Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz

Forum - Luftrecht
  • @ Delta Tango
    Es ist eben nicht egal, ob Gefälligkeitsflug, oder Beförderungsvertrag:

    Bei einem reinen Gefälligkeitsflug ( nichtgewerblicher, innerdeutscher Verkehr)  haftest Du bei leichter, oder grober Fahrlässigkeit, so wie Vorsatz in unbegrenzter Höhe. Der Geschädigte, oder dessen Erben müssen aber Deine Schuld nachweisen.

    Bei einem entgeldlichen Beförderungsvertrag haftest Du auch ohne Schuld,  100000 RE=SZR (keine Ahnung wie die Summe in € lautet)  bei einem unentgeltlichen Beförderungsvertrag haftest Du bei einfacher und grober Fahrlässigkeit, so wie Vorsatz in unbegrenzter Höhe.

    Bei zustandegekommenen entgeltlichen, so wie unendgeltlichen Verträgen muss der Geschädigte, oder dessen Erben nicht mehr die Schuld des Piloten nachweisen
  • Hallo Maja,

    Delta Tango schrieb′ doch:

    > Wichtig ist das der Flieger CSL versichert ist!!!!!!!!!!!!

    Und in diesem Fall ist es wirklich (fast) egal ob nach BGB oder LuftVG...
    Wirst Du in die "Pflicht" genommen - egal wierum die Beweislast war -
    dann musst Du "Haften".

    Da das niemand "aus eigener Tasche" kann, schreibt der Gesetzgeber
    eben eine "Haftpflicht"  Versicherung vor.



    BlueSky9
  • Wenigstens einer versteht mich ;-) und das "fast" wäre auch noch zu erklären ;-)

    Gruß

    Dirk
  • Naja, es ist sicher nicht uninteressant wer wem was beweisen muss. Gerade wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.


    Wenn jemandem vorgeworfen wird, er wäre bei Rot über die Ampel gefahren, wäre es natürlich höchst unangenehm, wenn er nun beweisen müsste, dass beim Überfahren der Kreuzung doch grün war und ausgerechnet derjenige der den Tatvorwurf erhebt zur fraglichen Zeit auch noch Beifahrer war. Und noch schlimmer, wenn der Fahrer nach der "Tat" verstirbt und die Erben diesen Beweis antreten müssten, um einen Rückgriff auf das Erbe zu verhindern.

    Nach §§ 44 ff LuftVG ist aber genau das der Fall: Der bloße Vorwurf des schuldhaften Verhaltens reicht. Dann muss sich der Pilot selbst oder durch seine Rechtsnachfolger entschulden, sonst haftet er unbegrenzt! Dass diese Entschuldung, wie aber auch die gegenteilige Beweisführung des Geschädigten nach §§ 823 ff BGB, bei eine ähnlichen Konstellation wie im Beispiel mit der Ampel nicht gelingen dürfte, sollte vielleicht zu erahnen sein.


    Aber wahrscheinlich ist das alles wieder so ein Quatsch vom Deftigsten


    Michael


     

  • co: "@Dal4
    Was mein Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz mit
    Truxxon zu tun hat, dass erhellt sich vermutlich nur dir, spielt aber
    sonst keine Rolle."

    Klar, ein Genie wie Du lässt so was an sich abtropfen und ausser Deiner Meinung ist alles andere so unwichtig, dass man es eben einfach abtut.... ′Hach, was bin ich schlaaauuuu !!!!′

    Da brauchst auch nichts erwiedern, ich weiß schon was kommt.

    Ansonsten - abgesehen von Deinen Anwürfen - sagst Du ja ziemlich das Gleiche wie ich. Nur viel schlauer.
    Ne, falsch: Ich sage das Gleiche wie Du.
  • @Michael

    Da wir ja in den ellenlangen Ausführungen zuvor festgestellt haben, das wir normalsterblichen keinen Einfluss darauf haben ob der Unfall nachher vor Gericht nach BGB oder LuftVG behandelt wird (sehr wahrscheinlich immer nach LuftVG!) , stellt sich doch eigentlich nur die Frage was in den Versicherungsbedingungen steht! Habe selbst keine CSL da ich nur chartere, aber mich würde das echt mal interessieren. Wahrscheinlich werden "grob fahrlässige" vergehen auch ausgeschlossen.

    Ich verstehe daher nicht was das ganz hin und her eigentlich soll da bei grob fahrlässigen Handeln man bei beiden Versionen im A*** ist ;-)

    Wie gesagt ich rede hier nur von "leicht fahrlässigen" Unfällen und nicht von grob fahrlässigen. Dieser Rechtsstreit könnte natürlich nachher mit der Versicherung auf einen zukommen - z.B. bleiben wir bei der roten Ampel - grob fahrlässig oder nicht? Gibt es da bezüglich fliegerei irgendwelche Urteile welches "vergehen" wie eingestuft wurde?


    Gruß

    Dirk
  • Hallo!

    > Naja, es ist sicher nicht uninteressant wer wem was beweisen muss.
    > Gerade wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.

    Das ist in der Tat nicht uninteressant - aber wenn *sowieso* festgestellt
    wird, dass ich haften muss, dann ist es mir eingentlich egal ob
    nach BGB o LuftVG...
    ...Dann habe ich einen Schaden zu ersetzten - dafür brauche ich
    eine Versicherung mit einer hohen Deckungssumme -> CSL

    Ich denke, 3.000.000,- sollten dann wohl auch bei "unbegrenzter" Haftung genügen...

    :-)

    BlueSky9
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