Nurmi_A schrieb:im §10 Abs 1. steht dann was von Bauvorschriften für Luftfahrtgerät.
§ 10a Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
(1)
Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom Luftfahrt-Bundesamt
hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten
Luftfahrtgeräts dieses Musters an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 1
durchführen und von dieser bescheinigen zu lassen.
Mowa schrieb:Flächenbelastung, Mindestgeschwindigkeit... Sehr wahrscheinlich kein Fall für die 120kg-Klasse.
Ohm,
ohne mir das jetzt alles durchgelesen zu haben, wundert mich das jetzt
doch ein bisschen. Laut den Informationen aus lowandslow.de passt die
SD-1 nicht in die 120kg-Klasse, weil sie die Auflagen mit der
flächenbelastung nicht erfüllt.
Und das könnte doch der Importeur/Musterbetreuer tun, oder?
Rüdiger
Carlson schrieb:
Ich werde es aber mal mit dem LSGB klären....
Das LSGB ist bei den 120ern völlig außen vor! Gott sei Dank!!
Michael
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