Flug über ein paar kleine Wölkchen (keine geschlossene Wolkendecke)

Forum - Luftrecht
  • Rteissen schrieb:
    Dieser Definition aus der Zahnarztpraxis würde ich gerne die aus der DWD Praxis zur Diskussion stellen. 

    In diesem Dokument gibt der DWD keine direkte Definition über eine Wolkendecke* ab. Auch kommt der Begriff Erdsicht nicht vor. So what??


    Michael


    *) indirekt allerdings lässt sich aus dem Satz "... es müssen wenigsten 5/8 einer Wolkendecke vorhanden sein ...", dass eine Wolkendecke auch für den DWD 8/8 bedeutet!

  • FlyingDentist schrieb:
    Rteissen schrieb:
    Aber vielleicht hier nach doch

    Na sag ich doch! Ein  z u g e l a s s e n e s  VOR ist nicht nötig, sofern es die nötige Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern aufweist. Ein ICOM mit VOR sollte den Vorschriften genügen.


    Michael

    Die "international gültigen Standards", die in dem AIP Text für den VOR-Empfänger gefordert sind, werden nicht auf zahnärztlichen Kongressen auf den Malediven festgelegt. Deshalb ist es für unerheblich, ob du eine ICOM Handquetsche als nach international anerkannten Standards für zulässig hälst, damit Flüge über Wolkendecken durchzuführen. Die DFS lässt die Handquetschen entsprechend ihrer Eignung maximal als Bodenfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes zu. Wenn Du natürlich ein solcher Tiefflieger bist, dem ein Navigationsempfänger am Boden reicht, dann bitte....
    Ich überlasse es dem geneigten mitlesenden Piloten sich eine Meinung in Eigenverantwortlichkeit zu bilden. Ich glaube, dies ist sehr einfach...
  • Rteissen schrieb:
    Die DFS lässt die Handquetschen entsprechend ihrer Eignung maximal als Bodenfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes zu.

    Das ist definitiv falsch! Die DFS hat mit der Zulassung von Avionik nicht zu tun.


    Michael

  • Also, das würde mich jetzt aber schon interessieren: So wie ich das verstanden habe, muss also ein VOR oder Flächennavigationsgerät an Bord sein. Genügt dann also mein Garmin 495?

    Z.B. an der Stelle, an der die Notwendigkeit des Transponders beschrieben wird, wird auch nicht explizit erwähnt, dass dieser zugelassen sein muss. Und dennoch würde ich davon doch mal ausgehen. Oder liege ich da falsch?

  • fl95 schrieb:
    ...nur das der DWD nicht die die Definitionshoheit über den Begriff "Wolkendecke" bezüglich der LuftVO oder AIP hat. :-)
    Das verstehe ich ganz anders. Der gesetzliche Auftrag des DWD ist explizit die "Meteorologische Sicherung der Luft- und Seefahrt".
    Wer sonst sollte die Begriffe definieren? flyingdentist, Kachelmann oder Claudia Kleinert.
    Die andere Rippe der luftrechtlichen Gestaltung in Deutschland, die die Bibliotheken mit AIP, NFL's etc publiziert, wird sich an nichts anderes halten als an die Begriffe des DWD. Das ist sicher wie der nächste Schauer.
    Ich weiß das, fliege danach, sicher und gut. Möge jeder sich seine Meinung bilden.
  • rlippok schrieb:

    Also, das würde mich jetzt aber schon interessieren: So wie ich das verstanden habe, muss also ein VOR oder Flächennavigationsgerät an Bord sein. Genügt dann also mein Garmin 495?



    Nein, ein GPS genügt nach deutschen Bestimmungen nicht!

    Nach der NfL II-11/05 muss ein VOR, in Ausnahmefällen genügt ein ADF, an Bord sein.

    GPS langt nicht.

    Grüsse
    Thomas (der solch veraltete Vorschriften nicht erfunden hat.....)
  • FlyingDentist schrieb:
    Rteissen schrieb:
    Die DFS lässt die Handquetschen entsprechend ihrer Eignung maximal als Bodenfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes zu.

    Das ist definitiv falsch! Die DFS hat mit der Zulassung von Avionik nicht zu tun.


    Michael

    Dann lügen ICOMEurope und all die deutschen Avionikhändler, die diese Handquetschen vertreiben.
    Vermutlich sollten sich alle Händler von dir beraten lassen, bevor sie solch einen Quatsch veröffentlichen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Flieger täglich heil und glücklich fliegen, ohne von dir beraten zu sein. 
  • Rteissen schrieb:
    fl95 schrieb:
    ...nur das der DWD nicht die die Definitionshoheit über den Begriff "Wolkendecke" bezüglich der LuftVO oder AIP hat. :-)
    Das verstehe ich ganz anders. Der gesetzliche Auftrag des DWD ist explizit die "Meteorologische Sicherung der Luft- und Seefahrt".
    Wer sonst sollte die Begriffe definieren? flyingdentist, Kachelmann oder Claudia Kleinert.
    Die andere Rippe der luftrechtlichen Gestaltung in Deutschland, die die Bibliotheken mit AIP, NFL's etc publiziert, wird sich an nichts anderes halten als an die Begriffe des DWD. Das ist sicher wie der nächste Schauer.
    Ich weiß das, fliege danach, sicher und gut. Möge jeder sich seine Meinung bilden.
    Das geht so dermaßen auf die Nerven ... Zulassungen und Freigaben regieren die Welt und deren Zuständigkeit wechselt nach Intensität des Rechthaber-Anspruchs. Das habe ich alles schon mal hier gelesen, aber mit einem anderen Nic, dieses völlig sinnberfreite Herumreiten auf einer persönlichen Sicht der Dinge, die sich eigentlich immer in einer fast infantilen Regelhörigkeit und Halbwissen manifestiert.

    Nicht genug, dass sich der Themen-Starter outet, indem doch ganz erhebliche Ausbildungslücken offenbar sind - nein: Es kommt noch jemand, der Nicht-Wissen durch Unwissen ersetzt und mit Rechthaberei würzt.

    Peter
  • Ab und zu, wenn das Wetter sch...e ist, wird halt mal ein kleiner Knochen in die Arena
    geworfen. Nur mal so zur Unterhaltung. Und die bekannten Alleswisser stürzen sich natürlich drauf.
    Ach welch ein Spass. Das haben wir damals auch immer mit Truxxon so gemacht. Das war noch viel schöner.
    Obwohl...?
  • GTi schrieb:
    rlippok schrieb:
    Nein, ein GPS genügt nach deutschen Bestimmungen nicht!

    Nach der NfL II-11/05 muss ein VOR, in Ausnahmefällen genügt ein ADF, an Bord sein.

    GPS langt nicht.

    Grüsse
    Thomas (der solch veraltete Vorschriften nicht erfunden hat.....)
    Die NFL II-95/97 sagt über die Musterzulassung und Verwendung von Flächennavigationssystemen: (Basic RNAV)
    4.4.2.3 GPS
    ........ Die Ausrüstung muss in Übereinstimmung mit JAA TGL No. 3 zugelassen sein..........Herkömmliche Navigationsinstrumente (z.B. VOR, DME und ADF) müssen als Alternative zum GPS eingebaut und betriebsbereit sein.

    Also: Über den Wolken ab spätestens 4/8 Bedeckung darf wegen der Bequemlichkeit mit einem zugelassenen und eingebauten GPS navigiert werden. Es muss aber ein weiteres Navigationssystem (VOR,DME ADF...) eingebaut und betriebsbereit sein.
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