Und schlimmer noch, rein rechtlich muss man eine Wiederstartgenehmigung (kostenpflichtig) beantragen.
Rüdiger
GX schrieb:
Fälle die eine Sicherheitsaussenlandung notwendig machen würden gibt es zur Genüge (Motorgeräusche, Wespe an Bord, Passagier ist schlecht geworden ...).
... und natürlich der plötzliche Totalverlust der Flugvorbereitung!
Michael
L a n g w e i l i g !! Immer das Gleiche, Defizite in der Ausbildung!!!
Chris1408 schrieb:
Na endlich mal ein unqualifizierter und unnötiger Kommentar.
Na dann passt's ja!
Aber Du kannst es auch gerne qualifiziert haben, ich fürchte aber, es wird Dir noch weniger gefallen:
Die Eingangsfrage legt eine völlig unzureichende Flugvorbereitung offen, nicht einmal mit dem Zielflugplatz hast Du Dich hinreichend beschäftigt. In der Prüfung ein klarer Fall von durchgefallen und im täglichen Fliegerleben ein ebensolcher von selbstbewusst praktiziertem Defizit.
Michael
Chris1408 schrieb:
Ich würde meine Hand trotzdem nicht dafür ins Feuer legen, dass selbst ein Flieger mit über 1000 Stunden bereits in solch eine Lage gekommen ist.
Ja genau, statt das eigene Defizit zu akzeptieren und aktiv anzugehen wird es lieber gnädig relativiert! Klasse, weitermachen!!
Michael
Achja und die rechtlichen Konsequenzen sind auch Gegenstand der Ausbildung!
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