PPL(A) in DE

Forum - Luftrecht
  • folgende frage: ich habe einen JAR PPL und fliege eine tecnam P96 mit einer D-MXXX Kennung. in österreich ist das alles völlig ok aber was ist in deutschland ? brauch ich da noch zusätzlich den deutschen UL-schein oder genügt der PPL um dort auf der legalen seite zu bleiben ?
    thx
  • Du hast einen PPL und kannst diese Frage nicht selber beantworten? Ich hoffe du bist noch nicht in DE mit deinem PPL das UL als PIC geflogen. Wenn ja ganz schnell stehen lassen und erst mal die UL Lizenz machen!
    Geht mit PPL ziemlich einfach. Aber ja man braucht für ein M registriertes Luftsportgerät eine UL Lizenz!
  • Moin,

    in Deutschland brauchst Du zusätzlich zu Deinem JAR PPL den SPL, also die zusätzliche Lizenz für Luftsportgeräteführer.

    Für Inhaber eines PPL ist diese aber recht einfach zu erwerbe, eine "Einweisung" (min. 1 Stunde) und eine Prüfung in Pyrotechnik genügen. Dies ist allerdings in einem Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.

    Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal, massgeblich sind dann die Vorschriften des Zulassungslandes.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    Moin,

    in Deutschland brauchst Du zusätzlich zu Deinem JAR PPL den SPL, also die zusätzliche Lizenz für Luftsportgeräteführer.

    Für Inhaber eines PPL ist diese aber recht einfach zu erwerbe, eine "Einweisung" (min. 1 Stunde) und eine Prüfung in Pyrotechnik genügen. Dies ist allerdings in einem Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.

    Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal, massgeblich sind dann die Vorschriften des Zulassungslandes.

    Grüsse
    Thomas
    Ist das nicht mehr als nur eine Stunde? Der DULV hat da glaub was geändert. 
  • GTi schrieb:
    Sollte Deine P92 tatsächlich in Deutschland registiert sein, fliegst Du übrigends auch in Österreich illegal

    Das hängt sicher davon ab, ob lois1973 Deutscher, Österreicher oder ein anderer Europäer ist und ob die Maschine in eigener Halterschaft betrieben wird oder gecharteret ist. Luftrechtlich sicher nicht ganz einfach und vor allem nicht eindeutig zu beurteilen.


    Michael

  • Welche ausländischen Luftfahrerscheine sind denn aufgrund welcher Grundlage zum fliegen deutsch zugelassener UL's
    anerkannt?

    Ich hab mich nicht intensiv damit beschäftigt, aber mir fällt nix ein. Das ist aus meiner derzeitigen Sicht eine Krux der nationalen Lizenzen im UL-Bereich. Im Motorflug (uns Segelflug) sicher anders zu betrachten.

    Die Frage ist ernst gemeint, würde mich wirklich interessieren, ich will mit der Frage keinesfalls provozieren!

    Grüsse
    Thomas
  • Österreich ist anders.
  • Österreich ist im UL-Bereich bestimmt anders!

    Aber meiner Meinung nach kann KEIN anderer Staat bestimmen, mit welcher Lizenz ein deutsch zugelassenes Annex II-Luftfahrtgerät geflogen werden darf.

    Ich lasse mich aber gerne (und mit Begeisterung) eines Besseren belehren. Da mag es Wege geben, einige blödisnninge Regelungen zu umgehen, die ich halt gerne kennen würde........

    Grüsse
    Thomas
  • Für ihr Staatsgebiet? Für ihre Bürger? Warum nicht? In Österreich geht es nun schon so 10-15 Jahre so.
  • GTi schrieb:
    Österreich ist im UL-Bereich bestimmt anders!

    Aber meiner Meinung nach kann KEIN anderer Staat bestimmen, mit welcher Lizenz ein deutsch zugelassenes Annex II-Luftfahrtgerät geflogen werden darf.

    Ich lasse mich aber gerne (und mit Begeisterung) eines Besseren belehren. Da mag es Wege geben, einige blödisnninge Regelungen zu umgehen, die ich halt gerne kennen würde........

    Grüsse
    Thomas
    Meine gegenteilige Vermutung:
    Wenn der Vatikan allen Konvertiten erlaubt im Vatikan in Deutschland zugelassene Trecker, Mülltonnen und Annex II Dinger zu fliegen, wenn die Konvertiten regelmäßig zur Beichte kommen, dann wird Frau Merkel das am Bürostuhl ganz sanft vorbeiziehen und der Ramsauer-Mannschaft egal sein. Man sollte nur seine Versicherung fragen, ob die fliegenden Teile auch versichert sind.   
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