Anflug auf Flugplatz ohne UL-Zulassung

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    habe da mal eine rechtliche Frage.

    Wollte heute mal einen fremden Platz anfliegen, um mal wieder was neues zu sehen. Vom Vorbeifahren kannte ich den Flugplatz Biberach (EDMB) mit seiner schönen Lage und Asphaltbahn. Vor dem Abflug habe ich mich an der Homebase EDTZ beim Türmer abgemeldet mit "... VFR nach Biberach, rolle zur ....". Dann kam postwendend der dezente Hinweis, dass EDMB keine UL-Zulassung hat. Darüber hinaus würden anscheinend genervte Anwohner, die (wie ja leider an vielen Plätzen) im Clinch mit dem Platzbetreiber wegen der Überflüge stehen, sich Kennungen notieren und anzeigen.

    Ich habe mir vor dem Flug die Anflugkarte und Platzkarte ausgedruckt, mir die Frequenz notiert, etc.. Dass ich dabei die Seite im AIP, wo die Platzinfos stehen, ausser Acht gelassen habe, weil ich den Platz vom sehen her kenne, war natürlich mein Fehler und sollte nicht passieren.

    Nun meine Frage: Angenommen, ich hätte den Platz angeflogen und mich 5 Min. vor Erreichen der Platzrunde ordnungsgemäß per Funk gemeldet, was wäre dann passiert? Sagt einem der Türmer, dass man nicht landen darf und muss dann abrehen oder lässt er einen runter und serviert dann die rechtlichen Konsequenzen?

    Viele Grüße
    Chris
  • Bin letztes Jahr dort gelandet und hatte den Eindruck willkommen zu sein
  • Wenn man mit einem UL auf einem Flugplatz ohne UL-Zulassung landet, dann ist das eine Außenlandung.  Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Flugleiter (falls es sich um einen unkontollierten Platz)  bzw Tower-Lotse (falls es sich um einen kontrollierten Platz) dort verhält.
  • Und schlimmer noch, rein rechtlich muss man eine Wiederstartgenehmigung (kostenpflichtig) beantragen.


    Rüdiger

  • Bei der Sicherheitsaussenlandung wäre auch ein Wiederstart grundsätzlich möglich. Fälle die eine Sicherheitsaussenlandung notwendig machen würden gibt es zur Genüge (Motorgeräusche, Wespe an Bord, Passagier ist schlecht geworden usw.). 
  • GX schrieb:
    Fälle die eine Sicherheitsaussenlandung notwendig machen würden gibt es zur Genüge (Motorgeräusche, Wespe an Bord, Passagier ist schlecht geworden ...). 

    ... und natürlich der plötzliche Totalverlust der Flugvorbereitung!


    Michael


    L a n g w e i l i g !! Immer das Gleiche, Defizite in der Ausbildung!!!

  • Na endlich mal ein unqualifizierter und unnötiger Kommentar.

    Das geht hier doch sonst normalerweise viel schneller.
  • Chris1408 schrieb:
    Na endlich mal ein unqualifizierter und unnötiger Kommentar.

    Na dann passt's ja!


    Aber Du kannst es auch gerne qualifiziert haben, ich fürchte aber, es wird Dir noch weniger gefallen:


    Die Eingangsfrage legt eine völlig unzureichende Flugvorbereitung offen, nicht einmal mit dem Zielflugplatz hast Du Dich hinreichend beschäftigt. In der Prüfung ein klarer Fall von durchgefallen und im täglichen Fliegerleben ein ebensolcher von selbstbewusst praktiziertem Defizit.


    Michael

  • Das hat mit gefallen nichts zu tun. Ich wollte eine ehrliche Meinung von Fliegerkollegen, die erfahrener sind als ich, keine Schmeichelei. Dafür sind Foren ja schliesslich da.

    Ein Defizit in der Ausbildung sehe ich nicht, selbstverständlich wurde die AIP ausführlich behandelt. Dass ich die fehlende Zulassung für UL nicht gesehen habe, ist mein Fehler, der eigentlich nicht passieren sollte, da gebe ich Dir recht.

    Ich würde meine Hand trotzdem nicht dafür ins Feuer legen, dass selbst ein Flieger mit über 1000 Stunden bereits in solch eine Lage gekommen ist. Meine Frage zielte aber auf die rechtlichen Folgen/Konsequenzen.
  • Chris1408 schrieb:
    Ich würde meine Hand trotzdem nicht dafür ins Feuer legen, dass selbst ein Flieger mit über 1000 Stunden bereits in solch eine Lage gekommen ist. 

    Ja genau, statt das eigene Defizit zu akzeptieren und aktiv anzugehen wird es lieber gnädig relativiert! Klasse, weitermachen!!


    Michael


    Achja und die rechtlichen Konsequenzen sind auch Gegenstand der Ausbildung!

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