PPL(A) in DE

Forum - Luftrecht

  • lois1973 schrieb:
    dank dir für die antwort, piguair - ein PPL macht leider nicht allwissend, schon gar nicht im europäischen "UL-Recht". sonst würde ich euch hier nicht nerven.
    pinguair schrieb:

    Du hast einen PPL und kannst diese Frage nicht selber beantworten? Ich hoffe du bist noch nicht in DE mit deinem PPL das UL als PIC geflogen. Wenn ja ganz schnell stehen lassen und erst mal die UL Lizenz machen!
    Geht mit PPL ziemlich einfach. Aber ja man braucht für ein M registriertes Luftsportgerät eine UL Lizenz!

    Wenn du ein de jar fcl ppl(a) oder oe jar fcl ppl(a) hast, darfst du definitiv kein deutsch registriertes Luftsportgerät fliegen. Dafür benötigst du die SPL Lizenz.
    Wenn die ösis sagen, du darfst mit einer jar fcl ppl(a) österreich registrierte uls fliegen, dann musst du im ösiland nachfragen.
  • @rteissen:

    Schade, dass es wohl auch in diesem Forum nicht mehr zu qualitativ hochwertigen Diskussionen kommt, da irgendwelche Deppen sich entweder über entwas lustig machen wollen oder unbedingt zu allen Themen, solbst wenn Sie vom eigentlichen Themas absolut keine Ahnung haben, meinen, unbedingt Ihren Senf dazu geben zu müssen.

    Was hat Ihre Antwort mit deutschem Luftrecht zu tun?

    Grüsse
    Thomas
  • dank dir für die antwort, piguair - ein PPL macht leider nicht allwissend, schon gar nicht im europäischen "UL-Recht". sonst würde ich euch hier nicht nerven.
    pinguair schrieb:

    Du hast einen PPL und kannst diese Frage nicht selber beantworten? Ich hoffe du bist noch nicht in DE mit deinem PPL das UL als PIC geflogen. Wenn ja ganz schnell stehen lassen und erst mal die UL Lizenz machen!
    Geht mit PPL ziemlich einfach. Aber ja man braucht für ein M registriertes Luftsportgerät eine UL Lizenz!
  • pinguair schrieb:
    Wenn du ein de jar fcl ppl(a) oder oe jar fcl ppl(a) hast, darfst du definitiv kein deutsch registriertes Luftsportgerät fliegen. Dafür benötigst du die SPL Lizenz.
    Wenn die ösis sagen, du darfst mit einer jar fcl ppl(a) österreich registrierte uls fliegen, dann musst du im ösiland nachfragen.
    Oh. Na da wird sich der Aeroclub.at ja freuen, dass sie endlich mal auf ihren 10-15 Jahresfehler aufmerksam gemacht werden. Das hätt ja auch schief gehen können. Wie gut, dass es ULForum gibt, sonst hätten die das womöglich nie gemerkt und würden ihre Piloten weiter illegal Deutsche ULs fliegen lassen.
  • Peter, kannst Du mir bitte die deutsche Anerkennung des JAR-PPL zum fliegen von UL's zeigen?

    Den Österreichern kann das ka auch eigentlich egal sein. Allerdings macht sich mindestens der Halter des UL's in Deutschland strafbar (§ 60 LuftVG).

    Der Östereichische Verband kann das deutsche Luftrecht ja nicht ausser Kraft setzen.

    Falls es eine Anerkennung gibt, nennt Sie doch mal. Wäre ja schön, wenn es soetwas geben würde, würde ja auch Möglichkeiten eröffnen.

    Grüsse
    Thomas
  • Reden wir jetzt über die Deutsche? Im Moment rede ich davon, dass man in Österreich als Österreicher mit PPL ein D-Mike UL fliegt. Das wurde weiter oben bestritten und gegen alle Bekundungen des Aeroclub.At müssen wir das erstmal korrigieren. Dann reden wir weiter. Die Österreichischen PPL-UL-Piloten gehen ja sowieso erstmal alle in den Knast, was kümmert und's dann, wie die in Deutschland fliegen wollen?
  • hallo alle
    die diskussion gefällt mir leider auch nicht - ich danke trotzdem für die rege anteilnahme aber es ist  ein bissl was von dem hier zu gegen was ich auch in fliegervereins-lokalen wirklich hasse: manche wollen schlauer und allwissender sein als jedes orakel unter gottes firmament und jemand der eine frage stell wird erstmal dezent darauf hingewiesen, dass er unqualifiziert , völlig unwissend, der fliegerei unwürdig und somit verachtenswert sei ! (zugegeben etwas überzeichnet..)

    ich darf die p96 in ö. auf jeden fall fliegen soviel ist mal klar - da müssten sich schon eine ganze menge leute irren wenn das nicht so wäre und ich bin auch beim zeus nicht der einzige ppl inhaber in ö der D-M flugzeuge fliegt, glaubt mir das, leute! das ganze ist eh schon wie thomas sagt eine einzige krux - das wird doch mit der alleswisserei nicht besser ! das führt dazu das alle auf luftrechte pfeifen werden und einfach herumfliegen im eter wie's ihnen passt und zwar deshalb weil sich eh keine sau mehr auskennt ! - in italien und frankreich ist das ohnehin schon der fall.
    so wie sich das UL recht allein in europa zeigt, benötigt man ja für jede platzrunde erst mal einen juristen ! was meint ihr wäre luftrechtlich los, wenn  ich als österreicher mit der D-Mxxx p96 die einem österr. verein gehört losfliege mit flugplan, überquere deutschen luftraum ohne zu landen (!) und fliege direkt nach beispielsweise F. ... 
    3 luftrechtler fragen ? - dann bekomm ich höchstwahrscheinlich 3 verschiedene interpretationen der situation raus.
    garnicht fliegen ? ist vielleicht die einzig legale lösung?
    oder auf alles sch...., nicht funken, transponder aus, und go --- ich weiss es und ihr wisst es: immer mehr wählen den 3. weg, weil's der unkomlizierte ist und mich wundert's garnicht - ihr in DE seid bestimmt die korrektesten was das betrifft aber irgendwann hört sich doch der spass auf, oder ?


  • @GTI
    
Auch wenn du mich für einen “Deppen” hälst, der “absolut keine Ahnung hat”, gehe ich weiterhin auch ohne deine Zustimmung von folgender Situation aus, das Thema "UL-Fliegen-im-Ausland-Lizenz" betreffend:
    1. Der Souverän eines Staates kann über die Regeln, die für sein Hoheitsgebiet gelten, souverän entscheiden.
    2. Die Ul-Fliegerei unterliegt nationaler Gesetzgebung.
    3. Das deutsche LuftVG und die darin festgelegte Strafbarkeit der Führung eines Luftfahrzeuges ohne erteilte Erlaubnis sowie die Haftbarkeit des Halters, wenn er die Führung des Luftfahrtzeuges einem Dritten ohne erteilte Erlaubnis überlässt, gilt, ja wo denn? Natürlich ausschliesslich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, in dem der Staat die Staatsgewalt ausübt. Sonst nirgendwo.
    4. Befindet sich z.B. ein in Deutschland zugelassenes UL z.B. in Österreich oder irgendeinem anderen Land dieser Erde, dann kann dort jeder, Deutscher oder Inhaber einer anderen Staatsangehörigkeit, dem der dortige Staat kraft Gesetzt/Verordnung die Führung/Bedienung dieses UL in seinem Hoheitsgebiet erlaubt, dieses UL führen und bedienen, ohne sich strafbar zu machen, weil deutsche Gesetze dort nicht gelten. 
    5. GTI schrieb: “Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal, massgeblich sind dann die Vorschriften des Zulassungslandes”
    Es gibt zwar einige Deutsche, die würden gerne wieder deutsches Recht in Österreich gelten lassen, aber das hat man noch nicht geschafft.
    6. GTI schrieb:”Der Östereichische Verband kann das deutsche Luftrecht ja nicht ausser Kraft setzen.”
    Das tut er nicht. Weil das deutsche Luftrecht in Österreich keine Geltung hat. Was nicht in Kraft ist kann nicht ausser Kraft gesetzt werden.
    Zwischenstaatliche Vereinbarungen oder Verträge können die Gültigkeit eines Gesetzes/ Verordnung über das eigene Staatsgebiet hinaus ausdehnen. Eine solche Vereinbarung bezüglich der Nutzung von deutschen UL im Ausland ausschließlich nach deutschem Recht ist mir nicht bekannt. Dir, GTI? Dann poste sie bitte. Ich bin lernfähig.
  • Rteissen schrieb:
    @GTI
    
Auch wenn du mich für einen “Deppen” hälst, der “absolut keine Ahnung hat”, gehe ich weiterhin auch ohne deine Zustimmung von folgender Situation aus, das Thema der Eingangsfrage von Louis betreffend:
    1. Der Souverän eines Staates kann über die Regeln, die für sein Hoheitsgebiet gelten, souverän entscheiden.
    2. Die Ul-Fliegerei unterliegt nationaler Gesetzgebung.
    3. Das deutsche LuftVG und die darin festgelegte Strafbarkeit der Führung eines Luftfahrzeuges ohne erteilte Erlaubnis sowie die Haftbarkeit des Halters, wenn er die Führung des Luftfahrtzeuges einem Dritten ohne erteilte Erlaubnis überlässt, gilt, ja wo denn? Natürlich ausschliesslich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, in dem der Staat die Staatsgewalt ausübt. Sonst nirgendwo.
    4. Befindet sich z.B. ein in Deutschland zugelassenes UL z.B. in Österreich oder irgendeinem anderen Land dieser Erde, dann kann dort jeder, Deutscher oder Inhaber einer anderen Staatsangehörigkeit, dem der dortige Staat kraft Gesetzt/Verordnung die Führung/Bedienung dieses UL in seinem Hoheitsgebiet erlaubt, dieses UL führen und bedienen, ohne sich strafbar zu machen, weil deutsche Gesetze dort nicht gelten. 

    Zwischenstaatliche Vereinbarungen oder Verträge können die Gültigkeit eines Gesetzes/ Verordnung über das eigene Staatsgebiet hinaus ausdehnen. Eine solche Vereinbarung bezüglich der Nutzung von deutschen UL im Ausland ausschließlich nach deutschem Recht ist mir nicht bekannt. Dir, GTI? Dann poste sie bitte. Ich bin lernfähig.
    zu Punkt 3:

    Das deutsche LuftVG und die dazu erlassenen Verordnungen gelten in Bezug auf Zulassung des Gerätes Weltweit und kann von keinem anderen "Souverän" geändert werden. Mit der Zulassung in Deutschland (oder einem anderem Staat) unterwerfe ich mich halt den Gesetzen des Staates der Zulassung! Der Beste Fall ist doch der, dass ein anderer Staat sagt: Das kontrollieren oder ahnden wir nicht!

    Beispiel: Wenn ich in Deutschland ein z.B. amerikanisch zugelassenes Flugzeug fliegen möchte, muss ich die amerikanische Lizenz haben und vor allem allen Halterpflichten nach amerikanischem Recht nachkommen, also z.B. Wartung, Nachprüfung etc. nicht nach europäischen Regeln durchführen. Wollte Europa das ändern, könnte es das nicht ohne Zustimmung der Amerikaner!

    zu deinem letten Satz:

    Eine solche Vereinbarung ist mir eben nich bekannt! Vor allem ist mir keinerlei Ausnahmevereinbarung bzgl. der Halterpflichten bekannt. Da die Österreicher ja aber keine "Wildwest-Flieger" sind, würde mich ja eben diese Regelung interessieren!

    Ironie an: Geht ja auch ohne den Vatikan! Ironie aus

    Grüsse
    Thomas
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