Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz

Forum - Luftrecht
  • Den Hintergrund gibt es Gott sei Dank nicht..... Um von einem fremden Platz aus nach Hause zu fliegen und dort dann den Reifen zu wechseln mag das ja völlig ok sein, (an der eigenen Kiste!!!!) aber nicht für einen längeren Einsatz. Ich frage auch deswegen, weil ich wissen möchte, wie es ist, wenn ich eine Maschine chartere, in dessen Bugrad Reifenpilot eingesetzt wurde, ich davon weiß und es dann zum Abflug von der Piste kommt, weil das Zeug nicht gehalten hat.
    Ist das meinerseits fahrlässig oder nicht, eine Maschine zu fliegen, obwohl ich vom Einsatz des Sprays weiß?? Ist es grob fahrlässig seitens eines Charterbetriebes, wenn eine Maschine so verchartert würde?
  • Maja schrieb:
    wenn ich eine Maschine chartere, in dessen Bugrad Reifenpilot eingesetzt wurde...


    Das wäre juristisch höchst interessant, denn wenn Haftplicht und ggf. Kasko Kenntnis davon bekämen, könnte ich mir durchaus einen Rückgriffsversuch vorstellen, wobei dann sequentiell Halter und Pilot nacheinander in den Fokus genommen würde.


    Wir haben in Verein z.Zt. so einen ähnlichen Vorgang, wo es im weiteren Sinne auch um ein "Wartungsverschulden" geht


    Michael

  • Wenn der geflickte Reifen ursächlich für den Schaden war, und nur dann, könnte die Versicherung sich weigern.


    Es gibt im übrigen auch Versicherungen mit Einschluss grober Fahrlässigkeit. Die regulieren dann auch bei z.B. Notlandung wegen zu wenig Kraftstoff. Ist aber teurer.


    Ich würde so einen Flieger auch bei so einer Versicherung nicht fliegen/chartern wollen.


    Rüdiger


     

  • für ängstliche die präventiv (und zudem ein paar gramm mehr MTOW ned scheuen) handeln wollen - da gäbe es ein reifendichtgel dass man VORHER einfüllt....theoretisch bis 7 jahre haltbar...bleibt flüssig und härtet erst im fall eines loches (und unter druck) aus....

    ich hab das im MTB - ist sogar für lkw's zugelassen und heisst "Terra S"

    greets pille

  • HI Flieger,

    wer hat den konkrete Erfahrung mit den Dichtmitteln schon mal gehabt ?

    Welches Risiko besteht mit der Druckdose in 10000 ft.  Hält das Ventil der Dose ?

    Sonst gibt vielleicht sauerei :)   ?

    Grüße

    Peter

  • In der TRG 300 (technische Regelung für Druckgase) steht für Druckgaspackungen, so die Bezeichnung für Spraydosen, dass sie bis zum 1,2fachen Prüfüberdruck nicht bersten dürfen. Mit Reifenpilot habe ich keine Erfahrung in der Höhe. Aber mit Rasierschaum in FL145 ohne Druckkabine. Ohne Probleme, die Dose hat gehalten.
    P.S. Der Prüfüberdruck ist abhängig vom Inhalt der Dose und des verwendeten Materials für die Dose und beträgt jeweils einige Bar.
  • QuaxC42 schrieb:

    HI Flieger,

    wer hat den konkrete Erfahrung mit den Dichtmitteln schon mal gehabt ?

    Welches Risiko besteht mit der Druckdose in 10000 ft.  Hält das Ventil der Dose ?

    Sonst gibt vielleicht sauerei :)   ?

    Grüße

    Peter

    ...deswegen das von mir genannte PRÄVENTIV einfüllen - das is in keiner dose sondern ner normalen plastikflasche...ventil raus - langsam (weils ja unter druck aushärten würde) einfüllen - reifen mit luft befüllen - fertig :-)

    die ersten paar radumdrehungen eierts immer bissl bis sich das gel an der kpl wand verteilt hat :-) beim MTB merkt man es bissl mehr :-)

  • das härtet erst aus, wenn man ein Loch im Reifen hat? Wie merkt man denn, das das  der Fall ist, wenn der Reifen danach einsatzbereit bleibt? Kan man dann sorglos damit weiter  fahren/fliegen, oder ist nach aushärten des Gels der Schlauch baldmöglichst zu ersetzen. Ich kan mir nicht vorstellen, dass das eine Dauerlösung sein soll.
  • bei zweifeln ob ich mich (grob)fahrlässig verhalte gibts bei mir nur die eine lösung... no flight/no risk - oder wie wir in hessen sagen: isch bleib unne

    ps: wenn du davon weisst (unterrichtet vor zeugen) dann weisst du davon - egal ob grobfahrlässig oder fahrlässig oder ganz lässig.... es wird dadurch wenn es hart auf hart kommt bestimmt nicht die gleiche messlatte angelegt wie bei nichtwissen der sachlage (kann ja keiner verlangen vorm charter in die reifen zu gucken)

  • Hallo Maja,

    > Ich frage auch deswegen, weil ich wissen möchte, wie es ist,
    > wenn ich
    eine Maschine chartere, in dessen Bugrad Reifenpilot
    > eingesetzt wurde,
    ich davon weiß und es dann zum Abflug von
    > der Piste kommt, weil das Zeug
    nicht gehalten hat.

    Wenn Du "nur" charterst und nicht selbst der Halter bist,
    dann bist Du schonmal keine "Sachkundige Person".

    Dein Vercharterer hat Dir gegenüber eine gewisse
    Sorgfaltspflicht - wenn er Dir den Flieger als flugtüchtig
    überlässt, dann kann Dir egal sein, was er in die Reifen
    gefüllt hat oder nicht - zumindest Haftungsmäßig.

    Du hast einen gründlichen Vorflug-Check zu machen und
    dabei gewissenhaft auf Unregelmässigkeiten zu achten - mehr nicht!

    Du kannst weder überprüfen, welche Sorte Motoröl er eingefüllt
    hat, noch ob die Zündkerzen den richtigen Wärmewert haben
    oder ob sich Marmelade in den Reifen befindet.

    Du kannst nur für Dich persönlich entscheiden, ob Du für Dich
    einen solchen Flieger chartern würdest oder nicht, wenn Du
    vom Reifenpilot Kenntnis hast :-))

    Ich persönlich hätte da weniger Lust zu ;)

    BlueSky9
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