Rechtsfolge bei Überladung

Forum - Luftrecht
  • Er hat ja nach den Rechtsfolgen gefragt:

    Du verstößt mindestens gegen §3a (Flugvorbereitung) LuftVO. Die meisten Vertöße in der LuftVO
    sind Ordnungswidrigkeiten. Allerdings sind die Bußgelder nicht mit
    der StVO zu vergleichen. Das geht ganz schnell in die € z.B. hat
    eine vergessene Zweitbrille oder die fehlende Unterschrift im Schein
    600 € Bußgeld ′gekostet′.
  • Bei einem schweren Unfall überpüft die BFU das Gewicht (z.B. http://www.bfu-web.de/cln_030/nn_223970/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2011/Bericht__11__3X119__ULTL96Sting__Steinsfeld,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bericht_11_3X119_ULTL96Sting_Steinsfeld.pdf) Das wird sich auf die darauf folgenden Verfahren auswirken.
  • Naja,die BFU stellt es sachlich fest. Das muss aber am Ende nichts mit der Unfall Ursache zu tun haben. Wenn Du einen Unfall hast und unter 472,5 bist, gibt es leider keine Bonuspunkte.

    Wir haben in Deutschland ein Grundsätzliches Problem, was wir nicht lösen werden, aber das hatten wir schon x-mal.
    LG
  • was genau meinst du mit grundsätzlichem Problem?
  • Das grundsätzliche Problem? Ganz einfach: viele wollen nicht mehr ultraleichtfliegen und verbergen dies dann hinter den üblichen schwachen Ausreden vonwegen wir sind alle dicker geworden und es gibt ja keine leichten Ul′s mehr. Unter anderem. Aber das weisst Du doch...
    Gruss Stephan
  • Herr-K schrieb:
    Das wird sich auf die darauf folgenden Verfahren auswirken.

    Genau, wenn die BfU was zum wiegen vorfindet, d.h. wenn es keinen Brand gegeben hat, wird auch die TOW ermittelt.


    Als Versicherer würde ich mich bei einer Abflugmasse von 567 kg völlig entspannt zurücklehnen, zumal der Haftpflichtschaden in diesem Fall nicht ins Gewicht fällt.

    Interessant dürfte aber die straf- und haftungsrechtliche Beurteilung von Halter und PIC sein. Leider erfährt man über diese gerichtlichen Auseinandersetzungen immer sehr wenig.


    Du sitzt doch an der Quelle, oder?


    Michael

  • @Stephan2





    Naja, so ganz Ausrede ist das ja dann doch nicht. Ich stemme gerade ein Mammut Projekt (von Morgens bis Abend Softwareentwicklung und Telefonie) und hab da dann mal geschwind in zwei Monaten 18kg mehr an der Hüfte. Das ist heutzutage nun mal so das wir schwerer werden (keiner meiner Kumpels ist leichter als 90kg) und von was geht man in der Entwicklung aus? Richtig, der Norm-Mensch wiegt 75kg... wird Zeit das man diesen Wert anpassen sollte, dann wúrden auch die 475,5 steigen.
  • Doch doch mein Lieber, das bleibt eine Ausrede, ehrlich und auch wirklich nicht bös gemeint. Musst Du weniger und besser essen, Dich zwingen ein bisschen mehr Sport zu treiben oder wenn Du das nicht möchtest eben auf Echo umsteigen. Und ich hab im Club eigentlich keine Kumpels die über 90kg wiegen. Und da sind auch etliche Büromenschen dabei... Soll aber wirlich kein Urteil sein. Nur die Finger vom MTOW der Ul′s zu lassen, das ist mir wichtig. Aber warum reg ich mich nur immer wieder über die gleichen Dinge auf? Damit helfe ich nur der Popcorn Industrie weiterhin deutsche Piloten fett zu kriegen die dann wiederum nach mehr MTOW schreien was mich wieder auf die Palme bringt und ich dann wieder der Popcorn Industrie.... usw.
    Ich glaub ich bin an Eurem Übergewicht schuld... :-((
    Gruss Stephan
  • Naja Stephan,
    Du darfst aber deine Sunny mit 472,5 fliegen, während die alten vom Dieter hier nur 400KG können. französischer Luxus oder deutsches Problem?LG
  • Deutsches Problem natürlich... :-)) Da hast Du den falschen Flieger zum Beispiel genommen. Ich traue mir ohne weiteres zu einen Sunny so um die 200kg zu bauen. Vielleicht sogar ein bisschen weniger. 400kg MTOW reichen auch aus wenn man denn nur tatsächlich ultraleicht fliegen will. 
    Gruss Stephan
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