Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz

Forum - Luftrecht
  • FlyingDentist schrieb:
    Genau, Du hast ja recht und die ganzen CSL-Policen und separate Passagierhaftpflichtversicherungen sind in der GA völlig überflüssig.

    Wer hat das behauptet? Keiner! 
    GA ist viel mehr als Gefälligkeitsflüge im UL. In der General Aviation tummeln sich auch ganz dicke Vögel der kommerziellen Luftfahrt mit Air Operator Certificate und ganz dicken Passagierhaftpflichtversicherungen. Möchte keiner drauf verzichten, will keiner bestreiten und darüber schrieb bisher keiner hier.
    Ich kann verstehen, dass du abtauchst
  • Wir hatten mal eine Versicherungsdame zu einer Fluglehrerweiterbildung.


    Klar will die Versicherungen verkaufen, weis ich.


    Die hat in ihrem Vortrag gesagt, das es fast unmöglich ist auf einen reinen Gefälligkeitsflug zu erkennen. Und wenn der Freund einem schon mal den Flieger gewaschen hat..... Vor den Folgen bewahrt auch nicht ein  Ticket mit Verzichtserklährung. Also Passagierhaftpflicht. Auch der beste Freund wird sich Geld holen wenn er im Rollstuhl sitzt.


    Eine Ausnahme nannte sie: Der Mitflieger muss "Besatzung" sein. Wenn er also deutlich erkennbar z.B. Navigation macht.


    Rüdiger

  • @rüdiger
    Ich bin voll deiner Meinung, dass Repräsentanten einer Versicherung trübe Quellen sind. Deshalb habe ich mit Erstaunen gelesen, was der Versicherungsmakler zum Thema geschrieben hat. Siehe weiter oben. 
    Die Entscheidung und die Erklärungen des Bundesgerichtshofes zum Thema dagegen sind eindeutig, klar und wasserdicht. Siehe auch weiter oben.
    Ein "Ticket", wie du schreibst, ist der glasklare Weg raus aus dem Gefälligkeitsflug hin zum Beförderungsvertrag. Da ist eine wie auch immer geartete Verzichtserklärung die Tinte nicht wert.
  • Rüdiger schrieb: Ticket mit Verzichtserklährung. Also Passagierhaftpflicht. Auch der beste Freund wird sich Geld holen wenn er im Rollstuhl sitzt.

    Das MUSS der auch, denn seine Krankenversicherung wird darauf drängen, dass er Klage einreicht, ansonsten bleibt er nämlich auf seinen Behandlungskosten sitzen.
    Nicht seine Krankenversicherung holt sich das Geld beim Piloten wieder, sondern der Geschädigte muss das selbst einleiten. Es bleibt ihm bei aller Freundschaft gar nichts anderes übrig.
  • Hallo!

    und schon sieht man sich der unbegrenzten Haftung bei Umkehr der Beweislast ausgesetzt. Insofern steht das "Häuschen" quasi immer zur Disposition.


    ja... aber Dafür hat ja auch meine CSL mal eine Deckungssumme von schlappen 3.000.000,- Euro.
    Wenn ich mich an alle gültigen Spielregeln halte, dann sollte dieser Betrag doch schonmal reichen :-)

    BlueSky9

  • Wenn Du Dich da mal nicht in trügerischer Sicherheit befindest.
    Versicherer haben die Metalität von Pferdehändlern / Autohändlern :-)
    Die versuchen IMMER sich von einer - zumindest vollen - Zahlung zu drücken.
  • Die Versicherung muss auch bis zur versicherten Höhe bezahlen, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. Erst bei grober Fahrlässigkeit darf sie ihren Anteil reduzieren. Nur bei Vorsatz muss sie nicht zahlen. Sie VVG.
  • co: "... Erst bei grober Fahrlässigkeit darf sie ihren Anteil reduzieren. Nur bei Vorsatz muss sie nicht zahlen. Sie VVG....

    Das ist wieder so ein Aussage à la truxxon.
    Nein. Es ist eben nicht alles schwarz oder weiß.

    1. Im Prinzip stimmt das so.
    2. hat Maja Recht, ..."wenn die Versicherung meint... dann !" Und das "Meinen" ist schnell vor Gericht.
    3. dann erst wird entschieden, ob, was und wann bezahlt wird.
    4. Meistens, aber eben nicht immer wird zu Gunsten des VN entschieden.

    Dazwischen können Welten liegen, nämlich Haus weg oder nicht.
    Dabei geht es ja nicht mehr um Kleinkram, den bezahlen Versicherungen schon.
    Nein, es geht dann um grundsätzliche Sachen mit Zukunftsrelevanz und richtig Schadenaufkommen.
    z.B. wenn Tote im Spiel sind. Das kommt ja auch vor...

    Man kann nicht vorsichtig genug sein. Wenn hier etwas von allen Seiten betrachtet wird, kann niemand für sich allen das letzte Wort der Wahrheit beanspruchen. Es sei denn, derjenige sitzt in Rom und nennt sich Benedikt. Der macht das gelegentlich.
  • @Dal4
    Was mein Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz mit Truxxon zu tun hat, dass erhellt sich vermutlich nur dir, spielt aber sonst keine Rolle.

    Im Themenkreis Schaden-Geschädigter-Versicherung-Haftung spielen Gerichte, Richter und ihre unterschiedlichen Auffassungen eine wichtige Rolle. Gut so! Denn so hat es eine Versicherung schwer sich ihren Pflichten zu entziehen, noch können Geschädigte unbegrenzte Forderungen "einziehen". Dieser Themenkreis ist aber nicht etwas, was spezifisch der Luftfahrt anhängt. In diesem, auch manchmal Teufelskreis,  bewegt man sich im gesamten Leben, als Fußgänger, Autofahrer, Sandburgenbauer, Tangotänzer und Dentist. 

    Warum also dieses Bohei um "Zukunftsrelevanz", verursacht durchs Fliegen. Du kannst als Fußgänger einen Fahrradfahrer rumrennen, der mit dem Kopf aufschlägt und stirbt. Bleibst  Du deshalb auf der Coach sitzen und wartest auf deine ungetrübte Zukunft?

    Es ist nicht alles schwarz und weiß, da liegst du richtig. Aber der Text des VVG ist schwarz auf weiß eine der Richtschnuren, an denen sich die Rechtsprechung orientiert. Möchtest du zu deinem Recht im Dickicht der Rechtsprechung kommen, such dir einen guten Rechtsbeistand. Als Fußgänger und als Pilot.
  • Hallo,

    kann man das denn jetzt folgendermaßen zusammenfassen:

    1) Wichtig ist das der Flieger CSL versichert ist!!!!!!!!!!!!

    2) Wenn 1) dann zahlt die Versicherung auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ich nehme mal an die meisten Flugunfälle lassen sich auf leichte Fahrlässigkeit zurückführen. Zumindest kann man es immer darauf schieben.

    3) Dann ist es doch eigentlich vollkommen egal ob nun ein Gefälligkeitsflug stattfindet oder eine Beförderung und man sollte daran auch keine Gedanken verschwenden und sich

    4) lieber auf′s Fliegen konzentrieren!

    Gruß

    Dirk
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
50.6 %
Ja
49.4 %
Stimmen: 178 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 27 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR