urbansoldier schrieb:Danke für den Hinweis. Ich korrigiere:ganz hilfreich für einige wenige hier wäre dieser link -
Peter Wille schrieb:Offensichtlich findest so etwas trotz google nicht. Ich formuliere verständlich in kurzen Sätzen:Der Spiegel. Nr 40/2012. Titel des Artikels: Hochschulen "Das Niveau sinkt". Bericht über die Untersuchung eines Altphilologen der Universität Bayreuth. Basierend auf einer Umfrage unter 70 Professoren.... wobei ich immernoch auf die zugelassenen Belege hierfür warte:
"Stimmt,
was gerade in der Tagespresse zu lesen war, dass der Anteil der
Menschen, die einen halbwegs komplex formulierten Satz nicht mehr
verstehen, immer höher wird. " - gibt es dazu eine freigegebene,
zugelassenen Quelle von jemand der befugt ist, dazu eine qualifizierte
Aussage zu treffen?
Dick M. schrieb:Nicht nur das. §32 der LuftVo schreibt für alle Lufträume in diesem Fall die erhöhten VMC Bedingungen wie die im Luftraum E gültigen vor.
Wenn Du also über den Wolken fliegen willst, dann musst Du sicher sein, dass Du unter den für den jeweiligen Luftraum geltenden Sichtflugbedingungen auch wieder drunter kommst.
Eigentlich ist doch alles klar. Ein zugelassenes Funknavigationsmittel ist für Flüge über geschlossenen Wolkendecken zwingend vorgeschrieben. Das ist in der Regel ein VOR. Bei den GPS zählen natürlich unsere tollen, kleinen GPS nicht. da muss es schon etwas in der zugelassenen Liga ab GNS 430 sein, oder gleich ein Glascockpit.
Was die niedlichen Handfunken a la iCom mit VOR betrifft, die entfallen auch. Sie sind zum Betrieb in beweglichen Luftfunkstellen (mit Ausnahmen) nicht erlaubt. Die eingebauten VOR Module sind zählen natürlich auch nicht.
Die Rechtslage ist eindeutig, die Praxis natürlich weniger :-)))))
Gruß
Thomas, diesem Abschnitt in der CVFR Ausbildung bis zum Erbrechen eingebleut bekommen.
Capovau schrieb:Gib doch bitte einen Hinweis, wo irgendwo in den Luftfahrtrechtlichen Vorschriften der Begriff "Geschlossene Wolkendecke" vorkommt. Gibt es nicht!Eigentlich ist doch alles klar. Ein zugelassenes Funknavigationsmittel ist für Flüge über geschlossenen Wolkendecken zwingend vorgeschrieben.
fl95 schrieb:Stimmt, du hast zum 165 mal geschrieben....Z.B. "...müssen wir einfach recht häufig ohne zugelassene Navigationsmittel über den Wolken rumfliegen,"
Moin,
warten wir doch einfach ab, bis die letzte Gerichtsinstanz ein Urteil spricht. Solange müssen wir einfach recht häufig ohne zugelassene Navigationsmittel über den Wolken rumfliegen, bis jemand einen Unfall hat, der auch vor Gericht verhandelt wird.....
Nur weil jemand es zum fünfzigsten Mal hier schreibt, muss es nicht richtig sein.
Achim
Aktuell sind 10 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 7 Gäste.