Herr-K schrieb:
Das wird sich auf die darauf folgenden Verfahren auswirken.
Genau, wenn die BfU was zum wiegen vorfindet, d.h. wenn es keinen Brand gegeben hat, wird auch die TOW ermittelt.
Als Versicherer würde ich mich bei einer Abflugmasse von 567 kg völlig entspannt zurücklehnen, zumal der Haftpflichtschaden in diesem Fall nicht ins Gewicht fällt.
Interessant dürfte aber die straf- und haftungsrechtliche Beurteilung von Halter und PIC sein. Leider erfährt man über diese gerichtlichen Auseinandersetzungen immer sehr wenig.
Du sitzt doch an der Quelle, oder?
Michael
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