Flug über ein paar kleine Wölkchen (keine geschlossene Wolkendecke)

Forum - Luftrecht
  • Servus,


    also ich weiß ja, dass man zum Flug über einer Wolkendecke einen Transponder und eine Berechtigung zum Flugfunk (BZF...) benötigt.

    Aber wie sieht das aus, wenn nur ein paar kleine Cumulus-Wölkchen am Himmel unterwegs sind (sagen wir so 1/8 Bewölkung) und diese sich bei ca. 3000ft herumtummeln? Kann ich über diese Wolken fliegen, ohne die genannten Voraussetzungen erfüllen zu müssen?

    Man hätte ja mit Einhaltung des vertikalen Abstands von den Wolken mit 1000ft noch einen Puffer bis man bei 5000ft MSL ankokmmt, wo man ja auch schon Transponder usw. haben soll. Erdsicht ist bei dieser lockeren Bewölkung ja auch gar kein Problem.


    Grüße,
    schnapf
  • Also: Im Luftraum G (wie "gut" :-) brauchst Du ständige Erdsicht, da machen 1/8 Bewölkung überhaupt keine Probleme, im Gegenteil, das ist sogar sehr dekorativ :-)

    Im E brauchst du Transponder (Mode S) erst oberhalb 5000ft MSL bzw 3500ft Ground. Egal ob mit oder ohne Wolken. Bei geschlossener Wolkendecke muss sichergestellt sein, dass der Zielflugplatz "offen" ist. Ausserdem benötigst du noch ein "Flächennavigationsgerät", und zwar ein zugelassenes. GPS-Spielzeug scheidet also aus. Die ganze Sache hat nur einen entscheidenden Haken: Laut Handbuch musst du so fliegen, dass du jederzeit eine Sicherheitslandung durchführen kannst, und das ist über einer geschlossener Wolkendecke unter VFR nun mal nicht möglich.

    Mein Tip: es muss nicht unbedingt nur 1/8 Bewölkung sein um "on top" zu gehen, aber ausreichend große Lücken um jederzeit "abtauchen" zu können, sollten schon sein. Wenn das nicht gegeben ist, lieber unter der Decke bleiben. Ausserdem ist es gar nicht so leicht wärend des Fluges herauszufinden, ob der Zielflugplatz nun wirklich frei ist, und das ist nun wirklich ein MUSS.

    Gruß - Rüdiger

  • schnapf schrieb:

    also ich weiß ja, dass man zum Flug über einer Wolkendecke einen Transponder und eine Berechtigung zum Flugfunk (BZF...) benötigt.


    ??? Weder noch. Wobei rlippok natürlich recht hat, was den Transponder ab einer Höhe von 5000ft MSL bzw. 3500ft AGL betrifft.

    Ansonsten gelten die normalen Abstandsregeln zu Wolken (Luftraum E, vertikaler Abstand 300m oder in Luftraum G 1000ft vertikaler Abstand zu den Wolken wobei hier Erdsicht gefordert ist).

    Ab einer Höhe von 5000ft MSL bzw. 3500ft AGL dann eben Transponder Mode S (7000) schalten. BZF brauchst du hier nicht. Warum auch. Mit Information kannst du auch so in Verbindung treten (das Standard Sprechfunkverfahren hast du ja während deiner UL Ausbildung gelernt). In Luftraum E könntest du also theoretisch ohne Erdsicht fliegen. Praktisch haben wir als VFR Flieger aber dann keine geografischen Referenzpunkte mehr. Ich persönlich würde nicht über eine geschlossene Wolkendecke fliegen. Ich musste mal durch einen dünnen Nebel runter zum Landen und hatte da schon Höllenrespekt. Nicht sehen bei einem VFR Flug kann tötlich enden. Wenn du also wegen Motorausfall oder anderen Gründen gezwungen bist, eine Landung durchzuführen, kannst du eventuell nur noch hoffen, dass der Schirm dich heile runter bringt und hoffen, dass du nicht auf eine stark befahrene Autobahn fällst.

    Viele Grüsse
    Steve

  • Wolkendecke bedeutet keine Erdsicht. Bei 1 bis 7 Achtel ist Erdsicht theoretisch möglich.


    "§ 32 LuftVO
    Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken
    Bei Flügen nach Sichtflugregeln dürfen Wolkendecken nur dann überflogen werden, wenn 1.  die Flughöhe mindestens 300 m (1000 Fuß) über Grund oder Wasser beträgt und die Flugsicht sowie der Abstand von den Wolken (§ 28 Abs. 1) nach den Werten für den Luftraum der Klasse E (Anlage 5) eingehalten werden;
    2. der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten;
    3. der Anflug zum Zielflugplatz und die Landung bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, gewährleistet ist;
    4. der Luftfahrzeugführer die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs hat."


    Ein zugelassenes Nav-Gerät ist demnach nicht zwingend vorgeschrieben. Der Flugweg ließe sich auch bei hinreichender Flugvorbereitung mit Höhenmesser, Fahrtmesser, Kompass und Stoppuhr einhalten.


    Michael

  • War das zugelassene NAV-Gerät mal enthalten? Ich kann mich erinnern, das im Fliegertaschenkalender so gelesen zu haben. Den hab ich jetzt leider gerade nicht zum Nachschlagen parat. Hat sich da in den letzten Jahren was geändert?
  • FlyingDentist schrieb:

    Wolkendecke bedeutet keine Erdsicht. Bei 1 bis 7 Achtel ist Erdsicht theoretisch möglich.


    "§ 32 LuftVO........


    .....Ein zugelassenes Nav-Gerät ist demnach nicht zwingend vorgeschrieben. Der Flugweg ließe sich auch bei hinreichender Flugvorbereitung mit Höhenmesser, Fahrtmesser, Kompass und Stoppuhr einhalten.


    Michael

    Aber vielleicht hier nach doch: ...Flugzeuge und motorgetriebene aeordynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit einem VOR....nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit .... oder einem Flächenavigationsgerät..... für...Flüge über Wolkendecken.
    Oder gilt diese GEN aus der deutschen AIP nicht mehr?
  • Vielen Dank für eure Antworten! Damit komme ich erst mal sehr gut zurecht ;)
  • FlyingDentist schrieb:

    Wolkendecke bedeutet keine Erdsicht. Bei 1 bis 7 Achtel ist Erdsicht theoretisch möglich.


    Dieser Definition aus der Zahnarztpraxis würde ich gerne die aus der DWD Praxis zur Diskussion stellen. 

    Dort spricht man spätesten bei einer Bedeckung von 5/8 von einer "Wolkendecke". Dort hat man, sogar flyingdentist bestätigt das, Erdsicht. Die Formulierung "Flüge über geschlossenen Wolkendecken (=8/8 Bedeckung) finde ich in keiner Regelung über die notwendige Ausrüstung für Flüge über den Wolken. 

    Es dürfte damit nach meinem Verständnis spätestens bei Flügen über den Wolken ab 5/8 (=eine Wolkendecke MIT Erdsicht) auch für ein UL u.a. ein zugelassenes VOR oder Flächennavigationssystem vorgeschrieben sein.
    O.T. Wer bei 1/8 Bedeckung nur "theoretisch" Erdsicht hat (Zitat flyingdentist) der fliegt vermutlich mit AirNav Pro in 3D auf seinem IPad..... 
  • Rteissen schrieb:
    Aber vielleicht hier nach doch

    Na sag ich doch! Ein  z u g e l a s s e n e s  VOR ist nicht gefordert, sofern es die nötige Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern aufweist. Ein ICOM mit VOR sollte den Vorschriften genügen.


    Michael

  • ...nur das der DWD nicht die die Definitionshoheit über den Begriff "Wolkendecke" bezüglich der LuftVO oder AIP hat. :-)

    BTW: Wo ist eigentlich "Flächennavigationsgerät" endgültig definiert ?? Ich fliege immer mit meinem Garmin 496 durch Charlie oder über geschlossener Wolkendecke.

    Achim
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