"Das haben wir schon immer so gemacht" oder welche gesetzlich korrekte Betriebszeit bis TBO

Forum - Luftrecht
  • Das gilt nur fuer Flugzeuge.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Das gilt nur fuer Flugzeuge.


    Chris


    ...also das wage ich jetzt zu bezweifeln, weil die LuftBO in dem §15 ganz eindeutig von "LuftFAHRTgerät" und von"nichtmotorgetriebenem LuftSPORTgerät", also nur UL-Segelflug/Drachen/Gleitschirm, schreibt.


    Wo steht geschrieben, dass ein Luftsportgerät (motorgetrieben) KEIN Luftfahrtgerät ist ???? Wenn Du mir das noch zeigen kannst, dann ist alles gut ;-)


    Volker

  • nix nur Flugzeuge, aber das gilt für Wartung (JNP). Siehe auch 
     Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät  
    Zitat:(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständig Stelle vorgeschrieben hat
    Details legt die "zuständige Stelle" fest. Und die verlangt bei UL kein Bordbuch und keine TBO.
    Außerdem regelt §30 das Bordbuch. Und da steht explizit:
    (1) Für jedes Luftfahrzeug mit Ausnahme der Luftsportgeräte ist ein Bordbuch zu führen.
  • Volker-P schrieb:Wo steht geschrieben, dass ein Luftsportgerät (motorgetrieben) KEIN Luftfahrtgerät ist ???? Wenn Du mir das noch zeigen kannst, dann ist alles gut ;-)
    Das kann FD besser :P

    Vielleicht nochwas: Hey Leute, wir fliegen UL, keinen Airbus. In der Wartung und Instandhaltung sind wir frei, kein LTB-Zwang, keine TBO, keine L-Akte, nichts dergleichen ist gefordert.
    Bei meinen JNP′s wollte der Pruefer nichts sehen, warum auch. Er schaute das RG an (Ablaufdatum) und das wars (ok, noch bissi Flugzeug angeschaut). Mehr ist nicht!


    Chris
  • Hallo!

    > In der Wartung und Instandhaltung sind wir frei, kein LTB-Zwang,

    Stimmt!


    > keine TBO,

    Stimmt nicht ganz - der Zellenehrsteller kann im Betriebshandbuch
    Laufzeitbeschränkungen für bestimmte Teile angeben...


    > keine L-Akte, nichts dergleichen ist gefordert.

    Stimmt so auch nicht...

    Es sind "Betriebsaufzeichnungen" zu führen, ein "Bordbuch" ist
    jedoch für ULs _nicht_ vorgeschrieben.


    Alles im Zweifelsfall nicht ganz so einfach...   :-)))


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    > keine TBO,

    Stimmt nicht ganz - der Zellenehrsteller kann im Betriebshandbuch
    Laufzeitbeschränkungen für bestimmte Teile angeben...

    ... und gegen was für Teile sollten die dann getauscht werden? Gegen welche aus dem nächsten Baumarkt, vom nächsten Eisenwarenladen oder aus der nächsten Autwerkstatt?? Aus dem nächsten LTB müssen sie nicht sein und zertifiziert müssen sie auch nicht sein, also wie wird das im Zweifelsfall geprüft??? Alles hochstilisierter Nonsense.
    Ganz abgesehen davon, dass ja diese Laufzeitbeschränkung, sofern sie an die Betriebszeit gekoppelt ist, genauso wenig wie die TBO erreicht werden kann, wenn man kein Bordbuch führt.


    Was die geforderten Betriebsaufzeichnungen angeht, sollen Instandhaltung und Änderungen erfasst werden, keine Betriebszeiten. Dem wird allein durch die Aufbewahrung der Rechnungen über Wartung, Ersatzteile und durchgeführte LTAs und das Abheften der JNP-Protokolle Genüge getan.


    Bei der bereits zitierten FK9 habe ich lediglich das hier gefunden:


    8.6. Time between Overhaul (TBO)
    For the main structure: none
    recommendation: engine overhaul according engine manual
    recommendation: propeller overhaul according propeller manual


    Eine Empfehlung also. Wahrscheinlich empfehlen die Funks auch, alle 5 Jahre einen neuen FK-Flieger zu kaufen.


    Michael


     


    § 15 LuftBO
    Betriebsaufzeichnungen
    ...


    (2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständige Stelle vorgeschrieben hat.


    ...

  • Hallo!

    hach, isser heut wieder so entspannt drauf, unser Michael....    ;-)))


    > ... und gegen was für Teile sollten die dann getauscht werden?

    na, das bleibt zum Glück unserer Eigenverantwortung überlassen!


    > Bei der bereits zitierten FK9 habe ich lediglich das hier gefunden...
    > 8.6. Time between Overhaul (TBO)
    > For the main structure: none ...

    lesen hilft:

    Verschraubungen Hauptfahrwerksbügel -
    erneuern der Schrauben alle 1000 Landungen.

    Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre wechseln.

    alle 400h Vergaserzüge erneuern.

    alle 500h oder 4 Jahre alle Gummiteile für Kraftstoff, Öl und
    Kühlflüssigkeit erneuern.

    alle 200h oder 2 Jahre Motorlagerung (Silentblöcke) erneuern.

    ...

    Macht wohl kein Mensch - steht aber im Betriebshandbuch drinnen :-)))


    > recommendation: engine overhaul according engine manual
    > recommendation: propeller overhaul according propeller manual

    Ich bin Peter Funk für das Wörtchen "recommendation" hier sehr dankbar!!!!! :)


    > Alles hochstilisierter Nonsense.

    Mag sein...
    so wie die Vne - die auch im Betriebshandbuch steht???
    Wir haben nicht die Pflicht einen zertifizierten Fahrtmesser an Bord zu haben.
    Was kümmert mich dann die Vne?????


    > Ganz abgesehen davon, dass ja diese Laufzeitbeschränkung, sofern
    > sie an die Betriebszeit gekoppelt ist, genauso wenig wie die TBO erreicht
    > werden kann, wenn man kein Bordbuch führt.

    Eines ist mal klar:
    Wie man die ganze Sache im Falle eines Falles auch auslegen mag,
    mit _dieser_ Argumentation wird man mit Sicherheit vor einem Richter
    *nicht* durchkommen.


    > Wahrscheinlich empfehlen die Funks auch, alle 5 Jahre
    > einen neuen FK-Flieger zu kaufen.

    Was soll der Quatsch jetzt nun?


    BlueSky9
  • hallo osrambulb, zu deiner eingangsfrage,: ich würde mich nicht ausschließlich auf das zum teil
    wiedersprüchliche geschreibse einiger forumsaktivisten verlassen. ! es gibt wohl keine forderung
    für LSGs über deren aufzeichnungsform von betriebszeiten. allerdings, wie willst du zeitabläufe
    verfolgen oder fristen von handbuchempfehlungen einhalten!!?ob dies nun in einem bordbuch, einem bierdeckel oder im iphone geschrieben ist ,bleibt dir überlassen.
    es gibt so einige vorfälle, bei denen die frage nach der betriebszeit von bedeutung ist.
    zb. jahresnachprüfung oder garantiefälle , oder unfall nach motorstillstand oder oder.
    übrigens, auch überlagerte teile sind nicht mehr zu gebrauchen ,oder nur noch eingeschränkt
    wenn der stempel auf dem teil veraltet ist. druckschläuche mit datum 9/2009 zB. sind nicht mehr
    5 jahre sondern nur noch 2 jahre brauchbar, auch wenn sie eingepackt im dunklen lager gelegen
    haben.
    frag im zweifelsfall immer die beauftragten, hersteller oder deinen prüfer...
  • ultramax schrieb:
    es gibt wohl keine forderung
    für LSGs über deren aufzeichnungsform von betriebszeiten. allerdings, wie willst du zeitabläufe
    verfolgen oder fristen von handbuchempfehlungen einhalten!!?
    Na
    ganz einfach, fuer sowas haste den Betriebsstundenzaehler. Da schauste
    drauf und wechselst nach Herstellerempfehlung die Verschleissteile oder
    streckst die Intervalle Eigenverantwortlich oder laesst es eben bleiben,
    auch Eigenverantwortlich. Je nach Gusto. Fuer TBO Motor gilt genau
    dasselbe, das wissen wir ja nun schon.
    Hier am Platz beispielsweise
    (ok, ist auf Reunion) wechseln die einen alle 100 Stunden die Kerzen,
    andere erst, wenn der Motor nicht mehr anspringt und die Elektrode bis
    zur Unkenntlichkeit runtergebrannt ist. So extrem sollte man es aber
    dann doch nicht handhaben... ;)

    Und wie schonmal gesagt: Diese ominoesen Betriebsaufzeichnungen wollte bei mir nie ein Pruefer sehen. Ok, den letzten Nachpruefschein, das war′s dann aber auch.


    Chris
  • FlyingDentist schrieb:

    Eine Empfehlung also. Wahrscheinlich empfehlen die Funks auch, alle 5 Jahre einen neuen FK-Flieger zu kaufen.


    Hallo Michael,

    war da nicht was mit der nicht durchgeführeten 5-Jahreskontrolle und Deiner Außenlandung letztes Jahr ???



    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
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