Frage:
Macht die ärztliche Feststellung einer AU nicht automatisch fluguntauglich? Muss man der Fliegerarzt von der AU unterrichten?
Michael
gute frage....rechtlich is ja immer anders als im leben....
gibt ja auch KzH ohne dassd im bett liegen musst....denke mal an nen gipsarm und damit am see liegen....
darfst / sollst ja alles zu deiner genesung tun.....
klar dassd mit dem ganzen arm in gips (so ein 90° winkel) nen ins cockpit steigen kannst :-)
Ich glaube so locker sollte man das Thema nicht sehen.
Fliegen ohne Medical ist Fliegen ohne Lizenz und somit eine Straftat, die den Staatsanwalt auf den Plan rufen kann.
Natürlich kann ein LuPo oder Reg.Beamter nicht wissen, dass man krank geschrieben ist. Sollte es aber z.B. zu einem Unfall mit Fremdbeteiligung kommen, wird wahrscheinlich anschließend jeder Stein 'rumgedreht. Dann wäre der Schluss AU=no medical allerdings ziemlich fatal.
Übrigens geht es nicht um mich, sondern ich rege die Diskussion nur interessehalber an. Als Selbstständiger bekommt man ohnehin nur selten eine AU "angeboten". Ich könnte Sie dann auch höchstens meinen Patienten vorlegen. :-)
Und nach meiner Meniskus-OP, von der ich meinen Fliegerarzt unterrichtet hatte, bin ich nun schon länger wieder tauglich.
Michael
@Olli, ich will's versuchen, wann isses denn genau?
Moin,
zunächst mal ist festzustellen, dass "Arbeitsunfähigkeit" kein medizinischer, sondern ein sozialrechtlicher Begriff ist. Eine ausführliche Definition findet sich in §2 der "Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses".
Daher hat die Feststellung einer AU als solche zunächst einmal keine flugmedizinischen Konsequenzen. Es kommt vielmehr darauf an, welche konkreten Einschränkungen bestehen, sei es durch die Erkrankung,ihre Therapie oder andere med. Maßnahmen.
Für Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses nach JAR FCL finden sich die Regelungen in JAR FCL 3.040ff. Das Wichtigste dabei: bestehen Zweifel über die Tauglichkeit bzw. ist eine der dort konkret aufgeführten Erkrankungen oder med. Maßnahmen zutreffend, ist der flugmed. Sachverständige, nicht der Hausarzt zu fragen.
Meine persönlichen Erfahrungen mit vielen Hausärzten in Bereichen, die den unmittelbar hausärztlichen Themenkomplex überschreiten, sei es in der Notfallmedizin, in Begutachtungsfragen oder in fachspezifischeren Fragestellungen lassen diese Regelung auch sinnvoll erscheinen.....
Bitte jetzt keine Diskussion über den Sinn und Unsinn von Tauglichkeitsanforderungen, die Frage zielte ja auf mögliche Konsequenzen bei gegebenen Status Quo der Regelung ab.
@FlyingDentist: bei der LA bloß nicht mit der Spritze abrutschen, macht für 12 untauglich.....
Flyaway schrieb:Wen? Den Patienten oder den Zahnarzt?@FlyingDentist: bei der LA bloß nicht mit der Spritze abrutschen, macht für 12 untauglich.....
FlyingDentist schrieb:Frage:
Macht die ärztliche Feststellung einer AU nicht automatisch fluguntauglich? Muss man der Fliegerarzt von der AU unterrichten?
Michael
Zur Antwort: eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dass der Arbeitnehmer für einen (zunächst) festgelegten Zeitraum aufgrund einer festgelegten Erkrankung (bzw. den Verdachtsfall einer Erkrankung) nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen.
Daher: eine AU! macht nicht automatisch! fluguntauglich.
Muss man den Fliegerarzt von der AU unterrichten?
Warum sollte man das MÜSSEN? Letztlich handelt es sich ja um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die PRIMÄR nichts mit dem Fliegerarzt zu tun hat.
Ungeachtet dessen KANN eine Arbeitsunfähigkeit natürlich auch eine Fluguntauglichkeit bedingen. Und vermutlich (aber das ist nur meine persönliche Meinung) wäre es vielleicht sogar sinnvoll, auch den Fliegerarzt über die AU zu informieren, eine Verpflichtung hierfür besteht aber nicht.
...mal ganz abgesehen davon, dass es vielleicht ja auch Fliegerärzte gibt, die mit der Diagnose auf der AU auch vielleicht nur wenig anfangen können (aber man sollte annehmen, dass die zumindest wissen, wo sie nachschlagen müssen:-))
Gruß,
Hypnos
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