In meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass gewerbliche Flüge mit UL verboten sind. Ausnahmen sind Flugschulen.
Selbstkostenflüge sind ein ganz heikles Thema, denn wo fängt da die Gewinnerzielung an?...........
Sobald man auch nur einen Pfennig, oder sonstige Gegenleistung für den Flug bekommt, entsteht ein Beförderungsvertrag und man haftet in unbegrenzter Höhe.
Bei Gefälligkeitsflügen, ohne jegliche Entlohnung, oder Gegenleistung haftet man bei Fahrlässigkeit, die einem aber auch nachgewiesen werden muss. Hier ist der Kläger in der Beweislast.
Ob man dieses Risiko versichert bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Auch muss der Charterbetrieb, wo man sein UL mietet seine Zustimmung zur gewerblichen Nutzung durch den Charterer geben.
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