Sicherheitsmindesthöhe nicht eingehalten ! Anwalt oder selber regeln ?

Forum - Luftrecht
  • Anwälte, Sicherheitsdenken, Obrigkeitstreue, Erbsenzählerei, typischen Eigenschaften - alles toll. 4. Seite, ein Monat ist vergangen, ich würde gerne mal wissen, wie die Sache ausgegangen ist. Es hatte hier zeitweise den Anschein, als würde das Abendland wegen der himmelschreienden Ungerechtigkeit untergehen, als wäre schon wieder Lupo-Alarm im Flieger-Hasser-Land.

    Nun, 4 Wochen später, einige Wogen glätter: Wie sieht es aus? Können wir zum Steinigen kommen? Müssen Vergeltungsanschläge geplant werden?


    Oder war das doch eher viel Rauch um nichts? Vorauseilende Artigkeits-Empörung? Truxxon
  • Er kann nicht sagen wie es ausgegangen ist, weil er abgeurteilt in Verwahrung ohne Internet brummt!


    Rüdiger

  • und 1000 mal, ach ne sind ja nur 500 ft gewesen, an die Zellenwand schreiben "ICH DARF NICHT ZU TIEF FLIEGEN !!!!"

    Walter
  • Hallo erstmal, hier ist der aktuellle Stand der Dinge,

    DEUTSCHE Bürokratie und Verfahrenssuche von der Landesbehörde haben es jetzt endlich (nach 4 Wochen) geschafft den Bußgeldbescheid gegen mich zuzustellen !!!

    Ich sehe in der unten genannten Begründung aber immer noch keinen Rechtskräftigen Beweis ! Soll ich nun Einspruch einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?

    Begründung: Ihnen wird zur last gelegt, am .... um ca. .... über dem Innenstadtbereich von ... als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit dem Luftfahrzeug ..., die Sicherheitsmindesthöhe von 300 Metern (1000 ft) unterschritten zu haben.

    Das Kennzeichen ihrers Luftfahrzeugs wurde von mehreren Zeugen mit dem bloßen Auge abgelesen.

    Anzuwendende Bußgeldvorschriften: § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i.V.m § 43 Nr. 11 LuftVO

    Beweismittel: Schriftliche Zeugenaussagen von 4 Zeugen.

    Bei der Bemessung der Geldbuße wurde von fahrlässiger Begehungsweise ausgegangen.

    Geldbuße : 400,00 €

  • Hallo,

    FlyPilot schrieb:

    Ich sehe in der unten genannten Begründung aber
    immer noch keinen Rechtskräftigen Beweis ! Soll ich nun Einspruch
    einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?


    Ich persönlich würde in mich gehen und mich befragen: Welche Höhe hatte ich an dieser Stelle nun wirklich? Vielleicht auch auf meinem GPS nachschlagen oder so. Und wenn die Antwort A) wäre würde ich zahlen und das unter Lehrgeld verbuchen. Und wenn die Antwort B) wäre würde ich mir mich mit jemand rechtskundigem beraten und frist- und formgerecht widersprechen.

    Tobias
  • FlyPilot schrieb: .... über dem Innenstadtbereich von ... Schriftliche Zeugenaussagen von 4 Zeugen ... Soll ich nun Einspruch einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?...

    Bei der Bemessung der Geldbuße wurde von fahrlässiger Begehungsweise ausgegangen.

    Geldbuße : 400,00 €

    *stöhn* Braucht man noch einen eindrücklicheren Hinweis, warum man manchmal von "Forum-Faktor" spricht? Ich nähere mich der Meinung, es ist wohl doch nur eine Troll-Nummer.

    Ganz vorsichtig würde ich sagen:
    - du weißt nicht, wie man fliegen soll.
    - du weißt nicht, was passiert, wenn man erwischt wird.
    - du weißt nicht, was du machen sollst.

    Mein Vorschlag: Zahlen! So preiswert kommst du nie wieder an eine ganz einfache Lektion. Wahrscheinlich ist das vorher sowieso beim Theorieunterricht eingespart worden und nun sehen wir, das Software und Multiple-Choice Grenzen hat.

    Truxxon
  • Sofort Einspruch und volle Kraft dagegen.


    Musstest Du nicht einem Vogelschwarm kurzzeitig nach unten ausweichen ?


    Oder einer kleinen Wolke ?


    Wo ist denn der Beweis für die wirkliche Höhe ?


    Fordere, dass das Gericht ein  Gutachten vor Ort mit den Zeugen beantragt.


    Die sollen doch mal Flugzeuge in verschiedenen Höhen unter ähnlichen Wetterbedingungen über dem Ort schätzen ! Kennen sich die Zeugen vielleicht und haben sich abgesprochen ?


    ( Dann bekommst Du auch die Namen der Denunzianten und veröffentlichst die hier. Anschließend verklagen wegen übler Nachrede. Das machen die w g dem vielen Ärger nie wieder.)


    Die Behörden sind nur an schnellem Geld für die Staatskasse interessiert. Kein Interesse an Prozessen. 


    Habe bisher ( allerdings im Straßenverkehr) so alles gewonnen.


    Ich zahle lieber meinen Rechtsanwalt als einen Pfennig für dieses Abzocksystem.


    Habe sogar schon Verjährung erlebt w g Überlastung der Gerichte.


    Nur wer sich so wehrt gewinnt auch. Hohe Wahrscheinlichkeit dass eingestellt wird.


     

  • DeltaMike schrieb:

    Sofort Einspruch und volle Kraft dagegen.


    Musstest Du nicht einem Vogelschwarm kurzzeitig nach unten ausweichen ?


    Oder einer kleinen Wolke ?


    Wo ist denn der Beweis für die wirkliche Höhe ?


    Fordere, dass das Gericht ein  Gutachten vor Ort mit den Zeugen beantragt.


    Die sollen doch mal Flugzeuge in verschiedenen Höhen unter ähnlichen Wetterbedingungen über dem Ort schätzen ! Kennen sich die Zeugen vielleicht und haben sich abgesprochen ?


    ( Dann bekommst Du auch die Namen der Denunzianten und veröffentlichst die hier. Anschließend verklagen wegen übler Nachrede. Das machen die w g dem vielen Ärger nie wieder.)


    Die Behörden sind nur an schnellem Geld für die Staatskasse interessiert. Kein Interesse an Prozessen. 


    Habe bisher ( allerdings im Straßenverkehr) so alles gewonnen.


    Ich zahle lieber meinen Rechtsanwalt als einen Pfennig für dieses Abzocksystem.


    Habe sogar schon Verjährung erlebt w g Überlastung der Gerichte.


    Nur wer sich so wehrt gewinnt auch. Hohe Wahrscheinlichkeit dass eingestellt wird.




    Ich schließe mich Delta Mike an. Wenn diese Denunzianten
    einmal ein Erfolgserlebnis haben, fühlen sich diese gestärkt und weitere
    Anzeigen folgen garantiert.



    Wir haben bei uns in der Nähe auch einer der eine Anzeige nach der anderen
    gemacht hatte, hauptsächlich wegen Lärmbelästigung. Er flog auf als er einen
    Segler wegen Lärmbelästigung anzeigte.






    Gruß

    Gerhard
  • Wenn ich diesen Bußgeldbescheid bekommen hätte, wäre ich entspannter als entspannt:


    1. Hätte ich die Ordnungswidrigkeit/Vergehen/Straftat in der Tat begangen, müsste ich gar nichts unternehmen, nicht einmal antworten, denn als Beschuldigter habe ich das Recht zu Tatvorwürfen gänzlich zu schweigen. Lediglich meine Personalien müsste ich angeben, die hat aber die Verfolgungsbehörde ja schon als Adresse verwendet.


    2. Hätte ich die Ordnungswidrigkeit/Vergehen/Straftat nicht begangen, würde quasi als Zeuge befragt, dann würde ich erst recht nichts sagen/schreiben, denn eine Zeugenbefragung ist zusammen mit einem Bußgeldbescheid ein juristischen Pulverfass, welches hin und wieder den Verfolgungbehörden um die Ohren fliegt, wenn man dagegen vorgeht. Ja ich weiß, im Straßenverkehr ist das so Usus, dennoch ist es juristisch höchst zweifelhaft, macht Euch mal schlau.


    Also muss die Verfolgungsbehörde Klagen. Da treten dann erklärte Flugplatz- und Luftfahrtgegner als Zeugen auf. Ein Fest für einen einigermaßen gewieften Anwalt...


    Michael

  • Moin,

    sicherlich alles verfahrenstaktisch kluge Hinweise.

    Geht es aber eigentlich nur mir so, dass ich mich frage, was eigentlich Anstand und good airmanship gebieten? Bin da vielleicht ein bisschen altmodisch. In diesem Fall sehe ich drei Möglichkeiten:

    1. Es war so, und es war Vorsatz: zahlen und nicht wieder machen.
    2. Es war so, und es geschah fahrlässig: zahlen und vielleicht mal wieder ′ne Weiterbildungsstunde mit Fluglehrer buchen.
    3. Es war nicht so: dann obige Tipps erwägen.

    Allerdings frage ich mich schon, wie eigentlich die Höhe des Bußgelds bemessen wird. Für rund 400 Ocken kann man immerhin auch seinen Zweitonnen-SUV mit hundert Sachen durch die Tempo-30-Zone prügeln. Ist das etwas zu tiefe UL tatsächlich ein vergleichbares Vergehen hinsichtlich Gefährdung und Belästigung? Ich zweifle.

    Gruß
    ColaBear
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