Maja schrieb:
wenn ich eine Maschine chartere, in dessen Bugrad Reifenpilot eingesetzt wurde...
Das wäre juristisch höchst interessant, denn wenn Haftplicht und ggf. Kasko Kenntnis davon bekämen, könnte ich mir durchaus einen Rückgriffsversuch vorstellen, wobei dann sequentiell Halter und Pilot nacheinander in den Fokus genommen würde.
Wir haben in Verein z.Zt. so einen ähnlichen Vorgang, wo es im weiteren Sinne auch um ein "Wartungsverschulden" geht
Michael
Wenn der geflickte Reifen ursächlich für den Schaden war, und nur dann, könnte die Versicherung sich weigern.
Es gibt im übrigen auch Versicherungen mit Einschluss grober Fahrlässigkeit. Die regulieren dann auch bei z.B. Notlandung wegen zu wenig Kraftstoff. Ist aber teurer.
Ich würde so einen Flieger auch bei so einer Versicherung nicht fliegen/chartern wollen.
Rüdiger
für ängstliche die präventiv (und zudem ein paar gramm mehr MTOW ned scheuen) handeln wollen - da gäbe es ein reifendichtgel dass man VORHER einfüllt....theoretisch bis 7 jahre haltbar...bleibt flüssig und härtet erst im fall eines loches (und unter druck) aus....
ich hab das im MTB - ist sogar für lkw's zugelassen und heisst "Terra S"
greets pille
HI Flieger,
wer hat den konkrete Erfahrung mit den Dichtmitteln schon mal gehabt ?
Welches Risiko besteht mit der Druckdose in 10000 ft. Hält das Ventil der Dose ?
Sonst gibt vielleicht sauerei :) ?
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:HI Flieger,
wer hat den konkrete Erfahrung mit den Dichtmitteln schon mal gehabt ?
Welches Risiko besteht mit der Druckdose in 10000 ft. Hält das Ventil der Dose ?
Sonst gibt vielleicht sauerei :) ?
Grüße
Peter
...deswegen das von mir genannte PRÄVENTIV einfüllen - das is in keiner dose sondern ner normalen plastikflasche...ventil raus - langsam (weils ja unter druck aushärten würde) einfüllen - reifen mit luft befüllen - fertig :-)
die ersten paar radumdrehungen eierts immer bissl bis sich das gel an der kpl wand verteilt hat :-) beim MTB merkt man es bissl mehr :-)
bei zweifeln ob ich mich (grob)fahrlässig verhalte gibts bei mir nur die eine lösung... no flight/no risk - oder wie wir in hessen sagen: isch bleib unne
ps: wenn du davon weisst (unterrichtet vor zeugen) dann weisst du davon - egal ob grobfahrlässig oder fahrlässig oder ganz lässig.... es wird dadurch wenn es hart auf hart kommt bestimmt nicht die gleiche messlatte angelegt wie bei nichtwissen der sachlage (kann ja keiner verlangen vorm charter in die reifen zu gucken)
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