"Das haben wir schon immer so gemacht" oder welche gesetzlich korrekte Betriebszeit bis TBO

Forum - Luftrecht
  • Für die E-Klasse hat die EASA die Rotax Motoren zertifiziert. Zur TBO steht dort: Siehe SB von Rotax.
  • Ralle schrieb:
    Maik schrieb:

    Hallo Ralf,

    Allgemeine Luftfahrt, spezielle Motorsegler und Echo Klasse mit Rotax Triebwerk.

    Grüße
    Maik
    ... das kann ich nicht allgemein beantworten.

    In dem Fall würde ich mich schon nach den Vorgaben von Rotax halten, was die Wartung des Motors angeht.
    Und das heisst halt die Zeit, in der der Motor läuft.

    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
    Hallo Ralf,

    vielen Dank für Deine Antwort. Gibt es diese Aussage auch in "verbindlich"? Nach meinem Kenntnisstand ist das Betriebshandbuch des Luftfahrtzeugs verbindlich. Interessant an Deiner Aussage ist, dass damit die periodischen Kontrollen von Zelle und Motor zu unterschiedlichen Zeiten zu erfolgen haben.
    Es gibt auch den Fall, wo das Betriebshandbuch auf einen Umdrehungszähler verweist, der die gezählten Umdrehungen mittels einer "typischen" Drehzahl in eine Betriebszeit umrechnet. Je nach der tatsächlichen mittleren Drehzahl zählt dieser dann schneller als Deine Definition. Und da nicht zuletzt der Versicherungsschutz von der fristgerechten Durchführung der periodischen Kontrollen abhängt, würde ich mich in diesem Fall nicht trauen, die Kontrollen abweichend von den Angaben im Betriebshandbuch des Flugzeugs durchzuführen.

    Grüße
    Maik
  • Maik schrieb:
    Und da nicht zuletzt der Versicherungsschutz von der fristgerechten Durchführung der periodischen Kontrollen abhängt

    Also noch einmal.
    Für ein UL müssen weder ein Bordbuch noch irgendwelche Aufzeichnungen über Wartungen geführt und/oder aufbewahrt werden. Aus diesem Grund kann niemand nachvollziehen, ob eine bestimmte Wartung überhaupt, und wenn ja, fristgerecht durchgeführt wude. Somit kann das auch niemals Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten sein. Punkt!!!


    Wer allerdings als kleiner Gernegroß, wie die richtigen Flieger, solche Aufzeichnungen trotzdem führt, wird sich dann möglicherweise auch an deren Qualität in Form und Inhalt messen lassen müssen!!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Maik schrieb:
    Und da nicht zuletzt der Versicherungsschutz von der fristgerechten Durchführung der periodischen Kontrollen abhängt

    Also noch einmal.
    Für ein UL müssen weder ein Bordbuch noch irgendwelche Aufzeichnungen über Wartungen geführt und/oder aufbewahrt werden. Aus diesem Grund kann niemand nachvollziehen, ob eine bestimmte Wartung überhaupt, und wenn ja, fristgerecht durchgeführt wude. Somit kann das auch niemals Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten sein. Punkt!!!


    Wer allerdings als kleiner Gernegroß, wie die richtigen Flieger, solche Aufzeichnungen trotzdem führt, wird sich dann möglicherweise auch an deren Qualität in Form und Inhalt messen lassen müssen!!


    Michael

    Hallo Michael,

    bei meiner Aussage geht es ausschließlich um Motorsegler und E-Klasse. Bitte vollständig zitieren.

    Grüße
    Maik
  • FlyingDentist schrieb:

    Wer allerdings als kleiner Gernegroß, wie die richtigen Flieger, solche Aufzeichnungen trotzdem führt, wird sich dann möglicherweise auch an deren Qualität in Form und Inhalt messen lassen müssen!!


    Michael



    Wenn ich Aufzeichnungen über Wartung nach Herstellervorgaben führe, dann handel ich eigenverantwortlich, und nicht weil es vorgeschrieben ist...das zumindest meine ich aus dieser Diskussion gelernt zu haben. Daher verstehe ich Deine Aussage nicht, warum Du jemanden, der das so handhabt, als "kleinen Gernegroß" bezeichnest.


    Diese Eigenverantwortung ist es doch, die uns von den "richtigen Fliegern" unterscheidet, ...haben wir denen dadurch nicht ehr etwas voraus?


    Volker

  • Wenn ich ein UL kaufe, möchte ich die Betriebszeit usw. wissen. Wie soll das ohne Bordbuch gehen?


    Und eine L-Akte wirft immer ein gutes Licht auf den Halter. So viel Aufwand ist das ja nicht.


    Wenn dann noch die periodischen Wartungen usw. eingetragen sind... top!


    Rüdiger

  • Maik schrieb:
    Allgemeine Luftfahrt

    Uls gehören auch zur GA bzw. AL.


    Also entweder könnt Ihr nicht verstehen oder Ihr wollt es nicht.


    Vor ca. 2 Jahren havarierte eine am Platz stationierte CT - Totalschaden. Der Halter/Eigner meinte auch, er hätte immer alles richtig gemacht und brav ein Bordbuch und eine L-Akte geführt mit dem Ergebnis, dass man ihm genau diese Unterlagen um die Ohren gehauen hat und die Versicherung ihre Leistung schlichtweg halbieren konnte. Ein herber Verlust, den die Versicherung ohne entsprechende Unterlagen, die überhaupt nicht existieren müssten, nie hätte durchsetzen können.


    Wenn ihr meint, eure freiwillig produzierten Unterlagen wären fehlerfrei und gerichtsfest, dann sind bestimmt 90% auf dem Holzweg.


    Solche Unterlagen sind ja nice to have, aber in einem Fall wie oben hätten sie besser nicht existiert!


    Michael

  • Auch richtig FD! Mann sollte wissen, wann man sie rausholt und wann besser nicht!


    Rüdiger

  • ...mehr als den Jahresnachprüfschein muß ich der Versicherung im Schadensfall doch nicht vorweisen, oder sehe ich das falsch?


    Volker

  • FlyingDentist schrieb:
    Also entweder könnt Ihr nicht verstehen oder Ihr wollt es nicht.........

    ................Wenn ihr meint, eure freiwillig produzierten Unterlagen wären fehlerfrei und gerichtsfest, dann sind bestimmt 90% auf dem Holzweg.


    Das ist ja wie beim heutigen Freitagsgebet in der Moschee. Die Unwissenden werden durch den Chatib (Vorbeter) belehrt. 

    Man wird dem Halter mit Sicherheit nicht die L-Akte um die Ohren gehauen haben, sondern die Tatsache, Fehler im Rahmen der Wartung/Instandhaltung gemacht zu haben. 
     “Freiwillig produzierte Unterlagen” sind garantiert frei von Fehlern, weil sie gegen keine Norm verstossen können.
    Führen diese freiwillig geführten Unterlagen zu dem Beweis einer ordnungsgemäßen Durchführung einer Tätigkeit oder deren Unterlassung, dann werden die streitbaren Parteien dies zu ihrem Vorteil nutzen wollen. Wie ein Gericht dies im jeweiligen Detail bewertet, ist denen überlassen und sicherlich nicht mit der dem Begriff "..sind bestimmt 90% auf dem Holzweg” beschrieben.

    Wer seinen Flieger im Rahmen der Vorgaben vollumfänglich, eigenverantwortlich betreut, dem wird kein Nachteil erwachsen, darüber Buch zu führen. 
    Legt jemand eigene Regeln für die Wartung seines Vogels fest, dann sollte er dies wohl nicht dokumentieren, sich aber auch nicht wundern, wenn er auf den Pinsel fällt, eine Versicherung nicht wie erhofft zahlt oder ein Gericht auf noch ganz andere Ideen kommt.   

    @Volker-P
    Ich wünsche dir weiterhin keinen Kontakt wegen eines Schadens mit der Versicherung zu haben. Sie haben langjährige Erfahrung, sind trickreich, juristisch gewieft und phantasievoll in ihren Forderungen...  
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