Maik schrieb:
es kann sein, dass in den UL-Versicherungsbedingungen auf die TBO-Empfehlung des Motorenherstellers verwiesen wird und dort auch zwischen Schulung/gewerblicher Nutzung und sonstiger Nutzung unterschieden wird.
Grüße
Maik
Hallo Maik
Kurzes Feedback von meiner Versicherung zu deiner Theorie;
Original Zitat: "Nein es steht nicht drin, noch wird sowas jemals drinstehen."
Ich wurde nur gebeten das richtig zu stellen...
Viele Grüsse
Steve
...nach einem interessanten Gespräch, mit einem Fliegerkameraden, und eigener Recherche, muß ich meine Meinung etwas revedieren...also ich habe mit meinen Äußerungen hinsichtlich der TBO falsch gelegen. Grundsätzlich ist eine TBO nicht vorgeschrieben, allenfalls empfohlen, um einen störungsfreien Betrieb des Triebwerkes zu gewährleisten. Den einzigen Hinweis hinsichtlich Fluggerät habe ich in der Ausbildungsverordnung vom DULV gefunden, in dem sinngemäß steht, das der Ausbildungsbetrieb dafür Sorge zu tragen hat, ein verkehrssicheres LSG zur Verfügung zu stellen.
Um das sicherzustellen gibt es die Jahersnachprüfung, ...fertig.
Gruß,
Volker
Na bitte, sag ich doch! Ein UL ist eben kein zert. Flugzeug und der bürokratische Druck ist bei weitem nicht so groß.
Im UL gibt es keine TSO-Teile und nix läuft ab. Demzufolge kann eine TBO-Angabe lediglich eine Hersteller-Empfehlung sein, die keinerlei juristische Relevanz besitzt!
Ich finde das vernünftig, denn ein Stempel auf einem Stück Papier garantiert keine Funktion.
Das heißt natürlich nicht, dass man alle technischen Mitteilungen der Hersteller ignorieren sollte, aber man darf in aller Konsequenz eigenverantwortlich damit umgehen.
Michael
OsramBulb schrieb:Hi,Kurzes Feedback von meiner Versicherung zu deiner Theorie;
Original Zitat: "Nein es steht nicht drin, noch wird sowas jemals drinstehen."
ranger22 schrieb:
Hi,
ich hab mal bei der UL-Flugschule nachgefragt, bei der ich gelernt habe. In den deren Versicherungsbedingungen ist die "Beachtung der Herstellerempfehlungen (TBO)" ausdrücklich vorgesehen.
Ulf
Was du meinst ist ganz sicher der folgende Satz § 1 (nicht aber in allen Bedingungen so zu lesen)
Luftfahrzeuge sind nur versichert,
3.1 wenn sie sich bei Eintritt des Schadenereignisses in einem Zustand befunden haben, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen und verbindlichen Herstellervorgaben über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder wenn behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich, erteilt waren;
Da steht nix von TBO! Das will ich bei deiner UL-Flugschule aber mal sehen. Mach mal einen Scan von den Bedingungen. Außerdem ist die TBO für Privatleute völlig egal, wenn das LFZ lufttüchtig ist.
Gruss, Steve
Csaba, ganz deiner Meinung, was die TBO betrifft. Vom Himmel fallen wegen schlechter Motorwartung möchte auch ich nicht. Meine TBO werde ich durchführen! Ob bei 1500h wie EMPFOHLEN (nicht vorgeschrieben und nicht verbindlich für UL) oder bei 1700h. Mal sehen.
Ich glaube ich versuche hier etwas gelassner zu werden.
Gruss, Steve
Maik schrieb:... was meinst Du mit AL ????
@Ralle: was ist bei AL eigentlich verbindlich ....
Ralle schrieb:Hallo Ralf,Maik schrieb:... was meinst Du mit AL ????
@Ralle: was ist bei AL eigentlich verbindlich ....
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Hoch auf dem gelben Wagen
sitz ich beim Ralle vorn.
Vorwärts die Rösser traben,
lustig schmettert das Horn.
Viele Grüße
Ralf
Maik schrieb:... das kann ich nicht allgemein beantworten.
Hallo Ralf,
Allgemeine Luftfahrt, spezielle Motorsegler und Echo Klasse mit Rotax Triebwerk.
Grüße
Maik
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