Feuerfresser schrieb:
Ein Passagier sollte meiner Meinung nach versichert mitfliegen, so dass ich nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden kann.
Ein Passagier muss bis auf wenige und in letzter Konsequenz nicht rechtssichere Ausnahmen immer versichert sein, sonst droht empfindliches Bußgeld!
Im Rahmen der Gefährdungshaftung, die nach § 45 LuftVG nahezu immer gilt, haftet der Luftfrachtführer immer und schuldunabhängig z.Zt. mit 113.100 SZR (€ 134.440,-)
Es gibt zwei Möglichkeiten der Passagierhaftpflicht:
1. (LFZ-bezogene) CSL-Police als Halterhaftpflicht - sollte die Regel sein
2. Persönliche (pilotenbezogene und damit von der Versicherung des LFZs unabhängige) Passagierhaftpflicht. Je nach Versicherer zwischen € 1.500,- bis 2.500,- jährlich.
Michael
Feuerfresser schrieb:
Darf ich denn als Charterer davon ausgehen, dass eine entsprechende Versicherung beim Vercharterer besteht?
Jein. Es besteht per se keine Pflicht die Halterhaftpflicht als CSL-Versicherung abzuschließen. Du kannst natürlich fragen, aber besser ist es, das selbst anhand der Bordpapiere, das Mitführen des Versicherungsnachweises ist Pflicht, zu prüfen.
Feuerfresser schrieb:
Es wurde mich noch eine Piloten-Unfallversicherung angeboten. Macht die Sinn?
Das hängt natürlich von Deinen persönlichen Lebensumständen ab.
Ich selbst unterhalte ein "namentliche Pilotenunfallversicherung". Für eine Jahresprämie von ca. € 200,- bekommt man eine Invaliditätsdeckung von ca. € 350.000,- und eine von € 30.000,- bei Tod.
Falls Du eine Unfallversicherung hast, solltest Du klären, ob Deine Tätigkeit als Pilot mitversichert ist. Gewöhnlich ist sie das nicht, sondern es besteht nur Deckung für das "Mitfliegen als Passagier", also das Mitfliegen ohne Lizenz für das betreffende LFZ.
Michael
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