Lufträume und Auslandsflüge

Forum - Luftrecht
  • Ich wollte fragen wie das in Deutschland aussieht mit dem Einflug in kontrollierte Lufträume (C+D+E). Darf man das generell oder nicht und wenn ja, welche Lizenzen sind Voraussetzung?

    Wie sieht es aus mit Flüge in andere Staaten? Erlaubt, oder nicht?

    Vielen Dank an alle!
  • Mit einem SPL darfst Du in EFG rumsausen.
    Hast Du dann auch noch ein BZF, kommen D und D(CTR) hinzu.

    B und C sind mit einer SPL-Lizenz tabu.

    Ausland ist, soweit es da Vereinbarungen über die Anerkennung von Lizenzen gibt, auch kein Problem. Man muss dann aber einen Flugplan aufgeben, sich vom Zoll abfertigen lassen und die ausländischen Bestimmungen einhalten, z.B. maximale Flughöhe von 500ft AGL in Italien.
    Ein englischssprachiges BZF ist im Ausland eventuell von Vorteil ;-)

    Soweit die Theorie. 

    Ich bin vor kurzem auch ein Stück im niederländischen Luftraum (Vreden-Enschede-Nordhorn) geflogen, damit ich keinen Umweg auf deutschen Grund um die ED-R37A/B machen musste. 
    Hab mich einfach bei Dutch Mil auf Englisch gemeldet während ich noch in Deutschland war, Absichten kund getan, unbürokratisch ein Okay vom Lotsen bekommen und mich dann beim Verlassen der NL-Luftraums beim Lotsen abgemeldet. Gar kein Problem.

  • Hallo, das mit dem Flug durch Holland interessiert mich genauer. Ruft man Dutch Mil auch so wie man es liest? (Mil als Wort gesprochen)


    Was war mit dem seit Februar in Holland erforderlichen ELT? Ok kann im Flug natürlich keiner kontrollieren.


    Das Du ein BZF I ohne Sprachanerkennung (im Ausland nicht gültig) hast kann im Flug natürlich auch keiner prüfen.


    Und: Wenn Du die ED-R37A/B westlich umfliegst fliegt man doch D-NL-D-NL-D
    Hast Du dich immer wieder an- u. abgemeldet? Muss man sich beim Grenzübertritt nach Deutschland dort nicht auch anmelden?

    Was war mit der Kontrollzone von Twenthe, durftest Du da einfach so durch?

  • Uuuupps! Um ED-R37B bin ich nicht geflogen. Da bin ich drübergeflogen, da der nur bis 2500ft MSL geht. Bin also nur einmal kurz über NL gewesen und habe den Flug dann auf deutschem Gebiet fortgesetzt. ;-)

    Über Enschede EHTW hab ich zwar von mehreren Leuten gehört, dass der Flugplatz dicht ist und die CTR nicht mehr besteht, sicherheitshalber bin ich aber mit 3500ft MSL drüber geblieben.
    Angeblich gibt es laut diesen Leuten auch eine Vereinbarung, dass man EDLS zwischen EDWN über die Niederlande ganz offiziell ohne Flugplan fliegen darf. Diese beiden Sachen entziehen sich aber meiner Kenntnis.

    Dutch Mil hat sich bei mir auch mit "Dutch Mil" (als Wort) zurückgemeldet. 

    Ein ELT haben alle Maschinen meiner Flugschule an Bord, aber da wurde ich nicht nach gefragt. Ebensowenig hat der Fluglotse nach meinem nicht vorhandenen BZF gefragt.

    Übrigens geht ein Stückchen der Segelflugplatzrunde von EDLS über niederländisches Gebiet. Und wer ein paar Meter von der Ideallinie der Motorflugplatzrunde abweicht, kann ebenfalls in der südwestlichen Ecke in das Hoheitgebiet der Niederlande kommen. Wer in EDLS also Platzrunden dreht, kann jede Menge Auslandsflüge machen :-)
  • @Bananenbieger
    Braucht man für D(CTR) wirklich ein BZF?
    Ich glaube mal gehört zu haben das man in eine Kontrollzone (CTR) auch mit dem UL-Funk rein darf, nur eben die Luftträume B+C+D tabu sind.

    Für Auslandsflüge ist dann wiederum ein annerkanntes Funkzeugnis des Ziellandes vorgeschrieben. Entweder in der Sprache des Ziellandes oder eben das engl. BZF. Der geforderte ICAO-Sprachtest für das englische BZF ist für UL-Flieger nicht vorgeschrieben.
  • Um eine CTR zu durchfliegen brauchst Du mindestens das BZF II
  • nur ein kleiner Link zu den meisten hier gestellten Fragen.

    http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/uebersicht.htm
  • kann ma mir sagen warum man nicht in C rein fliegen darf?
  • Ich könnte jetzt sagen, weil das so ist. Ich versuche es aber mal logisch zu erklären:

    Der Luftraum C ist eigentlich der Luftraum oberhalb FL100. Hier wäre es ziemlich sinnlos mit dem UL einzufliegen, denn zum einen wird der Sauerstoff knapp und zum anderen wollen wir als ULer ja die Welt sehen.

    Somit bleibt noch der Luftraum C in der Nähe von Verkehrsflughäfen. Er dient dort u.a. zur Durchführung kontrollierter Anflüge und zur Staffelung des IFR zu IFR und VFR zu IFR Verkehrs. Um einfliegen zu dürfen wäre mindestens das BZF, eine CVFR Ausbildung und ein Transponder von Nöten. Darüber verfügen ULer standardmäßig nicht.

    Darüber hinaus sollte man sich mit einem UL tunlichst fern dieser Bereich aufhalten, denn dort werden große und schwere Verkehrsflugzeuge zu den in der Nähe liegenden Verkehrsflughäfen geleitet, welche zum einen sehr schnell unterwegs sind (bis zu 250 kt unter FL100) und zum anderen für uns gefährliche und nicht sichtbare Wirbelschleppen hinterlassen, die je nach Größe theoretisch sogar Schäden an unseren ULs anrichten könnten.

    Des Weiteren stelle ich mal eine Gegenfrage: Was willst Du im Luftraum Charlie. Meist kann man ihn doch einfach überfliegen, umfliegen oder sogar unterfliegen (Achtung: hier muss man meist eine CTR passieren). Es gibt demnach genügend Schlupflöcher für uns ULer...
  • ja ok aber ärgert mich schon etwas, weil ich auch mal in 5000ft übers ED-R 146 in Berlin fliegen würde wollen aber geht halt nicht schade ;(

    aber danke

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