Flug über ein paar kleine Wölkchen (keine geschlossene Wolkendecke)

Forum - Luftrecht
  • urbansoldier schrieb:

    ganz hilfreich für einige wenige hier wäre dieser link -

    Allgemeines

    Danke für den Hinweis. Ich korrigiere:

    ALT:
    "Du glaubst doch wohl nicht, irgendjemand würde noch serös versuchen, den
    Schwachsinn ordnen zu wollen? Wenn du Freude daran hast, meinen Text zu
    zerpfücken - nur zu. Du hast dafür bestimmt eine Zulassung! Ich hatte
    keine Freude daran, ihn zu schreiben, denn der Argumente-Overkill ist
    peinlich.

    Hast du mal zu lange Playmobil gespielt?"

    NEU
    "Du glaubst doch wohl nicht, irgendjemand würde noch serös versuchen, den
    Inhalt mit dem schwachen Sinn ordnen zu wollen? Wenn du Freude daran hast, meinen Text zu
    zerpfücken - nur zu. Du hast dafür bestimmt eine Zulassung! Ich hatte
    keine Freude daran, ihn zu schreiben, denn der Argumente-Overkill ist
    peinlich.

    Bist Du eine weitere Inkarnation des Cumulus?

    Peter"



    Das wäre wohl nun Regelkonform ohne Bedeutungsentleerung.


    ... wobei ich immernoch auf die zugelassenen Belege hierfür warte:

    "Stimmt,
    was gerade in der Tagespresse zu lesen war, dass der Anteil der
    Menschen, die einen halbwegs komplex formulierten Satz nicht mehr
    verstehen, immer höher wird. " - gibt es dazu eine freigegebene,
    zugelassenen Quelle von jemand der befugt ist, dazu eine qualifizierte
    Aussage zu treffen?
  • Peter Wille schrieb:

    ... wobei ich immernoch auf die zugelassenen Belege hierfür warte:

    "Stimmt,
    was gerade in der Tagespresse zu lesen war, dass der Anteil der
    Menschen, die einen halbwegs komplex formulierten Satz nicht mehr
    verstehen, immer höher wird. " - gibt es dazu eine freigegebene,
    zugelassenen Quelle von jemand der befugt ist, dazu eine qualifizierte
    Aussage zu treffen?
    Offensichtlich findest so etwas trotz google nicht. Ich formuliere verständlich in kurzen Sätzen:Der Spiegel. Nr 40/2012. Titel des Artikels: Hochschulen "Das Niveau sinkt". Bericht über die Untersuchung eines Altphilologen der Universität Bayreuth. Basierend auf einer Umfrage unter 70 Professoren. 
    Meine o.g. Äußerungen sind eine sinngemäße Kurzzusammenfassung des Artikeleingangs.
    Und jetzt ist gut. Ich gebe keine Nachhilfe mehr. Gehört hier auch nicht hin.
     
  • Das hast du da so ganz eigenverantwortlich hineininterpretiert? Ganz ohne Zulassung und Freigabe? Es gab kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet hat, oder habe ich was übersehen?

    Da ich keine Interpretationszulassung erkenne, lehne ich den Inhalt deiner Worte vorsorglich als für die Sache unbedeutend ab. Das passiert dir ja aber sowieso häufiger, insofern dürfte dich das nicht überraschen. Vielleicht leide ich aber auch nur unter einem Verlust dauernder Hörbereitschaft, was dann zwangsläufig zur Luftraumverletzung führt wegen fehlender Kenntnis der gültigen Kartendaten!

    Weiter so!
  • @Dick und Peter: Ihr fliegt definitiv zuviel in Frankreich Ihr Revoluzzer, ihr... :-)))
    Gruss Stephan
  • Dick M. schrieb:
    Wenn Du also über den Wolken fliegen willst, dann musst Du sicher sein, dass Du unter den für den jeweiligen Luftraum geltenden Sichtflugbedingungen auch wieder drunter kommst
    Nicht nur das. §32 der LuftVo schreibt für alle Lufträume in diesem Fall die erhöhten VMC Bedingungen wie die im Luftraum E gültigen vor.
  • Moin moin Gemeinde

    Mal zurück zum Thema.
    Habe gestern unseren Cheffluglehrer gefragt. Der meinte im Prinzip wäre das so mit DME oder VOR, aber es gibt in einer anderen Vorschrift einen Passus der GPS zuläßt. Ich meine es war irgend was mit CVFR. Das ist ja das schöne an den deutschen Regeln, sie sind oft nicht kongruent, d.h. in einer Regel ist etwas verboten was in einer ähnlichen Regel erlaubt ist.
    bb
    hei
  • Eigentlich ist doch alles klar. Ein zugelassenes Funknavigationsmittel ist für Flüge über geschlossenen Wolkendecken zwingend vorgeschrieben. Das ist in der Regel ein VOR. Bei den GPS zählen natürlich unsere tollen, kleinen GPS nicht. da muss es schon etwas in der zugelassenen Liga ab GNS 430 sein, oder gleich ein Glascockpit. 

    Was die niedlichen Handfunken a la iCom mit VOR betrifft, die entfallen auch. Sie sind zum Betrieb in beweglichen Luftfunkstellen (mit Ausnahmen) nicht erlaubt. Die eingebauten VOR Module sind zählen natürlich auch nicht. 

    Die Rechtslage ist eindeutig, die Praxis natürlich weniger :-)))))

    Gruß

    Thomas, diesem Abschnitt in der CVFR Ausbildung bis zum Erbrechen eingebleut bekommen.

  • Capovau schrieb:

    Eigentlich ist doch alles klar. Ein zugelassenes Funknavigationsmittel ist für Flüge über geschlossenen Wolkendecken zwingend vorgeschrieben. 

    Gib doch bitte einen Hinweis, wo irgendwo in den Luftfahrtrechtlichen Vorschriften der Begriff "Geschlossene Wolkendecke" vorkommt. Gibt es nicht! 
    Weiter oben hat DickM genau die richtige Richtung aufgezeigt. Je nach Bedeckung, also auch vor den 8/8 sind die technischen Erfordernisse aus der AIP/GEN 1-2 (@triple-delta siehe hier) einzuhalten. 
    Z.B. wenn das oder die passenden "Löcher vom Dienst" zwar eine teilweise Bodensicht erlauben, aber ein Sinkflug durch diese "Löcher" nicht unter Einhaltung der VMC Bedingungen: 8 km Flugsicht, Wolkenabstand 1,5km horizontal und 300 Meter vertikal möglich ist. 
    Je nach Form der Bedeckung möchte ich die schlüssige Erklärung sehen, wie die Einhaltung von VMC dort gehen soll. 
    Deshalb sind für die sichere Flugdurchführung in diesen Fällen über den Wolken  die erhöhten Flugnavigationssysteme vorgeschrieben und die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs. Nirgends steht etwas davon, dass dafür erst 8/8 Bedeckung vorhanden sein müssten. Wäre auch völlig unverständlich.
    Und hier beim LBA , @triple-delta und dein Cheffluglehrer, steht dass ein GPS ein Basis-Flächennavigationsgerät ist und als Funknavigationsgerät über den Wolken genutzt werden darf. Wenn es zugelassen, eingebaut und funktionsbereit ist und als backup ein DME, VOR oder ADF betriebsbereit sind. Ein GPS alleine ist nicht ausreichend. 
    Man zähle mir die UL auf, die ein zugelassenes GPS und ein zugelassenes DME oder eine zugelassene VOR eingebaut haben. Wer von reinen UL-Piloten könnte mit einem ADF etwas anfangen, außer Radio zuhören ;o).Das zum Thema Ultraleicht über den Wolken.  

    (Der berühmte Notabstieg durch das Loch vom Dienst mit Wolkendurchflug oder Berührung mag in einigen Fällen legitim sein aber nicht legal. Egal ob mit GPS und VOR oder ohne)
  • Moin,
    warten wir doch einfach ab, bis die letzte Gerichtsinstanz ein Urteil spricht. Solange müssen wir einfach recht häufig ohne zugelassene Navigationsmittel über den Wolken rumfliegen, bis jemand einen Unfall hat, der auch vor Gericht verhandelt wird.....

    Nur weil jemand es zum fünfzigsten Mal hier schreibt, muss es nicht richtig sein.

    Achim
  • fl95 schrieb:
    Moin,
    warten wir doch einfach ab, bis die letzte Gerichtsinstanz ein Urteil spricht. Solange müssen wir einfach recht häufig ohne zugelassene Navigationsmittel über den Wolken rumfliegen, bis jemand einen Unfall hat, der auch vor Gericht verhandelt wird.....

    Nur weil jemand es zum fünfzigsten Mal hier schreibt, muss es nicht richtig sein.

    Achim
    Stimmt, du hast zum 165 mal geschrieben....Z.B. "...müssen wir einfach recht häufig ohne zugelassene Navigationsmittel über den Wolken rumfliegen,"
    Diese Logik mag einer verstehen. Eher "müsstest" du mal einsehen, dass deine Einlassungen nicht immer fundiert sind.
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