GTi schrieb:Ist das nicht mehr als nur eine Stunde? Der DULV hat da glaub was geändert.
Moin,
in Deutschland brauchst Du zusätzlich zu Deinem JAR PPL den SPL, also die zusätzliche Lizenz für Luftsportgeräteführer.
Für Inhaber eines PPL ist diese aber recht einfach zu erwerbe, eine "Einweisung" (min. 1 Stunde) und eine Prüfung in Pyrotechnik genügen. Dies ist allerdings in einem Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.
Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal, massgeblich sind dann die Vorschriften des Zulassungslandes.
Grüsse
Thomas
GTi schrieb:
Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal
Das hängt sicher davon ab, ob lois1973 Deutscher, Österreicher oder ein anderer Europäer ist und ob die Maschine in eigener Halterschaft betrieben wird oder gecharteret ist. Luftrechtlich sicher nicht ganz einfach und vor allem nicht eindeutig zu beurteilen.
Michael
GTi schrieb:Meine gegenteilige Vermutung:
Österreich ist im UL-Bereich bestimmt anders!
Aber meiner Meinung nach kann KEIN anderer Staat bestimmen, mit welcher Lizenz ein deutsch zugelassenes Annex II-Luftfahrtgerät geflogen werden darf.
Ich lasse mich aber gerne (und mit Begeisterung) eines Besseren belehren. Da mag es Wege geben, einige blödisnninge Regelungen zu umgehen, die ich halt gerne kennen würde........
Grüsse
Thomas
Aktuell sind 33 Besucher online, davon 1 Mitglied und 32 Gäste.