"Das haben wir schon immer so gemacht" oder welche gesetzlich korrekte Betriebszeit bis TBO

Forum - Luftrecht
  • Ralle schrieb:
    war da nicht was mit der nicht durchgeführeten 5-Jahreskontrolle und Deiner Außenlandung letztes Jahr ???

    Tut mir leid, ich kenne eine Jahresnachprüfung aber keine 5-Jahreskontrolle.


    Was meine Notlandung 2011 angeht, kann ich nur folgendes völlig ohne Wertung berichten:


    Ich habe meinen Flieger gebraucht gekauft, auf einem Hänger zu mir geholt, fast völlig zerlegt, den Rotax zum Franz geschafft und alle TMs und LTAs machen lassen, alles wieder zusammengebaut und geflogen.
    Fast 8 Jahre lang habe ich den Flieger dann ausschließlich selbst gewartet und auch alle TMs und LTAs allein durchgeführt und meist im Rahmen der JNPs vom Prüfer allein wegen der Papierlage absegnen lassen. Technische Probleme hatte ich keine, wenn man von den Schwierigkeiten beim Einbau eines Kühlwasserthermostats vor einigen Jahren einmal absieht, wo ich in der Erprobung einmal motorlos aus der Platzrunde landen musste.
    Dann entschied ich mich den Flieger prof. warten zu lassen und 7 Stunden nach der letzten großen Wartung ( 100er plus JNP) sprang ein Kühlschlauch vom Verteilergefäß ab und ich musste auf die Wiese.


    Was ich sagen wollte:
    Beim juristische Nachgang eines Unfalls - und der kommt sicherer als das Amen in der Kirche - sollte man nur das an Unterlagen zu Verfügung stellen, was unbedingt sein muss. Ihr könnt sicher sein, dass die selbst erstellten Unterlagen immer irgendeinen Ansatzpunkt der Gegenseite bieten werden. Da beim UL nur wenig Papier produziert werden muss, sollte man es auch "offiziell" dabei belassen, denn ein Fehlverhalten des Halters muss nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen werden und Gott lob gibt es hierbei keine  Beweislastumkehr, wie bei der Haftung für Personenschäden mit Beförderungsvertrag nach § 45 LuftVG.
    Leider musste ich nicht nur in unserem Verein mehrfach miterleben, wie so etwas abläuft, wenn sich unbedarfte Piloten/Halter mit Ihren vermeindlich korrekten Unterlagen selbst ans Messer geliefert haben. Hätten sie diesen Kram für sich behalten, niemand hätte deren Fehlverhalten nachweisen können.

    Deshalb wenn's kracht:
    Bitte macht nur die Angaben die Ihr machen müsst: Personalien, Lizenzen, Flugbuch, Bordbuch (nicht beim UL!!!) und sonst nichts!! Zum Hergang müsst Ihr unbedingt schweigen, auch wenn Ihr meint, dass Ihr keinerlei Schuld habt. Unser Rechtssystem sieht das explizit vor und bedeutet natürlich keinerlei Nachteil!!
    Beratet Euch dann mit einem Fachanwalt und vielleicht auch mit einem zweiten, nehmt Akteneinsicht und entscheidet dann, was Ihr aussagt, bzw. welche Unterlagen Ihr zur Entlastung vorlegen wollt. Und das gilt für den Bagatellunfall ebenso wie für den schlimmsten Personen- und Sachschaden!


    Michael

  • Hallo,

    letzteres gilt übrigens generell auch beim Verkehrsunfall.

    Man sollte sich ausschließlich (!) auf die Angabe seiner Personalien beschränken und der Polizei gegenüber angeben, dass man sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich äußern werde.

    Davon sollte man unter keinen Umständen abweichen, Polizisten freuen sich, wenn sie direkt am Unfallort bereits einen Schuldigen identifizieren können. Zudem schreiben die ihre Berichte oft erst am Ende einer langen Schicht, so dass sie dann oftmals auch nicht mehr genau wissen, was ein Unfallbeteiligter genau gesagt, und geben dann halt gerne wieder, was sie sich zusammenreimen. Wenn das einmal irgendwo steht, bekommt man das nicht mehr weg.

    Also: Nur Personalien, ansonsten gegenüber Polizei (und anderen Beteiligten oder Zeugen) nichts, aber auch wirklich nichts zum Unfallhergang sagen, vollkommen egal, wie sicher man sich seiner Unschuld ist.

    Viele Grüße

    Tim

  • die beiden vorgängerbeiträge kann man so unterschreiben. ich würde noch ergänzen:
    nie nie nie nie nie mit der polizei reden. und schon gar nicht den freundlichen einladungen folge leisten.
    als beschuldigter kann man da nur verlieren :o)
    habe ich oft genug erlebt und kann es jedem nur raten.
  • Genau!

    Am besten SOFORT wegrennen und mit neuer Identität auf die Insel auswandern! :-))

  • rlippok schrieb:

    Am besten SOFORT wegrennen und mit neuer Identität auf die Insel auswandern! :-))

    Hehe, kommt mir bekannt vor. :P

    FD hat vollkommen recht. Punkt.


    Chris
  • FlyingDentist schrieb:
    Ralle schrieb:
    war da nicht was mit der nicht durchgeführeten 5-Jahreskontrolle und Deiner Außenlandung letztes Jahr ???

    Tut mir leid, ich kenne eine Jahresnachprüfung aber keine 5-Jahreskontrolle.

    ... das ist ja das Dilemma...

    Im Wartungshandbuch Line Maintenance steht gleich hinter den Ausführungen zum Betriebsstundenzähler der Abschnitt "Zeitlimits ".

    Weiter hinten steht dann bei "zeitliche Begrenzung der Gummiteile" , dass diese alle 5 Jahre zu erneuern sind.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du die dort aufgeführten Gummiteile, seitdem Du Deinen Flieger in Betrieb genommen hast, nicht gewechselt hast.

    Nun hat aber Rotax "um einen fortlaufenden, störungsfreien
    Betrieb des Motors zu gewährleisten"
    die Kühlwasserschläuche und auch die Federbandschellen inzwischen geändert.

    Das sähe dann etwa so aus:




    Und nun mein Rat dazu:
    versteckt eure Aufzeichnungen über durchgeführte Wartungen wo immer Ihr wollt - aber macht sie !!!


    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
  • Ralle sitzt zu Recht hoch auf dem Wagen. Dazu braucht es keiner 1718 postings, um das zu belegen. Ich liebe solch echte Kompetenz. 
    Wer seine Wartungen dokumentiert, der braucht sich und seine Dokumentation nicht verstecken. Sonst würden alle, die ihre verpflichtende Dokumentation machen und vorlegen, nicht fliegen, sondern im Knast sitzen.
  • Ralle schrieb:

    Und nun mein Rat dazu:
    versteckt eure Aufzeichnungen über durchgeführte Wartungen wo immer Ihr wollt - aber macht sie !!!
    Like!


    Chris
  • Ralle schrieb:
    Ich gehe mal davon aus, dass Du die dort aufgeführten Gummiteile, seitdem Du Deinen Flieger in Betrieb genommen hast, nicht gewechselt hast.

    Ja mit Vermutungen kommt man in der Regel nicht sehr weit und im gerichtlichen Streitfall erst recht nicht. Da nützt es auch nichts, auf dem hohen Ross zu sitzen!
    Es war der Ablaufschlauch zum Kühler, der vom Verteilergefäß abgesprungen war, weil die Schlauchschelle leider "hinter" der Wulst verschraubt war und der Schlauch nur wegen seiner Eigenfriktion in Position blieb.
    Insofern konnten die Federbandschellen, die natürlich bei meinem Rotax entsprechend montiert sind, mich nicht vor diesem Wartungsmangel schützen.
    Ich selbst hatte sämtliche Schläuche (Öl und Wasser) 2008 - 2009 vor Abgabe an den Wartungsbetrieb ausgetauscht. Sollte ich tatsächlich die besagte Schelle falsch montiert haben, wäre es allerdings erstaunlich, dass das ca. 150 Stunden überstanden haben sollte. Aber man weiß ja nie.
    Einem rein turnusmäßigen Austausch der Schläuche ziehe ich eine intensive Konditionsprüfung vor.


    Ralle schrieb:
    versteckt eure Aufzeichnungen über durchgeführte Wartungen wo immer Ihr wollt - aber macht sie !!! *

    Natürlich sollte man sein fliegendes Material in Ordnung halten. Wer sich das nicht zutraut, muss sich in die Hände eines Wartungsbetriebes begeben. Ich habe nichts anderes behauptet.


    Im Übrigen habe ich die Wartung jetzt wieder selbst übernommen. Damit bin ich eindeutig besser geflogen!


    Michael

    *) Semantisch, wie auch syntaktisch bedeutet das, dass man unbedingt Aufzeichnungen machen muss. Passt ins Bild der deutschen Luftfahrtadministration, wo Papier allemal mehr wert ist als alles andere!

  • FlyingAdenauer: “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern”.




    7.9. Solche Unterlagen sind ja nice to have, aber in einem Fall wie oben hätten sie besser nicht existiert!

    10.9.PS:  Da es keine Aufzeichnungspflicht der Betriebszeiten beim UL gibt, kann man auch die TBO nie erreichen. Lediglich die herstellerseits zugebilligte Standzeit in Jahren seit Inbetriebnahme könnte hierbei ein Kriterium sein. Darüber braucht man aber keine eigenen Aufzeichnungen zu führen, denn das ist hoffentlich fehlerfrei im Lufttüchtigkeitszeugnis bzw. Nachprüfschein dokumentiert.

    10.9.Die gesetzlich relevante Betriebszeit bis TBO ist die aufaddierte Betriebszeit im Bordbuch.Da ein UL aber kein vorgeschriebenes (gesetzliches) Bordbuch hat, kann es auch die TBO nie erreichen.......


    10.9 Das sollte kein Problem des Bordbuchs sein, denn der Zellenhersteller rüstet in der Regel seine Muster mit Betriebsstundenzählern aus und stellt damit sicher, dass diese Zeiten auch ohne Bordbuchführung erfasst und eingehalten werden können.


    10.9 Selbst wenn ein Betriebsstundenzähler eingebaut ist, wäre dessen Anzeige in Bezug auf Zellen- und Motorbetriebszeit völlig irrelevant.


    12.9. Was die geforderten Betriebsaufzeichnungen angeht, sollen Instandhaltung und Änderungen erfasst werden, keine Betriebszeiten. Dem wird allein durch die Aufbewahrung der Rechnungen über Wartung, Ersatzteile und durchgeführte LTAs und das Abheften der JNP-Protokolle Genüge getan.

    14.9 Semantisch, wie auch syntaktisch bedeutet das, dass man unbedingt Aufzeichnungen machen muss.
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