GTi schrieb:
Haben die Beauftragten eine Ausnahme vom § 15 formuliert und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Falsche Frage, denn die Beauftragten als zuständige Stelle (s.u.) müssten noch immer die Anforderungen an die Betriebsaufzeichnungen überhaupt erstmal formulieren und den UL-Haltern zugänglich machen, bevor man über irgendwelche Ausnahmen nachdenken kann.
Michael
§ 15 LuftBO
Betriebsaufzeichnungen
...
(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständige Stelle vorgeschrieben hat.
...
FlyingDentist schrieb:Gut, was hat die zuständige Stelle denn vorgeschrieben? Und wo kann man das nachlesen?GTi schrieb:
Haben die Beauftragten eine Ausnahme vom § 15 formuliert und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Falsche Frage, denn die Beauftragten als zuständige Stelle (s.u.) müssten noch immer die Anforderungen an die Betriebsaufzeichnungen überhaupt erstmal formulieren und den UL-Haltern zugänglich machen, bevor man über irgendwelche Ausnahmen nachdenken kann.Michael
§ 15 LuftBO
Betriebsaufzeichnungen
...(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständige Stelle vorgeschrieben hat.
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GTi schrieb:
Gut, was hat die zuständige Stelle denn vorgeschrieben?
Ja nix eben. Ist zumindest mein Kenntnisstand.
Und falls doch, ist ihnen was mich angeht, die Geheimhaltung bisher perfekt gelungen!
Michael
FlyingDentist schrieb:................................. etwa so ausfallen, wie die von Monty Python auf die Frage nach dem Sinn des Lebens.Michael
PS: Es gibt natürlich noch die Fach- und Rechtsaufsicht durch das LBA, doch die erinnert eher an die Pausenaufsicht an der Berliner Rütli-Hauptschule.
Beim LBA ist man dann gut aufgehoben.
Lest mal das Interview im aktuellen Fliegermagazin. Herr Mendel schiebt die ganze Verantwortung auf Brüssel will aber seinen Personalbestand von 400 auf 1049 erstmal erweitern.
Wenn die alle dann anfangen Vorschriften und Verordnungen zu produzieren steht neben jedem Mechaniker der Anwalt im Hangar.
Hoffentlich bleibt die UL Szene noch lange so.
Wir brauchen weniger nicht mehr.
DM
(Sinn des Lebens ist bereits geklärt = 42)
GTi schrieb:Niemand windet sich. Du willst etwas, was wir nach unserem Kenntnisstand beantwortet haben. Für viele Andere ist das keine Frage und keine Haarspalterei. Es ist Wissen. Was soll der Teil sein, der einer Antwort bedürfen würde, die du hier einforderst, noch dazu von den Falschen?
Warum windet Ihr Euch eigentlich um die Beantwortung mit derartigen Haarspaltereien rum?
Grüsse
Thomas
Beruhigt Euch!
Aus dem in Gesetzestexten schlicht Vergessenen / Verschluderten und also angerichteten Wirrwarr kann niemand mehr schlau werden.
Und daß die bauftragten Verbände krank vor Sehnsucht nach adäquatem und kompatiblen LBA-Status sind, pfeifen die Spatzen schon lange von den Dächern.
Nächstes Jahr kommt dafür der Schuhführerschein, weil der beschuhte Fuß im Sinne einer vorliegenden Strafrechts-Urteilsfindung auch eine Waffe sein kann, so wie ein UL im Falle von sowas wie 9/11 oder auch schon nur in der Nähe eines AKWs, deren Koordinten deshalb einfältig in die ICAO-Karten geschrieben wurden.
Gruß hob
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