Rundflüge nur als Berufspilot ???

Forum - Luftrecht
  • Hola Alle zusammen.
    Ich bin gerade mitten in der Tragschrauber-Ausbildung.(Klasse 2)
    Meine Frage wäre, ob ich nach Erhalt der Lizenz und natürlich der Passagierberechtigung gewerbliche Rundflüge anbieten darf.
    Klar.....ich muß ein Gewerbe anmelden, aber brauch ich dazu auch eine andere Ausbildung (Berufspilot)
    Soweit ich weiß ist dies im Ultaleicht-Bereich nicht nötig,bin mir aber nicht 100%ig sicher.
    Vielleicht weiß von euch einer Rat.
    Merci.
  • Moin Georg,

    schwieriges Thema deswegen nur soviel dazu (ich bin keine Paragraphen-Fux): Es gibt keine Berufspilotenlizenz für UL - was die Optionen etwas limitiert.

    Soweit ich die Diskussionen (vor allem auf pilots24.com) für mich zusammengefasst habe: Grauzone.

    Gruß,
    Gorden
  • Na da bin ich mal gespannt.
    Werde mal meinen Fluglehrer fragen, der wird es wohl wissen.
    Danke schön.
  • Ich glaube du darfst mit der SPL gewerbliche Rundflüge anbieten. Die Grauzone von der ihr redet betrifft glaube ich den Versicherungsschutz des Passagiers, oder steh′ ich jetzt komplett auf dem Schlauch?

    Erzähl uns mal was Dein FI gesagt hat.
  • Hallo,


    ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe, aber mit einem UL darf man demnach kein Gewerbe betreiben, also auch keine Flüge mit Gewinnerzielung durchführen. Sogenannte Selbstkostenflüge sind aber möglich. Gewinnerzielung einer gewerblichen Flugschule fällt wohl nicht darunter. Bei einer gewerblichen Flugschule gelten diese gewerblichen Rundflüge wohl als Flüge zur Anwerbung von Flugschülern.


    Wie Gorden schon sagte, es gibt keine Berufspilotenlizenz für UL. Allein daraus kann man schon ersehen, dass es wohl nicht möglich ist.

  • Ach jau genau...
    Selbstkostenflüge heißen die Dinger :)
  • Aktualisieren der Seite führte zum Doppelposting - gelöscht.

  • Jap, aber erst wenn zwischen dem 1. Absenden und dem Aktualisieren mindestens 5 Minuten liegen.
  • Also,....ich hab mich beim DULV informiert.
     Dort heißt es, dass momentan die gewerbliche Fliegerei kein Problem ist. Das heißt, mit einer Gewerbe-Anmeldung darf ich Flüge gegen Entgeld durchführen.
    Es gibt nach deren Auskunft aber Bestrebungen des Verbandes der Berufspiloten, dies ändern zu lassen.
    Irgendwie sehen die dort eine immer größer werdende Konkurenz. Von wegen ....Butter vom Brot nehmen...
    Es bleibt spannend.
    Viel Spaß noch...und bis bald

    Georg
  • Würde bei einem Verbot von gewerblichen Flügen das Problem nicht dadurch umgehbar sein, dass man einfach ein Flugzeugchartergewerbe anmeldet, wovon man dann das UL für Selbstkostenflüge chartert. Die Chartergebühren müssen natürlich so hoch sein, dass da der ein oder andere Euro abspringt.


    Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
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