"Das haben wir schon immer so gemacht" oder welche gesetzlich korrekte Betriebszeit bis TBO

Forum - Luftrecht
  • Rteissen schrieb:
    Wer seinen Flieger im Rahmen der Vorgaben vollumfänglich, eigenverantwortlich betreut, dem wird kein Nachteil erwachsen, darüber Buch zu führen.  

    Doch, das genau passiert. Einschlägige Erfahrungen sind schon ausreichend vorhanden.


    Rteissen schrieb:
    “Freiwillig produzierte Unterlagen” sind garantiert frei von Fehlern, weil sie gegen keine Norm verstossen können. 

    Das ist ja dummes Zeug. Diese Unterlagen werden nämlich nach den Normen der pflichtmäßig zu führenden Unterlagen beurteilt!  


    Michael


  • Rteissen schrieb:


    Wer seinen Flieger im Rahmen der Vorgaben vollumfänglich, eigenverantwortlich betreut, dem wird kein Nachteil erwachsen, darüber Buch zu führen. 
    Legt jemand eigene Regeln für die Wartung seines Vogels fest, dann sollte er dies wohl nicht dokumentieren, sich aber auch nicht wundern, wenn er auf den Pinsel fällt, eine Versicherung nicht wie erhofft zahlt oder ein Gericht auf noch ganz andere Ideen kommt.   

     

  • An die Herstellervorgaben sollte man sich schon halten, dafür gibt es ja die Wartungspläne die abgearbeitet werden. Damit ist der Eigenverantwortlichjkeit ja wohl Genüge getan. Wenn ich  bei der Wartung Unregelmäßigkeiten feststelle, muß ich handeln...eigenverantwortlich. Wer sich dagegen wendet, und eigene Regeln aufstellt, der handelt doch grob fahrlässig.


    Edit:


    Was ich damit sagen will, ist: Wenn mir ein Hersteller schon Vorlagen für die Wartung bietet, warum soll ich nicht von seinen Erfahrungen profitieren. Sonst würde ich ja versuchen, das Rad neu zu erfinden.


    Volker

  • FlyingDentist schrieb:Rteissen schrieb:


    Das ist ja dummes Zeug. Diese Unterlagen werden nämlich nach den Normen der pflichtmäßig zu führenden Unterlagen beurteilt!  


    Michael

    Jawohl, Herr Freitags-Vorbeter. "Dummes Zeug" ist  es, wenn die Gläubigen nicht brav niederknien und dem Imam alles abnicken.

    Neben mir beim Kaffee sitzt ein Anwalt, der der Fliegerei zwar nur durchs Mitfliegen verbunden ist, aber sonst belegt ein ganz pfiffiger Jurist zu sein. Der hat heftig in die Kaffeetasse geprustet, als ich ihm des Vorbeters Aussage gezeigt habe. Nicht überall wo "L-Akte" drauf steht muss "L-Akte" drin sein. Der eine versteckt dort seinen Cognac, der andere sammelt dort seine Belege aus dem Leben seines Ultraleichten, der dritte seine Zähne und der vierte den Koran.

    Über die Inhaltsstoffe einer freiwilligen L-Akte muss man weder seinen (Zahn-)Arzt noch Apotheker fragen. 
    Besonders schön ist deine zitierte Normierung der L-Akte im Zusammenhang mit der unlängst getroffenen Feststellung, dass es überhaupt keine L-Akte gibt. Wie soll es dann eine Norm dafür geben? 
    Es gibt nur den landläufigen Begriff "L-Akte". Aber keine Norm für die Landläufigkeit. 

    "Mami, Mami!, er hat überhaupt nicht gebohrt!"
    "Richtig mein Kind! Hätte er mal besser, nachgebohrt...."


  • Hi Gemeinde, hier wird , wie so oft, wieder Äpfel mit Birnen
    verglichen.





     Ein Ul braucht keine L-Akte, schreibt uns Niemand vor und
    auch keinen



    Betriebstundennachweis ! Wofür auch, erst mal fliegen. Motor
    TBO,



    Benzinschläuche TBO ! Kerzenwechsel nach XY- Stunden,
    Ölwechsel



    Filterwechsel kann man alles nach seiner eigenen Einschätzung
    machen.!!



    LTA's beachten, da wird’s schon schwierig bei der Jahresnachprüfung
    auch



    Rettunggerät-Fristablauf wird der Prüfer prüfen. Auch einen
    Eintrag für geflogene



    Zeiten seit letzter Jahresnachprüfung will Er wissen. Dazu
    ist es dann sinnvoll



    ein Bordbuch  zu
    führen.



    Bei Flugzeugen (D-E ) und Motorseglern sieht das anders aus.
    In bestimmten



    Betriebssituationen ( z.B.zur Ausbildung) muss das Flugzeug
    in eine sog. überwachte



    Umgebung ( Camo+) und alle Anweisungen TM und LTA's müssen
    innerhalb der



    angegebenen Frist erledigt / ausgeführt- beachtet werden.



    Da sind die UL's erstmal sehr locker und offen reglementiert
    und jeder Pilot/Halter



    hat da großen Spielraum seine Wartung zu organisieren.



    Was die Versicherungen, die ja immer das Haar in der Suppe
    suchen, angeht, ist die



    grobe Fahrlässigkeit sicher schnell gefunden, wenn ein
    Flieger nicht nach Hersteller



    Vorgaben gewartet wurde und auf Grund einer solchen
    vernachlässigten Wartung



    vom Himmel fällt.



    Noch kann jeder Halter frei entscheiden ,wie oder wann er
    seine Wartungspläne durchführt oder vernachlässigt…. noch !?



    ciao reinhard
  • Rteissen schrieb:
    Jawohl, Herr Freitags-Vorbeter. "Dummes Zeug" ist  es, wenn die Gläubigen nicht brav niederknien und dem Imam alles abnicken.

    Nein, wirklich dummes Zeug und vollkommen dämlich ist der Satz "“Freiwillig produzierte Unterlagen” sind garantiert frei von Fehlern".


    freiwilliger Bordbucheintrag: "Ölwechsel durchgeführt, 2 Liter Castrol GPS eingefüllt"


    Ein halbe Stunde nach dem Start bleibt der Motor stehen, die Kiste fällt in den Acker und brennt ab.


    Wenn die Versicherung diesen Eintrag sieht, zahlt sich garantiert nicht! Falsches Öl und noch zuwenig!


    Und wenn noch ein Passagier an Bord war, wird's erst richtig lustig!!!


     


    Michael 


    PS: Und wenn die Argumente ausgehen, hebt man auf meinen Beruf ab. Schon tausend mal erlebt. Ein Zahnarzt kann ja keine Ahnung haben! Was bist Du von Beruf?

  • Das ist ja kaum noch zum aushalten. Jetzt will ich es mal versuchen und wer mich danach zum Ko-Idioten stempeln will, sollten wirklich aufmerksam lesen.

    1. Wie überlegen uns: Wer will was von wem? Fangen wir mit dem Einfachen an: Rotax ist kaputt nach 100 Stunden. Ich will was von Rotax, also muss ich nach seinen Regeln spielen sofern höherwertige Regeln nicht greifen. Wenn Rotax also sagt ... falsches Oel, muss ich beweisen, dass es richtiges war. Lehnt Rotax Kulanz/Garantie ab wegen nicht durchgeführten Inspektionen, muss ich beweisen, dass ich sie gemacht habe. Zeugen sind da übrigens besser als ein Eintrag irgendwo.

    Das ist aber eine völlig andere Baustelle als ein UL auf dem Acker mit einem Pax im Koma. denn:

    2. Dort fragt ein Richter: War das UL in ordnungsgemäßem Zustand und der Pilot oder Halter sagt: Selbstverständlich. End of the story. niemand muss ein Bordbuch führen, niemand muss eine Lebenslauf Akte führen, also ist der Beweis durch Aussage erbracht. Punkt, fertig. Jemand glaubt etwas anderes? Kein Problem. Wir warten alle gespannt auf den Gegenbeweis. Und da muss dann die Gegenpartei beweisen, dass es nicht so war.

    Anders ist es, wenn ich vorauseilend gehorsam, weil es die Echo-Leute, die "richtigen Piloten" auch machen, Unterlagen und Bücher führe.

    2.b. Dann liefere ich meinen Anspruchsgegnern Munition. Jede Menge! Mit jeder Zeile liefere ich ein Argument, mit dem sich der Anspruch weiter entfernt. Warum sollte ich das tun, wenn ich es nicht zwingend muss? Genau das hat FD beschrieben und das ist nun mal unwiederstehlich richtig. Man kann sich zwar nicht so richtig als echter Pilot fühlen, wenn man nicht wenigstens 30 Minuten nach der Landung Zettel schreibt, aber im Falle eines Falles ist das viel Gesünder, nur der Kinder-SPLer zu sein, der das nicht braucht.

    Jede Abkürzung, jedes "Weiß doch jeder, was gemeint war" ist im Schadensfall ein Reichsparteitag für den Anwalt, der mir eine Mitschuld oder Fahrlässigkeit verpassen will.

    Man darf ja gerne seine eigenen Auszeichnungen führen, muss aber der hinterbliebenden Partei ZUM EIGENSCHUTZ mitteilen, solche Unterlagen im Fall eines Falles zu vernichten. So gut kann niemand Unterlagen führen. Das und nichts anderes hat FD versucht zu vermitteln und damit liegt er in der kausalen Kette völlig richtig. Das ganze CAMO, L-Akte, Bordbuch-Gerede ist tatsächlich rührend, aber weder zweckdienlich noch zielführend.

    Ich wollte übrigens schon immer mal fragen, warum eigentlich seit einigen Jahren im Bereich UL immer mehr nach Echo geschielt wird. Neulich habe ich schon mal was von einem "freiwilligen Typerating" gelesen. Geht′s noch? Das alles gibt es doch schon und wer′s braucht, kann es sofort als Echo haben. Der Preisvorteil der UL Lizenz ist ohnehin fast weg, es spielt also keine Rolle, aber dort warten dann Rating und weiße Hemden mit Streifen auf die "Piloten", die endlich echt sind.

    Pete
  • FlyingDentist schrieb:.

    Nein, wirklich dummes Zeug und vollkommen dämlich ist der Satz "“Freiwillig produzierte Unterlagen” sind garantiert frei von Fehlern".


    PS: Und wenn die Argumente ausgehen, hebt man auf meinen Beruf ab. Schon tausend mal erlebt. Ein Zahnarzt kann ja keine Ahnung haben! Was bist Du von Beruf?

    Durch die charmante Wiederholung “Dummes Zeug” als Bezeichnung für meine Einlassung wird deine Aussage auch nicht wahrhaftiger. Ebenso deutet die Bezeichnung “dämlich” auf elementare Defizite in deiner Umgangskompetenz hin. Solche Symptome findet man häufig bei hyperaktiven Forumsteilnehmern.
    Es bedarf keiner Argumente um Tatsachen zu beschrieben. Deshalb gehen mir jene auch nicht aus. 

    Auf deinen Beruf habe ich nicht abgehoben, sondern nur einen allseits bekannten Pflichttext zitiert, den das Heilmittelgesetz vorschreibt. 

    Berufe sind hier offensichtlich nur für dich wichtig, für alle anderen nebensächlich oder Heiterkeit anregend. Sachkunde dafür wird geschätzt. 
    Dein Interesse an “Was bin ich” kannst du gerne anderorts befriedigen.
  • Jetzt haben wir was über Dummes Zeug und Dämlich gelernt und nehmen die Retourkutsche zur Kenntnis. Das macht aber die in dem Zusammenhang geleisteten Fehleinschätzungen nicht richtiger.

    Pete
  • Hi all,
    Zuerst einmal führe ich die Dokumente ja mal für mich. Und gerade in einer Haltergemeinschaft ist es einfach erforderlich zu dokumentieren was wer macht. Wer wann das Öl gewechselt hat. Wer sich die Dichtung der Ölpumpe angeschaut hat, und wer den möglicherweise zerkrümelden Benzinschlauch.
    Dann hätte ich gern beim Verkauf meiunes Anteils etwas in der Hand, was ich dem potentiellen Käufer zeigen kann, schau her, so ist das Trumm gewartet worden. Getreu dem Motto aus der Industrei: "Was nicht dokumentiert ist, ist nicht" Auch wenn es dafür keine Vorschrift gibt, es ist einfach bewährte Praxis. Und ob dafür die Flugstunden nach Vorschrift X oder die Motorlaufstunden nach Vorschrift Y herangezogen werden, ist eher zweitrangig. Immerhin hat ja sogar der Hersteller einen Toleranzbereich angeboten, in dem der Unterschied (zumindest bei der Privatnutzung) leicht untergeht.

    Zu rechtlichen useinandersetzungen hab ich glücklicherweise keine Erfahrungen. Da ist man wahrscheinlich gut beraten, einen Fachmann zu fragen (wenn es denn einmal erforderlich sein sollte).

    Die Betrachtung der Fliegerei aus der Paragraphenbrille mag dem einen oder anderen das höchste Glücksgefühl bringen, mir erscheint es etwa so, als ob man eine Geige nach ihrem Brennwert bewertet.

    Ulf
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