Stunden als Passagier/Copilot anrechnen lassen?

Forum - Luftrecht
  • Ein Satz weiter steht dann aber:
    "Dies gilt dann, wenn als Besatzung im Bordbuch bestätigt wird: 2 Piloten. Der Sicherheitspilot ist dann weder PIC noch darf er sich die Flugzeiten aufschreiben."
    Fraglich ist aber erst einmal, ob für ULs eine Mindestbesatzung (hierauf bezieht man sich ja) oder aber eine Besatzung von einer Person gilt.

    Aus der Rundmail könnte man auch ableiten, dass es auch möglich ist, einen weiteren Piloten als Gast auch ohne Passagierflugberechtigung mitzunehmen.


  • Um noch mal ein wenig Benzin in das Feuer zu kippen hier ein Zitat aus der
    Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)


    " ...
    § 32
     Zusammensetzung der Flugbesatzung


    (1) Die Zusammensetzung der Flugbesatzung eines Luftfahrzeugs muß mindestens den im Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen enthaltenen Forderungen entsprechen.
    (2) ..."

    Eine Höchstgrenze ist nirgendwo angegeben sondern immer nur eine Mindestbesatzung.

    Langsam wird es unübersichtlich. Ich setze mich mal nächste Woche hin und fasse mal alles zusammen was hier angemerkt wurde.
  • Das ist richtig. Im UL ist es allerdings maximal Möglich einen Luftfahrzeugführer und einen Begleiter mitzunehmen. Von daher kannst Du Dir die Nachforschungen auch sparen.

    Wo kämen wir denn da hin, wenn man als Co-Pilot, den es im UL Bereich gar nicht geben kann (Begründung siehe oben), Stunden loggen kann. Das ist einfach nur Quatsch Leute.
  • Thematisch in diese Diskussion passend ist ein Artikel im Aerokurier:
    Passagier, Besatzungsmitglied oder Sicherheitspilot?
  • Die einzigen beiden Ausnahmen beim UL die es meines Wissens nach gibt sind:
    Fluglehrer und Sicherheitspilot (kann auch nur ein Fluglehrer sein, da nur ein Fluglehrer die Berechtigung hat, das UL auch von rechts zu steuern) Ein zweiter Pilot, der rechts sitzt wird automatisch zum Gast.
  • Also von einer Regelung, dass man als normalsterblicher Pilot ein UL nicht vom rechten Sitz aus steuern darf, habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.

    In §2 LuftVO steht:
    "
    § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer...
    (3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
    (4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt
    1. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander angeordneten Sitzen der linke Sitz,
    2. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
    3. bei Drehflüglern der rechte Sitz
    als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
    "
  • Wenn der rechte Sitz vom Halter eines Luftfahrzeuges als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers PIC festgelegt wurde, dann darf auch von rechts gesteuert werden. Stell Dir vor, jemand der noch keine Passagierberechtigung hat nimmt einen anderen Piloten als "Sicherheitspilot" mit, der dann auf dem rechten Sitz steuert. Das ist nicht erlaubt.
    Schön wärs gewesen, wenn ich mit meinen Fliegerkollegen so hätte gleich nach dem Schein fliegen dürfen. Nein, dafür braucht man eine Passagierberechtigung und der Mitflieger, (auch einer mit  Fluglizenz) ist in dem Fall automatisch Gast und darf nicht steuern.
    Anders kenne ich das nicht.
  • Hast Recht. Hab mit den §2 LuftVO noch mal angesehen. Generell hat man als PIC tatsächlich auf den PIC-Platz zu sitzen.
    In Absatz 2 des §2 LuftVO steht:"(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
    "
    Die Ausnahme ist das Fliegen mit zwei UL-Piloten (Passagierberechtigung ist natürlich vorhanden). Hier darf der Halter oder ein von ihm Bevollmächtigter nach Absatz 3 den PIC festlegen und der muss dann nicht nach Absatz 2 zwingend auf dem PIC-Platz sitzen.
    Was ich im Gesetz nicht gefunden habe: Darf der Bevollmächtigte auch einer der beiden UL-Piloten sein? Kann man im Flug als Bevollmächtigter die PIC-Bestimmung ändern?
    Wäre nett, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.


  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 6 Monate.
  • Interessanter Artikel von Austro Control zum Thema Flugstunden loggen (Seite 3) - Natürlich auf Österreich bezogen.
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