Hallo Steve,
das Wort "Betriebszeit" sagt eigentlich schon alles. Das ist die Zeit, in der der Motor in Betrieb ist, also vom Anlassen bis zum Abstellen. Alles andere ist für die Wartung und die TBO nicht von Bedeutung (bei Rotax). Es wurde auch schon öfter hier diskutiert, ob TBO, wann TBO, wofür TBO.
Ganz klar ist, dass eine TBO grundsätzlich erforderlich ist, wenn das Luftsportgerät zur Schulung und/oder gewerblich eingesetzt wird. Privat kann man das nicht pauschal sagen, Du kannst einen Rotax fliegen, bis er den Dienst von sich aus einstellt....man sollte es allerdings nicht herausfordern.
Der Zähler im Flugzeug sollte die Zeit anzeigen, die für den Betrieb des Motors relevant ist. Ein Zähler, der erst bei 50km/h anzeigt, ist für die Schulung z.B. nicht zu gebrauchen, da er die Motor-Betriebszeit verfälscht. Die Betriebszeit (als Vordruck) die im Bordbuch eingetragen wird, ist nur von Deiner Armbanduhr abhänging, meiner Meinung nach ist der Begriff hier etwas unglücklich gewählt.
Bei unser Schulungsmaschine dreht der Betriebsstundenzähler beim Anlassen des Motors, und stoppt beim Abstellen. Ein Aufkleber mit 50h bzw. 100h dazuaddiert zeigt an, wann der Motor zur Wartung fällig ist. Dieser Wert unterscheidet sich von den Betriebsstunden der Zelle, die ja logischerweise wegen der Warmlaufphasen des Motors niedrieger sind . Der Nachweis hierüber ist aus den Wartungsprotokollen der L-Akte ersichtlich.
Wenn so ein Motor regelmäßig gewartet wird, und entsprechend mit Sorgfalt gepflegt und betrieben wird, sind Betriebszeiten von mehr als, ich sag jetzt mal 3000 h möglich. Es kann auch genau so gut sein, dass ein Motor, der ständig im kalten Zustand geschrubbt wird, schon vor der "empfohlenen" TBO "fertig" ist. Bei der regelmäßigen Wartung, Differenzdruckprüfung, Ölfilterkontrolle, Magnetschraube, feststellen von Leistungsverlust u.a., stellt man relativ schnell fest, wann der Motor reif ist. Laien sollten sich hier aber auf den Rat des Fachmanns der Servicewerkstatt verlassen.
Gruß,
Volker
OsramBulb schrieb:
Was passiert in einem eventuellen Schadensfall
Das Führen eines Bordbuches ist für ein UL nicht vorgeschrieben! Wenn man aber eines führt, wird man sich an den Einträgen ggfs. auch messen lassen müssen.
Mit anderen Worten, da man keine Aufzeichnungen über Wartungen, Störungen etc. führen muss, kann man auch keine "vergessen", was der Versicherer gerne zur Leistungskürzung heranzieht.
Also im Schadensfall Bordbuch vernichten??
Volker-P schrieb:
Ganz klar ist, dass eine TBO grundsätzlich erforderlich ist, wenn das Luftsportgerät zur Schulung und/oder gewerblich eingesetzt wird.
Wo steht das denn?? Wird ein UL plötzlich zu einem zertifizierten Flugzeug nur weil man damit schult?
Volker-P schrieb:
Der Nachweis hierüber ist aus den Wartungsprotokollen der L-Akte ersichtlich.
Wo ist geregelt, dass für ein Luftsportgerät eine L-Akte zu führen ist?
Volker-P schrieb:
sind Betriebszeiten von mehr als, ich sag jetzt mal 3000 h möglich
Wie soll das denn gehen, wenn die TBO nur 1.500 Stunden beträgt?
Michael
...na da bin ich ja mal wieder schön reingetappt...
Also was die L-Akte betrifft, die führen wir freiwillig.
Was passiert nach 1500h TBO? Gegenfrage, warum tauschen Flugschulen den Motor, bzw. lassen ihn überholen, wenn die TBO erreicht ist?
Fliege ich privat illegal, wenn mein Motor die TBO überschritten hat?
...ich lerne gerne dazu ;-)
Eine L-Akte ist auch bei "richtigen" AL-Fliegern keine Vorschrift. Manche Prüfer sagen das gerne, meist in Verbindung mit "Vorschriften" zu deren Führung.
Vorschrift ist nur ein Nachweis über wichtige Vorgänge in geeigneter Form. Wobei ich ein Flugzeug mit L-Akte immer vorziehen würde.
TBO gilt auch bei privater Nutzung bei Luftfahrzeugen nicht, solange ein Prüfer die JNP macht.
Wie das mit gewerblich genutzten UL′s ist weis ich nicht.
Rüdiger
Rüdiger schrieb:Den Begriff "L-Akte" kenne ich nicht im Gesetz. Aber die Pflichten zur Führung von Unterlagen über den Betrieb von Lfz und deren Wartung wohl. Daraus hat sich der sinnvolle Begriff L-Akte entwickelt und wird in den unterschiedlichsten Konfigurationen geführt. Die aktuelle kleinste und simpelste Form der Wartung für non-commercial und non-Schule ist das SIHP, Standard Instandhaltungsprogramm, das für jeden Flieger vom LBA genehmigt werden musste. Europa hat eingegriffen: SIPH geht nicht mehr. Entweder muss man jährliche ein neues vorlegen oder die "kleine oder große" CAMO vereinbaren. Spätestens zum 31.12.2013. Bearbeitungszeit ca 6 Monate....Eine L-Akte ist auch bei "richtigen" AL-Fliegern keine Vorschrift. Manche Prüfer sagen das gerne, meist in Verbindung mit "Vorschriften" zu deren Führung.
Vorschrift ist nur ein Nachweis über wichtige Vorgänge in geeigneter Form. Wobei ich ein Flugzeug mit L-Akte immer vorziehen würde.
TBO gilt auch bei privater Nutzung bei Luftfahrzeugen nicht, solange ein Prüfer die JNP macht.
Wie das mit gewerblich genutzten UL′s ist weis ich nicht.
Rüdiger
Rteissen schrieb:
Seit Ewigkeiten werden die Blockzeiten für die notwendigen Lienz-Verlängerungen etc. herangezogen
... wenn die letzte Ewigkeit im Mai 2003 begonnen hat.
Worum geht's denn hier? Um Flugzeuge mit IHPen oder ULs??
Ich dachte der Eingangspost behandelt ein UL, oder?
Michael
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