FlyingDentist schrieb:Wer hat das behauptet? Keiner!Genau, Du hast ja recht und die ganzen CSL-Policen und separate Passagierhaftpflichtversicherungen sind in der GA völlig überflüssig.
Wir hatten mal eine Versicherungsdame zu einer Fluglehrerweiterbildung.
Klar will die Versicherungen verkaufen, weis ich.
Die hat in ihrem Vortrag gesagt, das es fast unmöglich ist auf einen reinen Gefälligkeitsflug zu erkennen. Und wenn der Freund einem schon mal den Flieger gewaschen hat..... Vor den Folgen bewahrt auch nicht ein Ticket mit Verzichtserklährung. Also Passagierhaftpflicht. Auch der beste Freund wird sich Geld holen wenn er im Rollstuhl sitzt.
Eine Ausnahme nannte sie: Der Mitflieger muss "Besatzung" sein. Wenn er also deutlich erkennbar z.B. Navigation macht.
Rüdiger
Rüdiger schrieb: Ticket mit Verzichtserklährung. Also Passagierhaftpflicht. Auch der beste Freund wird sich Geld holen wenn er im Rollstuhl sitzt.Das MUSS der auch, denn seine Krankenversicherung wird darauf drängen, dass er Klage einreicht, ansonsten bleibt er nämlich auf seinen Behandlungskosten sitzen.
und schon sieht man sich der unbegrenzten Haftung bei Umkehr der Beweislast ausgesetzt. Insofern steht das "Häuschen" quasi immer zur Disposition.
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