Rundflüge nur als Berufspilot ???

Forum - Luftrecht
  • LuftVG §20. Lies und verstehe selbst.

    Grüetzi
  • Sieh es doch so: Du fotografierst gerne beim Fliegen, bekommst aber für den reinen Flug kein Geld.
    Was Du hinterher mit Deinen Fotos machst, ist Deine Sache und wenn die sich verkaufen lassen, um so besser.
    So lange Du nicht im Auftrag eines potenziellen Käufers fliegst, bekommst Du ja für den Flug nichts.
    Wenn Du im Nachhinein Deine Bilder so teuer verkaufst, dass Du den Flug raus hast, Du kein Gewerbe, sondern nur Liebhaberei zur Ausübung Deines Hobbys betreibst, dürfte das im Rahmen des erlaubten liegen.
  • Sieht so aus als ob UL-Deutschland im Vergleich das Paradies auf Erden ist, in Ö sind gewerbliche Rundflüge außerhalb eines "Luftbeförderungsunternehmens" tabu und somit auch an den CPL gebunden, auch die "Selbstkostenflüge" sind anders definiert, da muß nämlich auch der Pilot seinen Anteil bezahlen.

    Die Gewerblichkeit fängt dabei sofort mit Werbung an, da dies über den reinen privaten Charakter hinausgeht.

    Und was Luftbildfotografie betrifft..Gewerbeschein, Gewerbeschein, Gewerbeschein..


    Aber nur deswegen jetzt nach Deutschland? Hmm ;-)
  • Maja schrieb:
    Sieh es doch so: Du fotografierst gerne beim Fliegen, bekommst aber für den reinen Flug kein Geld.
    Was Du hinterher mit Deinen Fotos machst, ist Deine Sache und wenn die sich verkaufen lassen, um so besser.
    So lange Du nicht im Auftrag eines potenziellen Käufers fliegst, bekommst Du ja für den Flug nichts.
    Wenn Du im Nachhinein Deine Bilder so teuer verkaufst, dass Du den Flug raus hast, Du kein Gewerbe, sondern nur Liebhaberei zur Ausübung Deines Hobbys betreibst, dürfte das im Rahmen des erlaubten liegen.


    Stimmt natürlich. Aber selbst mit einem Auftrag sollte es ja kein Problem sein wenn ich mir den §20 LuftVG anschaue... da steht ja alles mögliche, was der Führer eines Flugzeugs erfüllen müsste - und dann gelten diese Vorschriften für Luftsportgeräte nicht.
  • maxmobil schrieb:
    Sieht so aus als ob UL-Deutschland im Vergleich das Paradies auf Erden ist,....
    Endlich mal einer der die Wahrheit ausspricht!
  • Namd

    Es gibt einen anderen Weg, um das mit der Gewerblichkeit zu entspannen.
    Als erstes sollte man den Flieger in eine GmbH oder UG packen, damit man haftungstechnisch auf der sicheren Seite ist. Dann verkauft man an Passagiere Gutscheine für Rundflüge, die die dann bei den Piloten einlösen können. Die Piloten rechnen dann der Gesellschaft gegenüber die Gutscheine ab. So läuft das auch bei Vereinen.
    Das war der Schnelldurchlauf, bei Bedarf gern auch länger.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    Dann verkauft man an Passagiere Gutscheine für Rundflüge, die die dann bei den Piloten einlösen können. Die Piloten rechnen dann der Gesellschaft gegenüber die Gutscheine ab. So läuft das auch bei Vereinen.
    Das war der Schnelldurchlauf, bei Bedarf gern auch länger.
    bb
    hei
    Und wie läuft dann das mit den Selbstkosten? Zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs kann ja nicht immer mit Sicherheit bestimmt werden wie hoch die Selbstkosten sein werden, zB wenn ein anderes Flugzeug gechartert werden muß?
  • "Selbstkostenflüge" gibt es (zumindest in D) schon seit Jahren nicht mehr.

    Wie der Trick mit den Gutscheinen dann die Gewerblichkeit entspannen soll, erschließt sich mir nicht wirklich.
    Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit und Entgeltlichkeit sind (wenn ich richtig informiert bin) die Kriterien für Gewerblichkeit. Welche der Kriterien trickst der Gutschein denn aus?

    Tobias
  • triple-delta schrieb:
    Namd

    Es gibt einen anderen Weg, um das mit der Gewerblichkeit zu entspannen.
    Als erstes sollte man den Flieger in eine GmbH oder UG packen, damit man haftungstechnisch auf der sicheren Seite ist. Dann verkauft man an Passagiere Gutscheine für Rundflüge, die die dann bei den Piloten einlösen können. Die Piloten rechnen dann der Gesellschaft gegenüber die Gutscheine ab. So läuft das auch bei Vereinen.
    Das war der Schnelldurchlauf, bei Bedarf gern auch länger.
    bb
    hei
    ′Haftungstechnisch′ gilt §45 LuftVG. Sonst nix. Das GmbH Recht spielt da keine Rolle.
  • nani schrieb:
    Wie der Trick mit den Gutscheinen dann die Gewerblichkeit entspannen soll, erschließt sich mir nicht wirklich.



    Mir auch nicht.
    Stress wegen der Gewerblichkeit gibt's ja auch nicht von den Behörden, wenn man vielleicht mal vom Finanzamt absieht, sondern immer von gewerblichen Mitbewerbern, also den Luftfahrtunternehmen, die auch den Markt der Rundflüge bedienen und dazu erheblichen, behördenverordneten Aufwand betreiben müssen. Die sehen es überhaupt nicht gerne, wenn die Hobbyisten in ihren Revieren wildern, was man aus Sicht eines Gewerbetreibenden auch verstehen sollte.
    im Übrigen sind für besondere Anlässe wie Vereinsjubiläum, Tag der offenen Tür, Flugtag etc. Ausnahmegenehmigungen in der Regel Problemlos zu erhalten.


    Michael

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