicherheit wirst Du micht bekommen. Die wird in Europa mittlerweile überall versucht zu erreichen indem man für alles eine Vorschrift/ Gesetz  erläßt. Aber die Lebenssituation  ist halt so vielfältig, das es das nicht gibt. Genau das Gegenteil tritt ein. Es sieht ja keiner mehr den Paragraphen vor lauter Gesetzen.

    Vielleicht hebt sich ja gerade die Wolke ein bisschen um 100 ft ?  Oder war da nicht doch ein Wolkenloch gerade über der Absturzstelle. Wieviel achtel Bedeckung hatte das Loch das es sich als Loch bezeichnen darf ?  Ab wieviel Personen ist es eine Menschenansammlung (ab 3 Personen oder 5 Bauern auf dem Feld, 11 Fußballer beim Training oder 22 ) ?  Und wie sieht die Beweissicherung aus ? Gopro's  rund ums Flugzeug und auch Überwachung im Innenraum. Flugdatenspeicher ? Fliegen nur noch für Rechtsanwälte ?

    Die Antwort hast Du Dir selbst schon gegeben:

    Der gesunde Menschenverstand hilft. Meiner sagt : Lass es. Höhe ist Sicherheit und schon garnicht mit Gästen. Im Zweifel NIE.

    Übrigens, aus Angst vor den Paragraphen sind nämlich schon einige abgestürzt.

     Grüße

    Peter  

  • Big X schrieb:

    Es gibt ja neben der Mindestreisehöhe (2000ft AGL) auch noch die "Sicherheitsmindesthöhe" von min. 1000ft  AGL und die darfst du nur für Start und Landung unterschreiten.

    Die Sicherheitsmindesthöhe "über Kühen" ist 500ft. 
  • ... ihr seid alle schon sehr Vorbildlich unterwegs, muß ich schon sagen.
    Dabei hab ich grad gestern Abend hier gefunden...tztztz.

    Grüße vom Carlson
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