Er kann nicht sagen wie es ausgegangen ist, weil er abgeurteilt in Verwahrung ohne Internet brummt!
Rüdiger
Hallo erstmal, hier ist der aktuellle Stand der Dinge,
DEUTSCHE Bürokratie und Verfahrenssuche von der Landesbehörde haben es jetzt endlich (nach 4 Wochen) geschafft den Bußgeldbescheid gegen mich zuzustellen !!!
Ich sehe in der unten genannten Begründung aber immer noch keinen Rechtskräftigen Beweis ! Soll ich nun Einspruch einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?
Begründung: Ihnen wird zur last gelegt, am .... um ca. .... über dem Innenstadtbereich von ... als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit dem Luftfahrzeug ..., die Sicherheitsmindesthöhe von 300 Metern (1000 ft) unterschritten zu haben.
Das Kennzeichen ihrers Luftfahrzeugs wurde von mehreren Zeugen mit dem bloßen Auge abgelesen.
Anzuwendende Bußgeldvorschriften: § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i.V.m § 43 Nr. 11 LuftVO
Beweismittel: Schriftliche Zeugenaussagen von 4 Zeugen.
Bei der Bemessung der Geldbuße wurde von fahrlässiger Begehungsweise ausgegangen.
Geldbuße : 400,00 €
FlyPilot schrieb:Ich sehe in der unten genannten Begründung aber
immer noch keinen Rechtskräftigen Beweis ! Soll ich nun Einspruch
einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?
FlyPilot schrieb: .... über dem Innenstadtbereich von ... Schriftliche Zeugenaussagen von 4 Zeugen ... Soll ich nun Einspruch einlegen oder einfach zahlen und fröhlich sein ? Was meint ihr dazu ?...*stöhn* Braucht man noch einen eindrücklicheren Hinweis, warum man manchmal von "Forum-Faktor" spricht? Ich nähere mich der Meinung, es ist wohl doch nur eine Troll-Nummer.Bei der Bemessung der Geldbuße wurde von fahrlässiger Begehungsweise ausgegangen.
Geldbuße : 400,00 €
Sofort Einspruch und volle Kraft dagegen.
Musstest Du nicht einem Vogelschwarm kurzzeitig nach unten ausweichen ?
Oder einer kleinen Wolke ?
Wo ist denn der Beweis für die wirkliche Höhe ?
Fordere, dass das Gericht ein Gutachten vor Ort mit den Zeugen beantragt.
Die sollen doch mal Flugzeuge in verschiedenen Höhen unter ähnlichen Wetterbedingungen über dem Ort schätzen ! Kennen sich die Zeugen vielleicht und haben sich abgesprochen ?
( Dann bekommst Du auch die Namen der Denunzianten und veröffentlichst die hier. Anschließend verklagen wegen übler Nachrede. Das machen die w g dem vielen Ärger nie wieder.)
Die Behörden sind nur an schnellem Geld für die Staatskasse interessiert. Kein Interesse an Prozessen.
Habe bisher ( allerdings im Straßenverkehr) so alles gewonnen.
Ich zahle lieber meinen Rechtsanwalt als einen Pfennig für dieses Abzocksystem.
Habe sogar schon Verjährung erlebt w g Überlastung der Gerichte.
Nur wer sich so wehrt gewinnt auch. Hohe Wahrscheinlichkeit dass eingestellt wird.
DeltaMike schrieb:Sofort Einspruch und volle Kraft dagegen.
Musstest Du nicht einem Vogelschwarm kurzzeitig nach unten ausweichen ?
Oder einer kleinen Wolke ?
Wo ist denn der Beweis für die wirkliche Höhe ?
Fordere, dass das Gericht ein Gutachten vor Ort mit den Zeugen beantragt.
Die sollen doch mal Flugzeuge in verschiedenen Höhen unter ähnlichen Wetterbedingungen über dem Ort schätzen ! Kennen sich die Zeugen vielleicht und haben sich abgesprochen ?
( Dann bekommst Du auch die Namen der Denunzianten und veröffentlichst die hier. Anschließend verklagen wegen übler Nachrede. Das machen die w g dem vielen Ärger nie wieder.)
Die Behörden sind nur an schnellem Geld für die Staatskasse interessiert. Kein Interesse an Prozessen.
Habe bisher ( allerdings im Straßenverkehr) so alles gewonnen.
Ich zahle lieber meinen Rechtsanwalt als einen Pfennig für dieses Abzocksystem.
Habe sogar schon Verjährung erlebt w g Überlastung der Gerichte.
Nur wer sich so wehrt gewinnt auch. Hohe Wahrscheinlichkeit dass eingestellt wird.
Ich schließe mich Delta Mike an. Wenn diese Denunzianten
einmal ein Erfolgserlebnis haben, fühlen sich diese gestärkt und weitere
Anzeigen folgen garantiert.
Wir haben bei uns in der Nähe auch einer der eine Anzeige nach der anderen
gemacht hatte, hauptsächlich wegen Lärmbelästigung. Er flog auf als er einen
Segler wegen Lärmbelästigung anzeigte.
Wenn ich diesen Bußgeldbescheid bekommen hätte, wäre ich entspannter als entspannt:
1. Hätte ich die Ordnungswidrigkeit/Vergehen/Straftat in der Tat begangen, müsste ich gar nichts unternehmen, nicht einmal antworten, denn als Beschuldigter habe ich das Recht zu Tatvorwürfen gänzlich zu schweigen. Lediglich meine Personalien müsste ich angeben, die hat aber die Verfolgungsbehörde ja schon als Adresse verwendet.
2. Hätte ich die Ordnungswidrigkeit/Vergehen/Straftat nicht begangen, würde quasi als Zeuge befragt, dann würde ich erst recht nichts sagen/schreiben, denn eine Zeugenbefragung ist zusammen mit einem Bußgeldbescheid ein juristischen Pulverfass, welches hin und wieder den Verfolgungbehörden um die Ohren fliegt, wenn man dagegen vorgeht. Ja ich weiß, im Straßenverkehr ist das so Usus, dennoch ist es juristisch höchst zweifelhaft, macht Euch mal schlau.
Also muss die Verfolgungsbehörde Klagen. Da treten dann erklärte Flugplatz- und Luftfahrtgegner als Zeugen auf. Ein Fest für einen einigermaßen gewieften Anwalt...
Michael
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