Funk ohne Kennzeichen?

Forum - Luftrecht
  • Nicht zulassungspflichtige Geräte bis 120 kg Leergewicht brauchen kein Kennzeichen.Funk ist aber selbst auf kleinsten Plätzen, an denen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Funk geflogen werden dürfte, zumindest ein Sicherheitsgewinn.
    Wer hat Beispiele dafür, dass Handgeräten auch ohne Kennung regelmäßig und trotzdem  "ärgerfrei" genutzt werden?Gibt es eine tolerierte "Grauzone"? Für den Funk ist ja offiziell meines Wissens grundsätzlich ein Kennzeichen nötig. 
    Mick
  • Wo ist das Problem?
    Rufzeichen werden auf Antrag vom DHV bzw. DAeC vergeben: D-NXXX
    Die Anmeldung der Luftfunkstellen erfolgt über die Bundesnetzagentur.
    Dann ist nix mehr grau, sondern alles grün!


    Michael

  • Danke Michael, das ist ja ja aber wohl allen hinreichend bekannt:
    "Rufzeichen werden auf Antrag vom DHV bzw. DAeC vergeben: D-NXXXDie Anmeldung der Luftfunkstellen erfolgt über die Bundesnetzagentur."
    Und ein Problem gibt es auch nicht. Die Frage ist doch aber: Wie / wo / von wem wird die Freiheit, z. B. mit kleinen 120 kg-Trikes ohne Kennzeichen fliegen zu können, überhaupt genutzt?
    Mick

  • Mick schrieb:
    Die Frage ist doch aber: Wie / wo / von wem wird die Freiheit, z. B. mit kleinen 120 kg-Trikes ohne Kennzeichen fliegen zu können, überhaupt genutzt?


    Hast Du nicht zuerst nach dem Funk gefragt??
    Auf unserem Platz wird das Fliegen und Funken mit < 120 kg mot. Luftsportgeräten genutzt.


    Michael

  • OHNE KENNZEICHEN?
    Liest Du eigentlich die Fragen, bevor Du antwortest?  ;-)
    Also, auf zu Deinem 1324en Beitrag....
    Mick
  • Warum so aggressiv?? Nagut dann nochmal präziser:


    Auf unserem Sonderlandeplatz wird das Fliegen mit < 120 kg mot. Luftsportgeräten, die kein Kennzeichen haben, mit Wohlwollen des Platzhalters auch im Mischbetrieb vielfach genutzt.

    Die Frage, ob es "eine tolerierte Grauzone" gibt, möchte ich mit einer Gegenfrage beantworten:" Wer sollte denn das (illegale) Funken tolerieren?


    Michael


    PS: Stimmt übrigens, mit dem Lesen habe ich bei solchen Sätzen schon gewisse Probleme


    Mick schrieb:
    Wer hat Beispiele dafür, dass Handgeräten auch ohne Kennung regelmäßig und trotzdem  "ärgerfrei" genutzt werden? 

     

  • "Die Frage, ob es "eine tolerierte Grauzone" gibt, möchte ich mit einer Gegenfrage beantworten:" Wer sollte denn das (illegale) Funken tolerieren?"

    Na ja, die Platzbetreiber. Lokal und kleine Plötze in der Nähe für Ausflüge auch ohne Kennzeichen.. Ich suche einfach nach Situationen / Gründen , wo / warum man eventuell auf die Kennung und den "offiziellen" Funk und die damit verbundene Bürokratie verzichten könnte. Ansonsten wäre doch die Kennzeichenbefreiung ein theoretischer Schmarren, oder??
    Sorry, wollte nicht aggressiv rüberkommen!
    Mick
  • Meinst Du wirklich, irgendein Vorstand wird sich hier im Netz outen, etwas illegales zu dulden? Flieg einfach zu den kleinen UL-Plätzen. Dich wird niemand nach Deiner Lizenz fragen. Und nach einem BZF was auch immer und einer Genehmigung für Deine Luftfunkstelle auch nicht...
  • Mick schrieb:
    Na ja, die Platzbetreiber.


    Vielleicht hilft es Dir, wenn ich mal unsere konkrete Situation schildere:


    Wir haben bei uns seit einiger Zeit ULs < 120 kg auf dem Platz. Um genau zu sein sind das einige Motorschirme und Flikes. Trikes ohne Kennzeichen sind uns im weitem Umkreis keine bekannt.
    Für uns als Platzhalter steht natürlich in erster Linie der sichere und reibungslose Betrieb im Vordergrund. Deshalb haben wir beschlossen, dass wir auf unseren Sonderlandeplatz nur Luftfahrzeuge mit Funk zulassen wollen, damit vor allem bei Mischbetrieb mit Echo-Fliegern und Helis beim "Fliegen ohne Flugleiter" die dazu unabdingbare Kommunikation möglich ist.
    Als Platzhalter kann es uns dabei völlig egal sein, ob die Luftfunkstellen der jeweiligen Luftfahrzeuge angemeldet oder die verwendeten Rufzeichen (D-NXXX) irgendwo registiert sind, solange es im Platzbetrieb klaglos funktioniert.
    Insofern "tolerieren" wir diesen Zustand, obwohl es nicht in der primären Kompetenz des Platzhalters liegt, den verwaltungsrechtmäßigen Betrieb von Luftfunkstellen zu prüfen oder gar sicherzustellen.
    Mit einem Wort, wenn die Motorschirmpiloten einen ordenlichen Funk abliefern, sollte es keine weiteren Probleme geben. Das gilt sicher auch für andere Plätze. Und das Rufzeichen darf man sich bei der Zuteilung durch den DULV fast völlig frei wählen...


    Nurmi_A schrieb:
    Meinst Du wirklich, irgendein Vorstand wird sich hier im Netz outen, etwas illegales zu dulden?

    Ich glaube es ist klar geworden, dass der Platzhalter nicht der Erfüllungsgehilfe der Bundesnetzagentur ist. Der Platzhalter darf zunächst immer davon ausgehen, dass die Luftfahrzeuge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden, es sei denn, es besteht daran ein berechtigter Zweifel. 


    Michael

  • Für den Funk gilt § 4 FSAV (Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge). Dort steht, u.a.:

    "1. Für Flüge nach Sichtflugregelen müssen.... aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtfluge und Tragschrauber, .... ausgerüstet sein mit einem UKW-Sender.....
    2. Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften zugelassenen UKW-Sende-/Empfanggerätes aus technischen Gründen nicht mögliche ist..... " u.s.w., nichts von Hängegleiter und co.

    zur Kennzeichen: siehe § 14 und 19 LuftVZO. Da steht u.a. "Hängergleiter und Gleitsegel auf Antrag."

    Die komplette Gesetze sind lesebar hier.
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