GTi schrieb:Noch ein Versuch: JAAA!, Die LuftGV ist gültig! Im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Jenseits der Staatsgrenzen sind sie nix wert!
Das deutsche LuftVG und die dazu erlassenen Verordnungen gelten in Bezug auf Zulassung des Gerätes Weltweit und kann von keinem anderen "Souverän" geändert werden. Mit der Zulassung in Deutschland (oder einem anderem Staat) unterwerfe ich mich halt den Gesetzen des Staates der Zulassung! Der Beste Fall ist doch der, dass ein anderer Staat sagt: Das kontrollieren oder ahnden wir nicht!
Beispiel: Wenn ich in Deutschland ein z.B. amerikanisch zugelassenes Flugzeug fliegen möchte, muss ich die amerikanische Lizenz haben und vor allem allen Halterpflichten nach amerikanischem Recht nachkommen, also z.B. Wartung, Nachprüfung etc. nicht nach europäischen Regeln durchführen. Wollte Europa das ändern, könnte es das nicht ohne Zustimmung der Amerikaner!
GTi schrieb:
Das war auch aus meiner Erinnerung der Grund, weshalb man seit Langem in Österreich die deutsche Luftsportgeräteführerlizenz erwerben kann........
Bis zu dieser Regelung hat Österreich zum Führen eines ULs auf seinem Staatsgebiet den PPL A verlangt. Die SPL bzw. das Beiblatt F hat nicht gereicht.
Rteissen schrieb:
Die LuftGV ist gültig!
Wasn das??
Michael
FlyingDentist schrieb:Rteissen schrieb:In einer Talkshow hat Altkanzler H. Schmidt einen kurzes Statement abgeben. Kurz darauf fragt der Moderator: "Herr Schmidt, wie haben sie das gemeint?"Die LuftGV ist gültig!Wasn das??
Michael
Rteissen schrieb:
So wie ich es gesagt habe!
Na schön, aber was "LuftGV" bedeutet, ist damit nicht geklärt.
Michael
lois1973 schrieb:Zur Ausgangsfrage siehe Luftrecht.at
folgende frage: ich habe einen JAR PPL und fliege eine tecnam P96 mit einer D-MXXX Kennung. in österreich ist das alles völlig ok aber was ist in deutschland ? brauch ich da noch zusätzlich den deutschen UL-schein oder genügt der PPL um dort auf der legalen seite zu bleiben ?
thx
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