Es gibt ja neben der Mindestreisehöhe (2000ft AGL) auch noch die "Sicherheitsmindesthöhe" von min. 1000ft AGL und die darfst du nur für Start und Landung unterschreiten.
H I E R ists kurz und bündig aufgezeigt
happy landings
pille
p.s.:und dran denken es heisst ja motorgetriebene Luftfahrzeuge....nicht Luftsportgeräte ;-) hier gibt es zumindest Geräuschmässig nen guten Bonus für uns Ultraleiseflieger :-)
vmaxpille schrieb:H I E R ists kurz und bündig aufgezeigt
happy landings
pille
p.s.:und dran denken es heisst ja motorgetriebene Luftfahrzeuge....nicht Luftsportgeräte ;-) hier gibt es zumindest Geräuschmässig nen guten Bonus für uns Ultraleiseflieger :-)
...ist ein UL denn "kein motorgetriebenes Luftfahrzeug" ?????
Mein Verständnis geht dahin, dass motorgetriebene Luftfahrzeuge eine Zusammenfassung von z.B. Zeppelin, Flugzeug, UL, sowie Besen und Teppiche, sofern von einem Motor angetrieben, sind.
Den Unterschied sehe ich nur von Flugzeug zu Luftsportgerät in Bezug auf die Lizenzen und Verbände und deren Bestimmungen.
Berichtigt mich, falls ich was Falsches geschrieben habe...
Gruß,
Volker
HAllo Frankmann,
diese Rechtssicherheit wirst Du micht bekommen. Die wird in Europa mittlerweile überall versucht zu erreichen indem man für alles eine Vorschrift/ Gesetz erläßt. Aber die Lebenssituation ist halt so vielfältig, das es das nicht gibt. Genau das Gegenteil tritt ein. Es sieht ja keiner mehr den Paragraphen vor lauter Gesetzen.
Vielleicht hebt sich ja gerade die Wolke ein bisschen um 100 ft ? Oder war da nicht doch ein Wolkenloch gerade über der Absturzstelle. Wieviel achtel Bedeckung hatte das Loch das es sich als Loch bezeichnen darf ? Ab wieviel Personen ist es eine Menschenansammlung (ab 3 Personen oder 5 Bauern auf dem Feld, 11 Fußballer beim Training oder 22 ) ? Und wie sieht die Beweissicherung aus ? Gopro's rund ums Flugzeug und auch Überwachung im Innenraum. Flugdatenspeicher ? Fliegen nur noch für Rechtsanwälte ?
Die Antwort hast Du Dir selbst schon gegeben:
Der gesunde Menschenverstand hilft. Meiner sagt : Lass es. Höhe ist Sicherheit und schon garnicht mit Gästen. Im Zweifel NIE.
Übrigens, aus Angst vor den Paragraphen sind nämlich schon einige abgestürzt.
Grüße
Peter
Big X schrieb:Die Sicherheitsmindesthöhe "über Kühen" ist 500ft.Es gibt ja neben der Mindestreisehöhe (2000ft AGL) auch noch die "Sicherheitsmindesthöhe" von min. 1000ft AGL und die darfst du nur für Start und Landung unterschreiten.
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