Naja, es ist sicher nicht uninteressant wer wem was beweisen muss. Gerade wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.
Wenn jemandem vorgeworfen wird, er wäre bei Rot über die Ampel gefahren, wäre es natürlich höchst unangenehm, wenn er nun beweisen müsste, dass beim Überfahren der Kreuzung doch grün war und ausgerechnet derjenige der den Tatvorwurf erhebt zur fraglichen Zeit auch noch Beifahrer war. Und noch schlimmer, wenn der Fahrer nach der "Tat" verstirbt und die Erben diesen Beweis antreten müssten, um einen Rückgriff auf das Erbe zu verhindern.
Nach §§ 44 ff LuftVG ist aber genau das der Fall: Der bloße Vorwurf des schuldhaften Verhaltens reicht. Dann muss sich der Pilot selbst oder durch seine Rechtsnachfolger entschulden, sonst haftet er unbegrenzt! Dass diese Entschuldung, wie aber auch die gegenteilige Beweisführung des Geschädigten nach §§ 823 ff BGB, bei eine ähnlichen Konstellation wie im Beispiel mit der Ampel nicht gelingen dürfte, sollte vielleicht zu erahnen sein.
Aber wahrscheinlich ist das alles wieder so ein Quatsch vom Deftigsten
Michael
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